76 244 Sidemarker
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- Registriert:Sa 23. Feb 2008, 20:06 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hallo,möchte im Rahmen der Hinterwagenrestauration bei meinem 244 gleich die orangenen Sidemarker mit montieren lassen. Bild wies und wos hingehört habe ich schon eins, aber eine Schablone oder Maßangabe wie weit die Abstände sind wäre sehr hilfreich. Kann jemand helfen, evtl. ein 264 oder 262-Fahrer?Lieben Dank und GrußJörg
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- Registriert:Mo 3. Dez 2007, 05:21 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
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Hai,ist zwar von einem Kombi aber vielleicht passt das ja.grüsse Gerd
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jörg ,warum willst du die schrecklichen US .dinger einbauen ?die öffnungen zum nachträglichen einbau müssen gebördelt werden .und die dinger sind ne stete quelle für rost und wassereintritt.in deutschland NICHT zulässig .müssen totgelegt und schwarz lackiert werden .und bei dir in austria ? erst erkundigen .grüsse uli
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Hall Uli,ich mag sie leiden. Abdichtung sollte natürlich gescheit erfolgen.In DE verboten? Ich habe schon zig 262 C in Deutschland gesehen, wo sie montiert waren. Ob sie noch leuchtfähig waren, weiß ich natürlich nicht, aber Schwarz lackiert waren sie nicht.Obs in AT erlaubt ist, das werde ich dann noch vorher klären.LG Jörg
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Soweit mir bekannt, sind nur die hinteren r o t e n Sidemarker (USA) zulassungstechnisch problematisch. Es gibt die Dinger jedoch auch in orange. So wurden skandinavische Modelle bestimmter früher Baujahre ausgerüstet (ab MJ 76 oder MJ 77, da bin ich mir nicht sicher.) Bei den orangenen Sidemarkern gibt es meines Wissens keine Zulassungsprobleme, da orange-gelbes Licht zur seitlichen Kennzeichnung auch in D erlaubt ist. Es grüßt Euch: Jürgen
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Oh, ich habe übersehen, dass Jörgensen aus A kommt. Sorry.Aber vielleicht ist mein voranstehender Beitrag doch in irgend einer Hinsicht nützlich...
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Hallo Jürgen,so hatte ich es auch im Kopf. Die roten sind tabu, die orangenen sind OK. Der V40 hat ja auch welche. Ich denke, das wird in AT sehr ähnlich wie in D sein.Ich möchte die orangenen einsetzen, ich habe die originalen Teile hier. Die roten habe ich bisher nur bei amerikanischen Kombis gesehen.Die roten Gläser habe ich aber auch ... nein, Scherz, die gefallen mir ah net.LG Jörg
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Ich finde das auch immer schick mit den Sidemarkern. Zum Thema Legal: Also jedenfalls in D wird sehr viel Geduldet! Ich fahre jetzt seit 1,5 JAhren Autos mit US Beleuchtung (Vorne Standlicht Gelb, Hinten zur Seite Rot, Rote Blinker)Und bis jetzt wurde ich erst einmal darauf hingewiesen das meine Beleuchtung vorne nicht zulässig sei (mit leichtem zwinkern)Und gerade wenn du es Gelb machst ist es garkein Problem, da die Beleuchtung EU weit genormt wurde. Vorne Weiß, hinten Rot und zur Seite Gelb.grußOlePS Rot zur Seite ist auch nicht zwangsläufig verboten! Solange die Pos. Leuchte mit im Rücklicht integriert ist, ist auch dieses Legal! (Siehe V70 neu, S60...)Beitrag geändert:17.04.08 13:24:34
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V40 hat die doch auch Serienmässig.Gerd
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Leute, es geht zumindest in D in erster Linie darum ob die Lampen der StVZO entsprechen und zweitens, ob sie eine E-Zulassung haben. Seitenmarkierungsleuchten dürfen generell nur weiß bis ins gelbliche hinein leuchten. Rot ist in D nur als Schlussbeleuchtung (nach hinten) erlaubt.Aber: Nur weil sie gelb sind dürfen sie noch lange nicht montiert werden. Sie benötigen ein E-Prüfzeichen oder müssen eingetragen werden. Ob das jetzt auch ohne Eintragung geduldet wird steht ja nicht zur Diskussion. Und auch der Eintragungsprozess sieht regional unterschiedlich aus. Der eine muss zum lichttechnischen Institut nach Karlsruhe und ein Gutachten erstellen lassen, der andere bekommt die Lampen einfach eingetragen im Sinne der Originalität. Ich würde also nicht erwähnen, dass sie nachträglich rein gekommen sind, sondern evtl. sagen, bei einer Verkehrskontrolle wurdest Du darauf hingewiesen, dass ... (und die Lampen waren schon immer am Wagen und sind original - in D muss man halt öfter mal besch***** wenn man etwas erwirken will).Wenn die originalen Rückleuchten oder Front-Standleuchten einen Reflektor zur Seite haben spielt das keine Rolle. Die Lampe an sich ist typgeprüft und zugelassen. Problematisch sind nur originale US-Lampen die eben nicht nach der StVZO typgeprüft sind. Und dazu gehören nunmal auch die SEPARATEN Seitenmarkierungsleuchten.Gruß ... Ingo-960SEP.S. die Leuchten vom V40 haben natürlich eine E-Zulassung.P.P.S. in seltenen Fällen kann, wenn eine Umrüstung auf StVZO-konforme Teile nicht möglicht ist, der Regierungspräsident eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Ich denke mal ähnlich bürokratisch und hochgestochen dürfte das auch in Österreich laufen, waren sich Preußen und Österreich in ihrer Struktur doch sehr ähnlich