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EG-FGV Neufassung § 21

Verfasst: Mi 17. Jun 2009, 21:46
von EmPee
Hallo Gemeinde,hat jemand in letzter Zeit einen aus Schweden geholten Volvo in Hessen zugelassen ?Ich habs probiert und bin nahe daran, zu scheitern:a) Vorbereitung:Herr Biemer vom TÜH Darmstadt sagte mir, dieKollegen vom TÜH seien nun über die neue EU Vorschriftausreichend informiert.An der Prozedur Vollabnahme ändert sich nichts ausser demPreis, da erhöhter Schreibaufwand für den Prüfer ( alsoetwa 100.- Euro Aufschlag)So, nun ist das Fahrzeug geprüft, kann aber in Hessennicht gleich bei der Zulassungsstelle zugelassen werden.ERST müssen die Papiere vom TÜH einerBündelungsbehörde - wir MKK'ler schicken das nach Fulda-vorgelegt werden, die prüfen, ob das auch alles seineRichtigkeit hat (also dem TÜV wird nicht so richtig geglaubt....)Nach Zahlung von Euro 40.- bekommt man dann die Papierebinnen einer Woche zurück und kann dann das Automobilzulassen.Diese Prozedur ist übrigens nur in Hessen so.Und ich dachte, der Stoiber baut die Bürokratie ab.Naja, ist ja wohl ein Bayer, und kein Hesse.b) Es wird alles noch schlimmer.....Montag beim TÜH Offenbach gewesen und mit geprüften Fahrzeug herausgekommen.( Hauptuntersuchung, § 23 H-Kennzeichen und Bestätigung der technischen Daten)Dienstag morgen - Zulassungsstelle Gelnhausen:Nach gut 2 Stunden Wartezeit wurden die Gutachten abgelehnt.( schon mal aufgefallen, dass die Bearbeitung um so schneller geht wie der Zeiger der Uhr Richtung Mittagspause wandert?)Vom schwed. kfZ-Brief (registreringsbeviset ) würde Teil 2 fehlen.§ 23 und technische Datenfeststellung vom TÜH ginge so nicht.Alle Papiere müssten zunächst zur Bündelungsbehörde Fulda.Dort werde entschieden, ob das Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden dürfe.Wo sind wir denn eigentlich gelandet? Hat sich heimlich wieder die DDR wieder und keiner hats gemerkt ?Kopfschüttelnd über diese Republik verbleibtEm Pee

EG-FGV Neufassung § 21

Verfasst: Mi 17. Jun 2009, 23:01
von graumannj
Hallo EmPee,da sind wir doch nun alle im Film "Brasil" angekommen.GrußJens

EG-FGV Neufassung § 21

Verfasst: Mi 17. Jun 2009, 23:06
von Mika444
Hallo EmPee,Irgendwie bekommt man immer mehr das Gefühl,daß in diesem Staat sich eine neue Aristokratie aufgebaut hat, Das Beamtentum! Die herschen hier nach Gutsherrenart und je nachdem ob Leberwurst oder Käse auf dem Frühstücksbrötchen ist,entscheiden sie. Das ist alles nur Schikane und wo ein Wille ist,ist meistens auch ein Weg. Daß die zum Mittag hin schneller werden, ist nicht nur Deine Beobachtung. Mir steht - in Niedersachsen - jetzt auch dieser Weg bevor. Mal sehen,wie die gelaunt sind.Werde dann berichten. Ansonsten kann ich noch berichten,daß wir gezwungen sind, in unserer Praxis ja nun ein QM = Qualitätsmanagement einzurichten. Vööliger Schwachsinn,das grenzt an Realsatire. Für alles ein Beauftragter. So bin ich nun in meiner eigenen Praxis unter anderem Trittleiternbeauftragter.... muss einmal jährlich das TÜV-Schild ablesen und Farbe und Stufenzahl der Leiter in ein Verzeichnis eintragen. Sebstverständlich unter Bußgeldandrohung bei Unterlassung. Irgendwann glaube ich wird's notwendig werden,daß wir aufstehen und ausrufen: Wir sind das Volk und diese ganzen Sesselfurzer und Blutsauger die uns das Geld aus der Tasche ziehen in die Karpaten jagen. Wünsch Dir trotzdem Erfolg!

EG-FGV Neufassung § 21

Verfasst: Do 18. Jun 2009, 10:42
von BelAir5
Hallo EmPee,was bedeutet denn "wir MKK'ler schicken das nach Fulda" ? Du wirst doch nicht, nach all den Jahren, aus dem schönen Rodgau weggezogen sein ???GrussRobert

EG-FGV Neufassung § 21

Verfasst: Fr 19. Jun 2009, 22:02
von EmPee
Hallo Robert,wir sind seit bald einem Jahr in Spielberg Kreis Main-Kinzig beheimatet.Rodgau gefiel uns nicht mehr so richtig.Sobald ich den KFZ-Brief finde, melde ich auch mal den roten Buckelvolvo um.Bei den Opelvillen werden wir uns nicht sehen, hatte bei einem Preisausschreiben mitgemacht und die Teilnahme bei der Adam-Riese-Klassik in Staffelstein gewonnen, mit allem was dazu gehört.Und die geht von Freitag vormittag bis Sonntag Abend (Sonntag= Opelvillen)Aber vielleicht am Feldbahnmuseum ?Viele GrüßeMichael P.

EG-FGV Neufassung § 21

Verfasst: Fr 19. Jun 2009, 22:06
von EmPee
Hej Mika,ja wir sind das Volk.Und wenn wir uns nicht sofort und massiv wehren, wird es zu spät sein,denktMichael P.NB dank einemguten alten Freund aus Offenbach -auch hier im Forum vertreten-wurde der Duett jetzt offiziell in Tyskland zugelassen. Allerdings noch nicht mit MKK-Nummer......

EG-FGV Neufassung § 21

Verfasst: Fr 19. Jun 2009, 23:13
von rennelch
macht nichts , OF ist auch keine schande .heisst : Ohne Furcht .grüsse uli

EG-FGV Neufassung § 21

Verfasst: Sa 20. Jun 2009, 09:13
von dansjoe
HejIch dachte immer Ohne Fahrpraxis.Viele Grüße Joachim

EG-FGV Neufassung § 21

Verfasst: Sa 20. Jun 2009, 12:06
von POW40
nee, nach 3 jahren unfallfreiem fahren duerfen die OF'ler die "null" vor dem f wegnehmen Beitrag geändert:20.06.09 12:05:21

EG-FGV Neufassung § 21

Verfasst: Sa 20. Jun 2009, 12:27
von rennelch
oliver ,leider falsch.nach 20 jahren unfallfrei bekommen die frankfurter ein O vor das F .grüsse uli