Reingefallen?

Wie mache ich was? Jetzt helfe ich mir selbst.

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Mika444

Reingefallen?

Beitrag von Mika444 » Mo 23. Aug 2010, 16:57

Hallo zusammen,ich habe vor einiger Zeit nach Vorderkotflügeln gesucht und bekam auch von einem Forumsmitglied einen angeboten. Habe ihm Geld dafür überwiesen und..dann kam erstmal nichts bei mir an. Auf Nachfrage war der Flügel dann vom Nachbarn von Hermes nicht abgeholt worden. Kann ja passieren.Inzwischen hatte ich - ein echter Glücksfall - zwei nagelneue Flügel zu einem sehr akzeptablen Preis angeboten bekommen. Ich habe also dem Forumsmitglied abgesagt und er hatte versprochen den Betrag zurück zu überweisen. Das hat aber bis heute nicht stattgefunden und es zieht sich seit Ende Mai hin. Auf PM#s erfolgte keine Reaktion, der Typ scheint abgetaucht. Was macht man in solch einem Fall?

Pe Dru
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Beitrag von Pe Dru » Mo 23. Aug 2010, 17:39

Servus,blöde Geschichte, muss aber keine böse Absicht sein. Wenn im Profil die Benachrichtigung "Email bei neuer PM" ausgeschaltet hat und er länger nicht mehr angemeldet war und nur noch so mit liest, bekommt er schlicht und ergreifend Deine PMs nicht.Hast Du schon mal versucht, per Email-Funktion des Forums Kontakt aufzunehmen. Email geht direkt an den User. Wenn Du den richtigen Namen und Stadt bzw. Adresse hat, kannst Du unter http://www.teleauskunft.de/ vielleich den Rest der Adresse bzw. Telefonnummer rausfinden und mal anrufen.Und zu guter letzt könntest Du hier den Namen/Synonym veröffentlichen. Vielleicht kenn ihn ja jemand und kann ihn ansprechen. Wenn das im guten Ton geschieht, finde ich das durchaus legitim.GrüßePeter

NORM
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Beitrag von NORM » Mo 23. Aug 2010, 17:54

Das mit den PM's funzt hier auch nicht immer so wie es sollte, ich habe mal eine lange Zeit überhaupt nichts gekriegt, und dann aus einmal kam alles zusammen. Wie habt ihr euch denn geeinigt? Im guten?Ich würde mich nicht freuen über solch eine Absage. Als Verkäufer macht man sich immer öfter viel Arbeit mit Resultat NULL. Wie schon geschrieben, die besten Alternativen so etwas einzufordern sind immer noch das gute alte Telefon und eine Adresse zum hin fahren.Gruß Norm

Volvomaniac544

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Beitrag von Volvomaniac544 » Di 24. Aug 2010, 09:28

Hallo Mika,D.H. du hast nur seine Kontodaten und vielleicht eine E-mail Adresse? Damit kann man schon was anfangen wenn man das dem Anwalt gibt und ihn anzeigt wegen Betrugs. Ohne weiteren Kontakt mit ihm zu haben, dürfte wohl klar sein, das du das Geld sofort wieder zurück haben möchtest. Mir kann doch jetzt niemand ernsthaft erzählen, er wüsste nicht das er das Geld wieder zurücküberweisen muss! Es gibt nur zwei Ausnahmen: Tod oder Koma. An deiner Stelle würde ich wenn das schon 2 Monate her ist, hier mal den Nick veröffendlichen, vielleicht hat ja jemand noch Infos und kennt ihn vielleicht sogar. Bei Geld hört bei mir der Spass auf, ich hab mir in meinem Leben schon oft Ausreden anhören müssen, die meisten waren sowas von fadenscheinig...Regel: Von privat kaufe ich nur wenn ich die Person länger im Verhalten studiert habe oder noch besser persönlich kenne. Ein privates Angebot von jemandem den man schlecht einschätzen kann und auch nicht sehr aktiv hier ist, ist immer ein Risiko.GrüsseLothar (der immer noch seiner defekten Lambdasonde hinterhertelefoniert, ist allerdings ein saudoofer Händler)Beitrag geändert:24.08.10 09:27:34

Kardan
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Beitrag von Kardan » Di 24. Aug 2010, 13:13

Hallo ....hatte so etwas mal bei Ebay......Ware ersteigert, Geld überwiesen ..keine Ware bekommen...nur dürftige Antworten und Ausreden auf meine Emails...habe ihn bei Ebay gemeldet ..schlecht bewertet und das ganze Ebay Programm...aber keine Reaktion....habe das ca. 1/2 Jahr erduldet ..dann bin ich zur Polzei... Anzeige wegen Betrug gemacht. Die haben dort extra Polizisten speziell auf Internet/Ebay-Betrug geschult.Nach der Anzeige ist das Geld ganz schnell gekommen...und 1/2 Jahr später gabs dann noch mal einen Termin bzgl. Gerichtsverhandlung/bzw. Vernehmung...ich bin mir 100% sicher ...der Typ macht so was nie wieder!!!!!!!Grüße Kardan

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Sierra
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Beitrag von Sierra » Di 24. Aug 2010, 13:16

Hallo, nach meiner laienhaften Meinung hattest Du einen wirksamen Kaufvertrag abgeschlossen. Das mit dem Nachbarn ist dumm gelaufen. Wenn er Dir die Kotis gleich noch geliefert hätte, hättest Du sie an der Backe. So hat er aber in deinen Rücktritt vom KV eingewilligt. Dann muß auch die Kohle zurück.Wenn Du hier über's Forum und auch sonst nichts erreichst, kannst Du Strafantrag wegen Verdacht des Betruges stellen. Beachte den Unterschied Strafanzeige/Strafantrag. Bei Betrug kommt es wohl auf den Wert an, ob er als Offizialdelikt verfolgt wird. Jedenfalls versucht man ihn dann für Dich zu finden. Kostenlos.GrußMichael

gagamohn
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Beitrag von gagamohn » Di 24. Aug 2010, 13:48

Hallo,ich würde ein Mahnverfahren anwenden. siehe http://de.wikipedia.org/wiki...org/wiki ... GrussBernd

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Tripower
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Beitrag von Tripower » Di 24. Aug 2010, 14:35

Zitat:Original erstellt von Sierra am/um 24.08.10 13:16:44enn Du hier über's Forum und auch sonst nichts erreichst, kannst Du Strafantrag wegen Verdacht des Betruges stellen. Beachte den Unterschied Strafanzeige/Strafantrag. Bei Betrug kommt es wohl auf den Wert an, ob er als Offizialdelikt verfolgt wird. Jedenfalls versucht man ihn dann für Dich zu finden. Kostenlos.Da stimmt nun leider fast nichts!Ggf. Rat von echtem Juristen einholen!GrußTripower
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Beitrag von Tripower » Di 24. Aug 2010, 14:44

Zitat:Original erstellt von gagamohn am/um 24.08.10 13:48:51ich würde ein Mahnverfahren anwenden. Und was soll das bringen?Kostet gleich Geld (wenngleich auch relativ wenig) aber das Formular für den Widerspruch - der nicht einmal einer Begründung bedarf - liegt gleich bei. In den weit überwiegenden Fällen wird Widerspruch (gegen den Mahnbescheid), bzw. Einspruch (gegen den notwendigerweise nachfolgenden Vollstreckungsbescheid) eingelegt, so daß einem doch nur das gerichtliche Klageverfahren bleibt. Das kann ich ggf. auch gleich anstrengen.Im vorliegenden Fall muss der Käufer zunächst einmal beweisen, daß tatsächlich eine Rückabwicklung des Kaufvertrages vereinbart wurde (wird sicherlich schwierig, wenn der Verkäufer das bestreitet), ansonsten bleibt der Käufer zur Abnahme verpflichtet. Jedenfalls muß er den Verkäufer bezüglich Lieferung oder Rückzahlung (je nachdem) erst einmal in Verzug setzen, bevor er weitere, gerichtliche Maßnahmen einleitet oder gar Schadenersatz für aufgewandte Anwaltskosten geltend macht.Mein Tipp: Den Verkäufer schriftlich unter Fristsetzung (konkretes Datum nennen!) zur Rückzahlung auffordern. Erst nach fruchtlosem Fristablauf machen rechtliche Schritte Sinn.GrußTripower
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Mika444

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Beitrag von Mika444 » Di 24. Aug 2010, 18:02

Eigentlich möchte ich so weit nicht gehen. Ich habe durchaus ne gute Meinung von dem Forumsmitglied gehabt und er wollte ja zunächst helfen. Ich habe darauf gehofft,daß er die Geschichte liest und dann reagiert. Werds jetzt nochmal, wie auch empfohlen, per Forumsmail versuchen. Vielen Dank für eure Antworten. Lasst uns das jetzt schließen.

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