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Kleines Kennzeichen f. OT Motorräder?
Verfasst: Do 14. Aug 2008, 09:20
von r51kowa
Hallo zusammen,in der letzten OT-Markt gab es einen Bericht darüber das es eine Ausnahmegenehmigung gibt,für OT-Motorräder die vor 1956 gebaut worden sind,ein kleines Nummernschild zu besitzen.Weil angeblich die Nummernschild-beleuchtung nicht für das grosse Schild ausreicht.Meine Frage ,hat sich schon einer diese Ausnahmegenehmigung besorgt,was kostet das und was muß man tun.Danke für eure MüheJürgen
Kleines Kennzeichen f. OT Motorräder?
Verfasst: Do 14. Aug 2008, 17:25
von oldsbastel
Dafür brauchst du keine Ausnahmegenhemigung. Das steht dir laut StVZO auch so zu. Ich habe der Zulassungstelle den § gezeigt. Danach waren sie dann friedlich.
Kleines Kennzeichen f. OT Motorräder?
Verfasst: Do 14. Aug 2008, 17:57
von Roverrob
Hallo,ich brauchte auch nur mündlich darauf verweisen, dass es da ja eine Ausnahmegenehmigung gibt!Eckhard
Kleines Kennzeichen f. OT Motorräder?
Verfasst: Do 14. Aug 2008, 22:14
von Eintopf
Und ich habe seinerzeit dem TÜV- Prüfer gesagt, daß ein großes Kennzeichen scheiße aussieht. Das hat er auch gleich eingesehen und im Gutachten "Platz für amtliches Kennzeichen nur sowieso mal sowieso cm vorhanden" vermerkt. Fertig.beste Grüße,Peter
Kleines Kennzeichen f. OT Motorräder?
Verfasst: So 17. Aug 2008, 22:14
von Rbastian
@oldsbastel,wäre vorteilhaft gewesen, wenn du den § auch genannt hättest.Bitte nachholen.Ralph
Kleines Kennzeichen f. OT Motorräder?
Verfasst: Mo 18. Aug 2008, 09:18
von oldsbastel
Den habe ich so nicht mehr griffbereit. Da muss du selbst nachsehen. Es steht aber in dem Abschnitt, in dem es um die Zulassung von Oldtimern geht.
Kleines Kennzeichen f. OT Motorräder?
Verfasst: Mo 18. Aug 2008, 09:52
von ventilo
§60 bzw. §21cQuelle: DEUVET siehe Anhang
Kleines Kennzeichen f. OT Motorräder?
Verfasst: Mo 25. Aug 2008, 16:09
von uwm121
Hallo!Nicht ganz richtig.Das steht in § 72 zu § 60 und gilt für Krafträder,die vor dem 1.Juli 1958 erstmals in Verkehr gekommen sind.Deshalb ist eine Ausnahmegenehmigung nicht erforderlich-der Hinweis in der Zulassungsbescheinigung ist natürlich hilfreich.Bei mir steht:*Amtl.Kennz.nach Muster a der Anl V erford*Grüße U.
Kleines Kennzeichen f. OT Motorräder?
Verfasst: Di 26. Aug 2008, 09:10
von johoho
Das hat sich aber meines Wissens letztes Jahr etwas geändert (Das PDF vom DEUVET ist von 2002). So werden kleine Kennzeichen auch für Fahrzeuge vor 1957 nur noch mit einem Sondergutachten vom TÜV ausgegeben. Ich habe das letztes Jahr im Zuge einer Einzelanbnahme eines importierten Italieners (Bj. !955) gerade praktiziert. Der TÜV hat mir ein "Gutachten für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach §47 FZV" ausgestellt. Darin steht wörtlich: "Das Fzg. ist mit einer elektr. Anlage auf 6 Volt-Basis ausgerüstet. Aufgrund der geringen Lichtausbeute einer solchen Anlage ist eine vollständige Ausleuchtung eines zweizeiligen Kennzeichens nach Anlage... durch die original verbaute Kennzeichenleuchte nicht möglich. Die Umrüstung auf eine leistungsstärkere elektrische Anlage oder Kennzeichenleuchte ist auch im Hinblick auf die Originalität des Oldtimerfahrzeugs nicht zumutbar."Der TÜV-Prüfer machte mich aber darauf aufmerksam, dass nicht alle Zulassungsstellen dies akzeptieren würden und müssten, da es sich sozusagen um eine Empfehlung handelt ("Die Ausnahmegenehmigung wird befürwortet"). Ich bin das Risiko eingegangen und wurde belohnt. Laut Aussage der Dame auf der Zulassung wäre ohne TÜV-Gutachten nix gegangen. Das Gutachten hat 37,- € extra gekostet. Mit besten Grüßen, Jo
Kleines Kennzeichen f. OT Motorräder?
Verfasst: Do 28. Aug 2008, 16:56
von uwm121
Scheint tätsächlich korrekt zu sein-der betreffende Passus in den Übergangsvorschriften ist ganz simpel gestrichen worden.Grüße