Nahfeldmessung

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oldsbastel
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Beitrag von oldsbastel » Do 28. Jun 2007, 09:03

Kennt jemand die Messvorschrift für die Nahfeldmessung, wie sie 1981 durchgeführt wurde? Ich brauche die Messvorschrift für Standgas und Fahrgeräusch.

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Beitrag von hallo-stege » So 1. Jul 2007, 09:02

Hallo Oldsbastel,es waren 1981 noch 2 verschiedene Geräuschmessverfahren möglich, zum einen das Nationale und zum anderen das Verfahren nach 78/1015/EWG.Wenn Dein Fahrgeräuscheintrag höher ist, als Dein Standgeräuscheintrag kannst Du davon ausgehen, das national gemessen wurde (7 m. von der Auspuffmündung in Richtung des Auspuffrohres, 3/4 Nenndrehzahl)EG: damals: 0,5 m von der Auspuffmündung, 45 Grad seitlich zum Abgasstrom, Mikrofon auf Höhe der Auspuffmündung, jede Mündung einzeln messen, höchster Messwert wird Meßergebnis. 3/4 Nenndrehzahl.In der DDR wurde noch anders gemessen.Um genaueres zu sagen, müsste ich wissen, um welches Fahrzeug es geht und was in den Fahrzeugpapieren genau steht.Gruss von FrankBeitrag geändert:01.07.07 09:07:20

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Beitrag von oldsbastel » Mo 2. Jul 2007, 11:42

Es geht um eine XS 1100 2H9, Bj. 1981. Standgeräusch 83N, Fahrgeräusch 84N.Ich will versuchen, die Kerker 4-1 in Einzelabnahme eintragen zu lassen. Dazu will der Prüfer eine Leistungsmessung (nicht das Problem) und natürlich eine Lautstärkemessung. Ich will mit der Lautstärke anfangen und sehen, ob das passt. Wenn ich mit den Werten nicht hinkommen, dann kann ich mir die Leistungsmessung sparen. Die Lautstärkemessung kann ich - zumindest testweise - auch bei mir durchführen. Ich habe ein Klasse 1 - Gerät hier und kann aus dem Gerät auch Messprotokolle auslesen. Damit kann ich dann erstmal beim TÜV reinschneinen. Damit das funktioniert, brauche ich natürlich die exakte Messvorschrift.Beitrag geändert:02.07.07 11:45:38

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Beitrag von hallo-stege » Mo 2. Jul 2007, 15:37

Hallo Oldsbastel,nun ist die Antwort einfach: das "N" hinter den Geräuschwerten heisst "Nationale Messung" ...Gruss von Frank

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Beitrag von oldsbastel » Mo 2. Jul 2007, 16:35

Fein.Das heißt für das Standgeräusch 7m (mir erzählte jetzt ein Prüfer etwas von 15m Immerhin liegen da rund 3 dB(A) zwischen ...) hinter der Auspufföffnung in Verlängerung des Auspuffes nehme ich mal an? Oder muss unter einem bestimmten Winkel oder Abstand über dem Boden gemessen werden?Muss der Boden befestigt oder unbefestigt sein? Und wird auf freiem Feld gemessen bzw. wie weit müssen/dürfen Gebäude etc. mindestens/maximal entfernt sein? Wie wird das Fahrgeräusch bestimmt?Wie lange muss die Messung laufen? Ich will meinen Motor nicht unbedingt bei knapp 6400 U/min im Stand ruinieren. Darf der Messwert von den eingetragenen Messwerten - insbesondere nach oben - abweichen und wenn ja, um wieviel % / dB(A)?Muss der Umgebungslärm gemessen und der Messwert um den Umgebungslärm korrigiert werden? Bei vielleicht 60 dB(A) Umgebungslärm wirkt sich das lediglich hinter dem Komma aus.Beitrag geändert:02.07.07 17:18:43

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Beitrag von oldsbastel » Mo 2. Jul 2007, 18:13

BTW: Hast du eine Ahnung, welche Dämmstoffe eine möglichst hohe Absorption bringen? Ich habe die Anlage jetzt mit Mineralwolle neue gestopft, aber evtl. gibt es ja bessere Dämmstoffe für Auspuffanlagen.

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Beitrag von hallo-stege » Di 3. Jul 2007, 07:18

Hab ich hier gefunden: http://www.powerboxer.de/ind...iew&id=3 ... grenzwerte für Motorräder über 175 cm³.(Für das Standgeräusch ist in der Homologation kein Grenzwert vorgeschrieben) max. bis 30. 9. 1983 84 dB (A)*max. bis 30. 9. 1990 83 bis 86 dB (A)**max. bis 30. 9. 1995 82 dB (A)***ab 1. 10. 1995 80 dB (A)***(Fußnote* Nach der nationalen Zulassung wurde der Fahrgeräuschwert für Motorräder mit mehr als vier Gängen im dritten Gang ermittelt** Nach EG-Vorschrift wurde der Fahrgeräuschwert bei Fahrzeugen über 175 bis 350 cm³ im dritten Gang gemessen, Grenzwert 83 dB(A). Für Fahrzeuge mit mehr als 350 cm³ wurde der Fahrgeräuschwert im zweiten Gang gemessen, Grenzwerte: 350 bis 500 cm³ 85 dB (A); über500 cm³ 86 dB (A). ***Nach EG-Vorschrift wird der Fahrgeräuschwert als Mittel aus zwei Messungen im zweiten und dritten Gang verwendet (Motorräder mit mehr als vier Gängen)Ältere Motorräder haben im Schein beim Standgeräuschwert ein N in Klammern hinter dem Zahlenwert stehen. Was hat es damit auf sich? Motorräder, die längstens bis zum 30. 9. 1983 zugelassen wurden, konnten nach nationalen Vorschriften geprüft werden und nicht nach EG-Richtlinien. Daher das N hinter dem Dezibel-Wert. Das Mess- Procedere war anders als heute: Das Mikrofon wurde im Abstand von sieben Metern zur Auspuffmündung aufgestellt. Bei den heute üblichen Nahfeldmessungen durch die Polizei (50 Zentimeter hinter Auspuffmündung im Winkel von 45 Grad) muss bei solchen Motorrädern ein Zuschlag inklusive Toleranz von 26 dB (A) auf den Standgeräuschwert im Fahrzeugschein gewährt werden.Quelle: Polizei, TÜV"

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Beitrag von oldsbastel » Di 3. Jul 2007, 08:53

Zitat:Original erstellt von hallo-stege am/um 03.07.07 07:18:51Bei den heute üblichen Nahfeldmessungen durch die Polizei (50 Zentimeter hinter Auspuffmündung im Winkel von 45 Grad) muss bei solchen Motorrädern ein Zuschlag inklusive Toleranz von 26 dB (A) auf den Standgeräuschwert im Fahrzeugschein gewährt werden.Das bedeutet ja, das bei 7 m rund 15 dB(A) mehr zulässig sind. Damit liegst du ja praktisch immer innerhalb der Toleranz. Ich kenne keine Anlage, die auf 7 m 98 dB(A) und auf 50 cm 109 dB(A) drückt ( mit C-Bewertung misst du schomal 130 dB(C), aber nicht für den dB(A)-Wert). Oder gilt das nur für die Nahfeldmessung bei Polizeikontrollen? Falls ja, welche Grenzwerte gelten bei der Prüfung?Irgendwo muss die nationale Messvorschrift doch damals veröffentlicht sein worden.So richtig schlau bin ich daraus immer noch nicht geworden. Das Fahrgeräusch wird bei 50 km/h im dritten Gang gemessen. Ist das so richtig? Aber in welchem Abstand? Und in welcher Bewertung? Fast, Slow? Normale integrierende Messung oder SEL-Wert? Beitrag geändert:03.07.07 09:08:51

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Beitrag von hallo-stege » Mi 4. Jul 2007, 16:00

Hallo Oldsbastel,für das Standgeräusch gibt es keine Grenzwerte, die gibt es lediglich fürs Fahrgeräusch. Bei einem Standgeräusch von 83N darf der Polizist nach der neuen Methode eben 103 dB(A) 5 dB(A) Toleranz messen. Wenn das Standgeräusch dann höher sein sollte, schliesst er daraus, das das Fahrgeräusch auch nicht hinhaut, denn das kann er mit "Bordmitteln" nicht messen.Veröffentlicht sind die Messverfahren im Verkehrsblatt bzw. in den EG Richtlinien. Liegen jeder technischen Prüfstelle vor.Gruss von Frank

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Beitrag von oldsbastel » Mi 4. Jul 2007, 17:02

weißt du, wann und wo die nationale Messvorschrift veröffentlich wurde und ob man die im Internet einsehen kann?

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