Neues aus der StVZO
Verfasst: Di 14. Feb 2006, 22:16
Vor ein paar Tagen hat der Bundesrat die ersten Bausteine zur neuen StVZO verabschiedet. Ich habe die vielen hundert Seiten Verordnungstexte und Beschlüsse mal überflogen. Ein paar wichtige Neuerungen für uns sind:Aus der FZV, die am 1.1.2007 in Kraft tritt:- Oldtimer sind jetzt definiert mit "vor 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen, weitestgehend im Originalzustand, guter Erhaltungszustand, der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienend" (für H-Kennzeichen und rote 07)- Endlich hat der Quark mit den Kuchenblechen an Leichtkrafträdern ein Ende. Die FZV sieht vor, daß *alle* Leichtkrafträder ein Kennzeichen 255*130 mm bekommen, egal, wie schnell sie sind.- Bisher war, wenn ein Fahrzeug mit amtlichem Kennzeichen länger als 18 Monate abgemeldet war, eine Vollabnahme (Baurat) erforderlich. Diese Frist wird erheblich verlängert. (7 Jahre ?)Aus dem neuen § 23 StVZO: Für H - Kennzeichen: das erforderliche Gutachten kann neben dem amtlich anerkannten Sachverständigen der technsichen Prüfstelle jetzt auch ein Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation machen.Aus den anderen Änderungen:Ab dem 1.4.2006 muß im Rahmen der Hauptuntersuchung (TÜV) bei Krädern auch eine Umweltuntersuchung durchgeführt werden. Also zum Einen eine Abgasmessung für Fahrzeuge mit Erstzulassung nach dem 1.1.1989.Zum Anderen ist eine Beurteilung des Geräuschpegels jetzt Pflicht. Diese Beurteilung erfolgt normalerweise durch das Gehör des Sachverständigen. Hat der Sachverständige Zweifel, muß er eine Standgeräuschmessung durchführen, die Prüfstellen und die reisenden Sachverständigen sind inzwischen alle mit dem entsprechenden Gerät ausgestattet. Im Extremfall kann sogar eine Fahrgeräuschmessung durchgeführt werden (StVZO, Anl. VIII, 4.8.1.2)Das könnte zu erheblichen Problemen führen, da die Meßvorschriften sich öfter geändert haben.So, das erstmal zur Info.Gruß von Frank