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ABE beim Leichtkraftrad

Verfasst: Do 25. Mär 2004, 15:07
von Frankie
Ich habe mir eine Honda MBX 80 gekauft. Quasi eine Zeitmaschine; ich will zurück in die Jugend Damals mitten in den Achtzigern hat es nur für eine Honda MB 50 gereicht, und die MBX 80 war für mich 16-Jährigen so unerreichbar wie die Sterne am Himmel. Die Honda ist 1999 abgemeldet worden. Bei 'richtigen' Fahrzeugen verfällt ja der Brief nach 18 Monaten Stilllegung. Wie ist es bei einem Leichtkraftrad, verfällt bei diesem auch die ABE und man muss eine neue beantragen?Desweiteren möchte ich die zulässige Höchstgeschwindigkeit erhöhen, um in eine günstigere Versicherungsklasse zu kommen. Es existiert ein Gutachten von Honda bzw. vom TÜV von 1987, dass durch die Verwendung eines Kettenrades mit 2 Zähnen weniger die Geschwindigkeit auf 90 km/h steigt und man das Leichtkraftrad als Motorrad zulassen kann.Nur, inzwischen haben sich die Gesetze geändert und alles bis 125 ccm und bis 11 KW MUSS als Leichtkraftrad zugelassen sein (bei einer Neu-Zulassung bzw. Wiederzulassung bei verfallenem Brief) und bekommt gar keinen Brief sondern eine ABE. So zumindest mein Kenntnisstand. Um eine 80er als Motorrad mit richtigem Brief zulassen zu können, bräuchte man einen Zylindersatz mit mehr als 125 ccm, was es aber für diese Honda nicht gibt.Die Preisfrage nun: kann der TÜV auch in einer Leichtkraftrad-ABE die Höchstgeschwindigkeit zugunsten einer Einstufung in eine günstigere Versicherungsklasse ändern auf 90 km/h?*Wink* an hallo-stege , der muss es doch wissen!Wer es sonst noch weiß darf natürlich auch antworten Gruß Frank[Diese Nachricht wurde von Frankie am 25. März 2004 editiert.]

ABE beim Leichtkraftrad

Verfasst: Do 25. Mär 2004, 17:13
von hallo-stege
Hallo Frankie,danke für den Wink *g*Also, es gab sowohl einen geänderten Kettensatz als auch einen Zylinder mit 91 ccm und Gutachten, durch beide Umbauten wird aus dem Leichtkraftrad kein Motorrad mehr, sondern ein Leichtkraftrad mit einer Höchstgeschwindigkeit über 80 km/h. TÜV Eintragung in der Leichtkraftrad ABE ist problemlos.Guck z.B. mal in den Götz Katalog, ob es da noch was gibt. Ich meine, ich hätte den Zylinder für die MBX da noch gesehen.Bei einer Stillegung über 18 Monate erlischt die Betriebserlaubnis, egal, ob sie in einem Fahrzeugbrief oder durch eine ABE Karte erteilt wurde. Sie muß also neu erteilt werden. Ob bis 80 km/h oder darüber ist ebenfalls problemlos.Übrigens gibt es inzwischen auch eine Oldtimer Versicherung für Leichtkrafträder > 20 Jahre, die Versicherungen sind aber noch etwas zurückhaltend damit. Ich hatte schon eine originale Zündapp K 80 mit 80 km/h als Oldtimer angemeldet. Es erforderte aber etwas Verhandlungsgeschick. Schnelle 50er und Leichtkrafträder über 80 km/h und alles, was älter als 25 Jahre ist, sind dagegen unproblematisch.Falls ich mich mal längere Zeit im Forum nicht melde (Stress - Job) einfach mailen.Viele Grüsse von Frank

ABE beim Leichtkraftrad

Verfasst: Do 25. Mär 2004, 18:00
von Frankie
Hallo FrankGötz hat, zumindest im online-Katalog, für die MBX80 nur 'Athena'-Tuningzylinder ohne ABE. Bleibt noch das geänderte Kettenrad, und das reicht mir ja schon.Oldtimer-Zulassung kommt nicht in Frage, da Bj. 89.Jedenfalls vielen Dank für deine Antwort. Es gibt echt nicht viele Leute, die sich mit dieser Thematik auskennen (die jungen Fräuleins von der Zulassungsstelle schon mal überhaupt nicht). Und jetzt habe ich eine gute Argumentationsgrundlage, wenn der TÜV-Ingenieur, der die Vollabnahme durchführen wird, von Leichtkrafträdern keine Ahnung hat.Gruß Frank

ABE beim Leichtkraftrad

Verfasst: Do 25. Mär 2004, 18:18
von P2
Hallo Frank,ich habe mich mal mit einem Rollerhändler über die Problematik 80er -> 125er unterhalten.Der sagte mir, wenn man bei der Versicherung angibt bzw. versichert, dass keine Menschen unter 18 Jahre das Fahrzeug bewegen, dann bekommt man ohne Probleme das Fahrzeug zum "125er-Satz" versichert. Sprich doch mal mit Deiner Versicherung.GrußElmar

ABE beim Leichtkraftrad

Verfasst: Do 8. Apr 2004, 13:39
von Frankie
Wen es interessiert: Ich habe heute die Honda MBX 80 zugelassen, mit 90 km/h eingetragen.Statt Mutmaßungen hier nun die Fakten:Wenn beim Leichtkraftrad die Betriebserlaubnis erloschen ist (wegen mehr als 18 Monaten Stilllegung), gibt es beim TÜV so eine Art Vollabnahme, ein Gutachten nach §18(5). Dieses kostet EUR 33,18 . Damit geht man dann zur Zulassungsstelle und bekommt das amtl. Kennzeichen zugeteilt.Inwiefern LKR’s als zulassungsfrei gelten, ist mehr eine Frage des gesetzl. Bestimmungen denn eine Frage des Geldbeutels. Denn obwohl 'zulassungsfrei', musste ich bei der Zulassungsstelle satte EUR 44,- berappen.In diesem Zusammenhang auch interessant ist die Tatsache, dass trotz Zulassungsfreiheit ein KFZ-Schein ausgestellt wird, den man immer mitzuführen hat.Und noch was Schönes: Der Schildermacher fragte mich Was für ein Kennzeichen, und ich sagte Kleines Kennzeichen für Leichtkrafträder bitteschön. In diesem Moment hatten sich schon wieder EUR 14,50 in Luft aufgelöst, denn der Heini auf der Zulassungsstelle wollte mir das Schild nicht abstempeln; Leichtkrafträder über 80 km/h benötigen das große Kuchenblech!Versicherung für ein LKR mit mehr als eingetragenen 80 km/h kostet übrigens bei 100% Beitragssatz bei der Allianz EUR 190,-/Jahr. Eigentlich immer noch happig für so eine Kiste, aberohne die Eintragung auf 90 km/h wären es EUR 400,- gewesen.Viele GrüßeFrank[Diese Nachricht wurde von Frankie am 08. April 2004 editiert.]

ABE beim Leichtkraftrad

Verfasst: Do 8. Apr 2004, 20:00
von KW
???190???Für 197 versichert man mir nen ganzes auto ^^(jährlich, incl. Vollkasko)[Diese Nachricht wurde von KW am 08. April 2004 editiert.]

ABE beim Leichtkraftrad

Verfasst: Sa 10. Apr 2004, 15:20
von mkiii
@KW..............es geht aber hier um ein Leichtkraftrad, nicht um ein Auto.Dies ist auch nicht das Opelforum sondern Motorrad-Treff.Wenn ich mir ein Flasche Jack Daniels kaufe kost die auch übern Daumen 20euronen und ein Liter Milch nur 1euro, es ist aber nicht das selbe Gruß und Prost Norbert

ABE beim Leichtkraftrad

Verfasst: Sa 10. Apr 2004, 19:21
von DKW HARDY
Also die Versicherung möchte ich kennen lernen ,welche für 197,00 € mit Vollkasko ein Auto versichert.fragende Grüße Hartmut