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Verfasst: Do 4. Okt 2001, 23:53
von Th. Dinter
Hi,ab welchem Baujahr ist die Koppelung von Fahrlicht mit dem Start des Fahrzeugs vorgeschrieben?grußthomas
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Verfasst: Fr 5. Okt 2001, 08:37
von Meissner
Hallo,soweit ich gehört habe betrifft das nur neuzugelassene Fahrzeuge ab einem Datum in diesem Jahr. Persönlich halte ich das für Auto's nicht so sinnvoll. Wir sind doch nicht am Polarkreis wo es monate lang dunkel ist. Schließlich ist ja bekannt, dass das fahren mit Licht den Verbrauch um rd. 0,5 Ltr. ansteigen lässt. Versucht da wieder einer hintenrum mehr Steuern einzunehmen und den Ölmulti's das Geld hinterher zu tragen ?Frank
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Verfasst: Mi 21. Nov 2001, 23:15
von DEUVET
Diese Koppelung wird zwar von manchen Marken praktiziert, z.B. Harley, ist aber nicht vorgeschrieben. Vorgeschrieben ist lediglich das Fahren mit Licht. Für Oldtimer mit schwacher Lichtmaschinenleistung gibt es ausnahmegenehmigungen. Es gibt aber keine generelle Ausnahmeregelung.Grüße,Martin Kraut, DEUVET
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Verfasst: Fr 23. Nov 2001, 18:17
von Th. Dinter
Hi Martin,da kommt ja doch noch eine versöhnliche Nachricht. Das mit der Ausnahmeregelung sollte ich wohl hinbekommen.dankethomas