Unterschied Leichtkrad/Krad wg. Führerschein

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Sting
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Unterschied Leichtkrad/Krad wg. Führerschein

Beitrag von Sting » Mo 5. Jan 2004, 12:56

Hallo Motorradfreunde,hätte mal folgende Fragen zum Thema Unterschied Leichtkrad/Krad:1. Darf man mit dem alten 3 oder erweiterten 1b Führerschein auch Kräder bis 15PS und 125ccm fahren oder nur Leichtkräder?2. Ist es ein Problem ein Oldie-Krad mit o.g. Kriterien auf ein Leichtkrad von heute umschreiben zu lassen? Wer hat hier Erfahrungen und was wäre zu tun?3. Weiß jemand von Euch wo zu Punkt 1 und 2 die aktuellen § der Stvo stehen oder kann mir einen Link nennen?Wäre für jegliche zuverlässige Antwort dankbar!Schöne GrüßePeter

hallo-stege
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Beitrag von hallo-stege » Mo 5. Jan 2004, 15:16

Hallo Peter,Du darfst mit jedem Führerschein 1b (und mit den Scheinen Kl 4 und 3 wenn vor dem 1.4.1980 ausgestellt), Leichtkrafträder fahren. Die aktuelle Definition findest Du in § 18 Abs. 2 Nr 4a StVZO (einfach mal googeln).Ob ein Kraftrad, welches die Definition des Leichtkraftrades erfüllt, zum Leichtkraftrad umgeschrieben wurde, m.E. ist unerheblich, da ein Leichtkraftrad einfach nur ein Kraftrad ist, welches bestimmte Randbedingungen erfüllt. Es würde jedoch automatisch umgeschrieben, wenn es zu Vollabnahme muß, ebenso auf Wunsch, und einige Zulassungsstellen machen das automatisch, wenn sie sich mit diesen Motorrädern befassen.Im Zweifel würde ich mir das einfach umschreiben lassen, dann stolpert bei Kontrollen niemand. Viele Grüße von Frank---------------------- www.kreidler-museum.de

Sting
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Beitrag von Sting » Mo 5. Jan 2004, 17:31

Hallo,danke für die schnelle und Antwort. Schöne GrüßePeter

ID19
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Beitrag von ID19 » Di 6. Jan 2004, 01:58

Hallo Frank,ich bin mir nicht ganz sicher, ob der zweite Absatz deines Beitrages so richtig ist. Ich hatte eine Fall erlebt, wo der jugendliche Fahrer Ärger bekommen hatte, weil seine DKW RT 125 ein Kraftrad war und eben kein Leichtkraftrad. Andererseits gibt es genügend Leute, die sich Leichtkrafträder als Kraftrad o.L.B. umschreiben lassen, um in den Genuss der günstigen Versicherung zu kommen. Gerade in der Kreidler-Szene gibt es doch wohl einige, die mit leichter Hubraumvergrößerung den Kleinkraftradstatus mit seiner teuren Versicherung verlassen.Und gegen automatische Umschreibung nach Vollabnahmen hat es vor ein paar Jahren recht lautstarken und meines Wissns erfolgreichen Protest gegeben.Was meinst Du dazu?Beste GrüßeMartin

hallo-stege
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Beitrag von hallo-stege » Di 6. Jan 2004, 22:48

Hallo Martin,ich suche zu dem Thema grad nach einer hieb- und stichfesten Stelle in der FeV und der StVZO. Meine Quellen: Die derzeitige Definition der Klasse A1 ist: "Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW ( Leichtkraftrad )"Die alte Definition für Klasse 1b (bis 1.1.1999) ist: "Leichtkrafträder StVZO § 18 Abs. 2 Nr. 4a, ..."In StVZO § 18 Abs. 2 Nr. 4a steht: "Leichtkrafträder (Krafträder mit einer elektrischen Antriebsmaschine mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW oder einem Verbrennungsmotor mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Hubraum von mehr als 50 cm³, aber nicht mehr als 125 cm³)"Tja, ob in Ziffer 1 des Fahrzeugbriefes eines Kraftrades, welches die Definition eines Leichtkraftrades erfüllt, nun explizit auch "Kraftrad, Leichtkraftrad" stehen muß, geht daraus nicht hervor. Wer auf Nummer Sicher gehen will, läßt sich seine 125er also lieber zum Leichtkraftrad umschreiben, oder wühlt nochmal richtig in StVZO und deren Richtlinien.Eine schnelle 50er wie die Kreidler Florett RS oder die Zündapp Super Sport zum Kraftrad umzuschreiben, lohnt sich heute nicht mehr wirklich. Die Versicherungsprämien sind von rund 800 - 1200 DM Haftpflicht vor 20 Jahren auf 25 - 30 Euro im Jahr in der heutigen Oldtimerversicherung gesunken. Die sind also billiger als ein Mofa. Das ist darauf zurückzuführen, daß man die schnellen 50er über 80 km/h heute erst ab 18 fahren darf. Viele Grüße von Frank---------------------- www.kreidler-museum.de

Sting
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Beitrag von Sting » Mi 7. Jan 2004, 21:19

Hallo,möchte mich noch einmal ganz herzlich für Euere Beiträge bedanken.Habe mir heute mal die Arbeit gemacht und beim Tüv Bayern angerufen zwecks Umschreibung. Aussage des Tüv-Prüfer´s war:Kräder bis 125ccm und 15PS dürfen nur dann mit dem 3 oder 1b Führerschein gefahren werden, wenn Sie als Leichtkrafträdfer umgeschrieben worden sind. Dies stellt jedoch kein Problem dar. Die Höchstgeschwindigkeit in den Papieren muß jedoch über 80km/h angegeben sein.Schöne GrüßePeter

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