Suche: Zulassungsvorschrift für Blinkanlagen
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@DEUVEThm, ich habe in der KFT UND dem deutschen Straßenverkehr von `69 wo sie vorgestellt wird geguckt--keine blinker. auf allen fotos die ich in den letzten 5 jahren gemacht habe, wo sie als "hauptmotiv" oder im hintergrund oben ist, angemeldete(!)---keine blinker. in allen büchern über die DDR-zweiräder---keine blinker. auch in den auszügen des KTA typenscheins 1004 stehen zwar alle änderungen bis zum produktionsende, aber nix von blinkern.auch in den museen steht sie ohne.......ich werde es also mal so probieren und sag dann hier nochmal bescheid, wie es mit blinkern Bj72 ausschautmfg fks 750
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Hi Martin!Ab 1962 Pflicht? Ich habe das Datum 1957 in dem Buch "Keine Probleme beim TÜV" gelesen, dort sind Auszüge aus der STVZO abgedruckt. Was ist denn nun korrekt?konfuse GrüßeRainer
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hallo,blinker sind laut der schwarte die die dekra menschen mit sich rumtragen erst ab 1962 pflicht. bremslicht ist dagegen erst ab 1987 bei mororrädern pflicht. die ETS-baureihe hatte in ihrem produktionszeitraum 1969 - 1972 original ab werk keine blinker. die ES reihe davor (2punkt) und die TS-reihe danach(4punkt) hatten welche. da bei einer neuzulassung original zustand gefragt ist (bei mir ist das jedenfalls so) und ich an der elektrik nichts machen brauch und/oder darf, brauche ich keine blinker (baujahr 1972). ich muß dazu sagen, das ich etliche original prospekte und original werbung usw mithatte, um das zu untermauern. brauchte ich aber nicht, da der eine der beiden prüfer früher eine hatte und mir das so bestätigte. nunja, damit die von der tanzgruppe grün-weiß mir nichts können, hab ich mir das in den papieren bestätigen lassen ("ohne fahrtrichtungsanzeiger"). so, also eigentlich nix mit stichjahr sondern mit originalen auslieferungszustand!!!!mfg fks 750