Zusatzbremsleuchten
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- Registriert:Fr 19. Jul 2002, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hallo, "früher" konnte man nachrüsten, und zwar entweder EINE Leuchte mittig oder ZWEI Leuchten seitlich. Hat sich da was geändert, als dass jetzt nur noch EINE mittige Leuchte möglich ist? Abgebremsten Gruß. Rolf
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Re: Zusatzbremsleuchten
Besonders in den 1980er-Jahren waren zwei zusätzliche Bremsleuchten hinter der Heckscheibe beliebt, die umgangssprachlich als „Puffleuchten“ (aufgrund der Farbe) oder „Rentnerleuchten“ (in Anspielung auf vermeintliche Reaktionsschwäche älterer Fahrer) bezeichnet wurden. Puffleuchten sieht man heute nur noch sehr vereinzelt in älteren Modellen, sie sind jedoch nach wie vor zulässig.
unnötiges Wissen: Trüffelschweine fressen wärend ihrer Ausbildung Trüffel im Wert von 15000€
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Re: Zusatzbremsleuchten
Moin Moin !
1.
Ich beantworte mal zunächst 2. : Es hat sich nichts geändert !
Nun zu 1. : Das ist nicht richtig , aber auch nicht falsch .
Es muss unterschieden werden zwischen Fzgen mit EG-Betriebserlaubnis und Fzgen mit deutscher ABE oder EBE.
Fzge mit EG-BE dürfen /müssen nur eine zusätzliche Bremsleuchte haben , die genauen Bestimmungen findet man in der ECE-R48 , kann ich leider nicht einsehen ,da mein Uraltrechner keine pdf-Datei mit 193 Seiten lädt , bzw. bei einem solchen Versuch abstürzt.
mehrspurige Fzge und Anhänger mit deutscher ABE/EBE dürfen 2 zusätzliche Bremsleuchten haben ,Anbauhöhe mindestens 1000mm über der Fahrbahn ,soweit wie möglich auseinander .
Nur eine ist hier nicht erlaubt !
Um die Verwirrung komplett zu machen ,es ist erlaubt ,Fzge mit ABE/EBE auf ECE-Regelung umzubauen , dann aber nicht nur (zusätzliche) Bremsleuchten , sondern die gesamte Beleuchtung muss der ECE-Regelung entsprechen ! Ein Umbau von Fzgen mit EG-BE auf das nationale Recht ist dagegen nicht zulässig !
In den 80ern gab es noch keine Fzge mit EG-BE ,daher mussten immer die "Puffampeln" paarweise verbaut werden.
Hoffe ,mich einigermassen verständlich ausgedrückt zu haben
MfG Volker
1.
2.entweder EINE Leuchte mittig oder ZWEI Leuchten seitlich
Hat sich da was geändert, als dass jetzt nur noch EINE mittige Leuchte möglich ist
Ich beantworte mal zunächst 2. : Es hat sich nichts geändert !
Nun zu 1. : Das ist nicht richtig , aber auch nicht falsch .
Es muss unterschieden werden zwischen Fzgen mit EG-Betriebserlaubnis und Fzgen mit deutscher ABE oder EBE.
Fzge mit EG-BE dürfen /müssen nur eine zusätzliche Bremsleuchte haben , die genauen Bestimmungen findet man in der ECE-R48 , kann ich leider nicht einsehen ,da mein Uraltrechner keine pdf-Datei mit 193 Seiten lädt , bzw. bei einem solchen Versuch abstürzt.
mehrspurige Fzge und Anhänger mit deutscher ABE/EBE dürfen 2 zusätzliche Bremsleuchten haben ,Anbauhöhe mindestens 1000mm über der Fahrbahn ,soweit wie möglich auseinander .
Nur eine ist hier nicht erlaubt !
Um die Verwirrung komplett zu machen ,es ist erlaubt ,Fzge mit ABE/EBE auf ECE-Regelung umzubauen , dann aber nicht nur (zusätzliche) Bremsleuchten , sondern die gesamte Beleuchtung muss der ECE-Regelung entsprechen ! Ein Umbau von Fzgen mit EG-BE auf das nationale Recht ist dagegen nicht zulässig !
In den 80ern gab es noch keine Fzge mit EG-BE ,daher mussten immer die "Puffampeln" paarweise verbaut werden.
Hoffe ,mich einigermassen verständlich ausgedrückt zu haben
MfG Volker
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Re: Zusatzbremsleuchten
Hallo, also dürfen Oldtimer keine mittige Leuchte haben, sondern nur 2 seitliche? (Ich will die nur deswegen ggfs. zusätzlich einbauen, da die eingebauten Oldie-Leuchten meist weniger Leuchtkraft haben gegenüber den modernen "Flutlichtern" und es genügend Penner gibt). Gruß. Rolf
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Re: Zusatzbremsleuchten
Moin Moin !
Ich gehe mal davon aus ,dass du mit "Oldtimer" ein Fzg meinst ,dass über keine EG-BE verfügt ,wovon vor EZ 1990 immer auszugehen ist. Sofern nicht nachgerüstet ,ist dieses Fzg mit einer Beleuchtungsanlage ausgerüstet ,welches der StVZO entspricht. Damit sind nur 2 zus. Bremsleuchten zulässig.
Wie ich aber oben ausgeführt habe , kannst du dieses Fzg auf eine ECE - konforme Beleuchtung umrüsten.Ob dir dieses gefallen würde ,wage ich aber zu bezweifeln ,obwohl bei einem mehrspurigen KFZ der Umbauaufwand nur gering ist (im Gegensatz zum Zweirad). Bei einer EZ vor 1996 genügt dazu die Anbringung von seitlichen Blinkleuchten im vorderen Drittel des Fzges.
(Eine Vorschrift ,die m.E. nicht gerade zur Verkehrssicherheit beiträgt, da sie letztlich dazu geführt hat ,dass die Blinker ,welche früher in der vorderen Ecke sassen und sowohl nach vorne als auch zur Seite deutlich sichtbar waren, durch seitliche Blinker -soweit ok. - und vordere Blinker ersetzt wurden ,die wohl aus Stylinggründen irgendwo in die Hauptscheinwerfer gerutscht sind und vor allem bei eingeschalteten Scheinwerfern nicht mehr sichtbar sind )
Diese Blinkeranordnung hat es schon wesentlich früher in anderen Ländern der EU gegeben , so in Dänemark oder in Italien. Vor rund 30 Jahren hatte ein Freund mal einen DB Ponton aus DK importiert ,dieser war vorne mit Blinkern nachgerüstet gewesen . Bei einer Flosse aus Italien waren sowohl die Warzen aus den Modellen bis 65 verbaut als auch die späteren Blinker in den NSW. Sah zwar für meinen Geschmack etwas "ungewöhnlich" aus , um nicht zu sagen hässlich , aber heute sehe ich die Sache etwas anders , die Blinkerwarzen sind mittlerweile nicht mehr im Gedächtnis der anderen Verkehrsteilnehmer gespeichert , sie werden also nicht wahrgenommen oder erkannt. Und eine zerschossene Flosse oder Ponton ,weil jemand deine Absicht der Richtungsänderung nicht erkannt hat ,sieht noch übler aus.
MfG Volker
Ich gehe mal davon aus ,dass du mit "Oldtimer" ein Fzg meinst ,dass über keine EG-BE verfügt ,wovon vor EZ 1990 immer auszugehen ist. Sofern nicht nachgerüstet ,ist dieses Fzg mit einer Beleuchtungsanlage ausgerüstet ,welches der StVZO entspricht. Damit sind nur 2 zus. Bremsleuchten zulässig.
Wie ich aber oben ausgeführt habe , kannst du dieses Fzg auf eine ECE - konforme Beleuchtung umrüsten.Ob dir dieses gefallen würde ,wage ich aber zu bezweifeln ,obwohl bei einem mehrspurigen KFZ der Umbauaufwand nur gering ist (im Gegensatz zum Zweirad). Bei einer EZ vor 1996 genügt dazu die Anbringung von seitlichen Blinkleuchten im vorderen Drittel des Fzges.
(Eine Vorschrift ,die m.E. nicht gerade zur Verkehrssicherheit beiträgt, da sie letztlich dazu geführt hat ,dass die Blinker ,welche früher in der vorderen Ecke sassen und sowohl nach vorne als auch zur Seite deutlich sichtbar waren, durch seitliche Blinker -soweit ok. - und vordere Blinker ersetzt wurden ,die wohl aus Stylinggründen irgendwo in die Hauptscheinwerfer gerutscht sind und vor allem bei eingeschalteten Scheinwerfern nicht mehr sichtbar sind )
Diese Blinkeranordnung hat es schon wesentlich früher in anderen Ländern der EU gegeben , so in Dänemark oder in Italien. Vor rund 30 Jahren hatte ein Freund mal einen DB Ponton aus DK importiert ,dieser war vorne mit Blinkern nachgerüstet gewesen . Bei einer Flosse aus Italien waren sowohl die Warzen aus den Modellen bis 65 verbaut als auch die späteren Blinker in den NSW. Sah zwar für meinen Geschmack etwas "ungewöhnlich" aus , um nicht zu sagen hässlich , aber heute sehe ich die Sache etwas anders , die Blinkerwarzen sind mittlerweile nicht mehr im Gedächtnis der anderen Verkehrsteilnehmer gespeichert , sie werden also nicht wahrgenommen oder erkannt. Und eine zerschossene Flosse oder Ponton ,weil jemand deine Absicht der Richtungsänderung nicht erkannt hat ,sieht noch übler aus.
MfG Volker
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Re: Zusatzbremsleuchten
Hallo, kann denn "jede" rote Leuchte (ca. 21W) mit Prüfzeichen als Zusatzbremsleuchte verwendet werden, oder haben die ein "besonderes" Zeichen? Danke. Rolf
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Re: Zusatzbremsleuchten
Moin Moin !
Das Prüfzeichen für eine Bremsleuchte ist " S1 " . Für eine zentrale Zusatzbremsleuchte wäre das Prüfzeichen " S3 " .
Nachzulesen hier :
http://www.dekra.de/de/1471
Auf der rechten Seite findest du "downloads" , darunter steht "Broschüre" . In dieser recht ausführlichen pdf-Datei findest du auch alle massgeblichen Prüfzeichen.
MfG Volker
Das Prüfzeichen für eine Bremsleuchte ist " S1 " . Für eine zentrale Zusatzbremsleuchte wäre das Prüfzeichen " S3 " .
Nachzulesen hier :
http://www.dekra.de/de/1471
Auf der rechten Seite findest du "downloads" , darunter steht "Broschüre" . In dieser recht ausführlichen pdf-Datei findest du auch alle massgeblichen Prüfzeichen.
MfG Volker
- Th. Dinter
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Re: Zusatzbremsleuchten
....aber bei Fahrzeugen vor 195... müßte doch beides erlaubt sein, da die Beleuchtungsanlagen dieser Fahrzeuge noch nicht normiert war. Und da bis heute nur die Warnblinkanlage Vorschrift ist...?!
gruß
thomas
gruß
thomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
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Re: Zusatzbremsleuchten
Moin Moin !
nein ! Auch für sehr alte Fzge gilt die StVZO in ihrer jeweils gültigen , also jetzigen Fassung.
Dabei sind die Übergangsbestimmungen für die einzelnen §§ im § 72 genannt.
Zur Anzahl ist dort lediglich zu lesen ,dass für Fzge vor EZ 1.7.1961 eine Bremsleuchte ausreicht.
Damit ist nicht eine oder mehrere (Zusatzbremsleuchten) gemeint ,sondern die Gesamtanzahl , eine Festlegung ,die hier sicherlich nicht vom TE gewünscht ist. Fzge mit nur einer Bremsleuchte waren bis in die 50er durchaus üblich , man denke nur an den Käfer.
Möchte man nun aus welchen Gründen auch immer an einem Oldtimer nur eine zentrale Zusatzbremsleuchte nachrüsten ,entspricht das Fzg nicht mehr den Zulassungsvorschriften.Eine Abweichung von den Zul.vorschriften kann der Verkehrsminister des jeweiligen Bundeslandes mit einer Ausnahmegen. legalisieren.Je nach "Schwere" der Abweichung oder Häufigkeit des Vorkommens kann dieser die Berechtigung zum Ausstellen einer Ausnahmegen. nach "unten" delegieren , d.h. an eine ihm untergeordnete Behördenebene. Die unterste davon ist die Zul.stelle ,die im allg. über häufig vorkommende Ausnahmen selber entscheiden dürfen (Kennzeichengrösse, Diebstahlsicherung als loses Zubehör ..... )
Mfg Volker
nein ! Auch für sehr alte Fzge gilt die StVZO in ihrer jeweils gültigen , also jetzigen Fassung.
Dabei sind die Übergangsbestimmungen für die einzelnen §§ im § 72 genannt.
Zur Anzahl ist dort lediglich zu lesen ,dass für Fzge vor EZ 1.7.1961 eine Bremsleuchte ausreicht.
Damit ist nicht eine oder mehrere (Zusatzbremsleuchten) gemeint ,sondern die Gesamtanzahl , eine Festlegung ,die hier sicherlich nicht vom TE gewünscht ist. Fzge mit nur einer Bremsleuchte waren bis in die 50er durchaus üblich , man denke nur an den Käfer.
Möchte man nun aus welchen Gründen auch immer an einem Oldtimer nur eine zentrale Zusatzbremsleuchte nachrüsten ,entspricht das Fzg nicht mehr den Zulassungsvorschriften.Eine Abweichung von den Zul.vorschriften kann der Verkehrsminister des jeweiligen Bundeslandes mit einer Ausnahmegen. legalisieren.Je nach "Schwere" der Abweichung oder Häufigkeit des Vorkommens kann dieser die Berechtigung zum Ausstellen einer Ausnahmegen. nach "unten" delegieren , d.h. an eine ihm untergeordnete Behördenebene. Die unterste davon ist die Zul.stelle ,die im allg. über häufig vorkommende Ausnahmen selber entscheiden dürfen (Kennzeichengrösse, Diebstahlsicherung als loses Zubehör ..... )
Mfg Volker