Sicher habt ihr von dem Austin Healey aus der USA gehört der gestohlen wurde und heute, nach 42 Jahren von seinem damaligen Besitzer wiederendeckt wurde.
Nach einigen Auseinandersetzungen bekam er "sein" Fzg nun wieder zurück
In Deutschland verjährt Diebstahl nach 5 Jahren (wenn sich keine Fristen ergeben die die Verjährung entsprechend verschieben)
Diese Verjährung bezieht sich dann ja wohl auf die Strafverfolgung, der Dieb kann nach 5 Jahren nicht mehr verurteilt werden!
Was ist aber mit dem Diebesgut, kann das nach 5 Jahren noch zurückverlangt werden, event Zivilrechtlich?
Wenn nicht kann man doch gestohlene Sachen 5 Jahre einlagern und ist dann der Besitzer/Eigentümer dieser Sachen? Kann doch nicht sein, oder?
Wie sieht sowas in Deutschland aus?
Gruß
Norbert
Diebesgut nach 42Jahren aufgefunden
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unnötiges Wissen: Trüffelschweine fressen wärend ihrer Ausbildung Trüffel im Wert von 15000€
Re: Diebesgut nach 42Jahren aufgefunden
siehe auch die aktuelle Diskussion zum Thema "Beutekunst":
http://www.meinklassiker.com/de/magazin ... n/2/1/4413
an gestohlenen Gegenständen kann man kein Eigentum erwerben, der ursprüngliche Eigentümer (bzw. dessen Rechtsnachfolger) können jederzeit die Herausgabe erwirken
das ist ja wohl bei dem auf der Techno Classica beschlagnahmten Mercedes 500K der Familie Prym auch geschehen
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an gestohlenen Gegenständen kann man kein Eigentum erwerben, der ursprüngliche Eigentümer (bzw. dessen Rechtsnachfolger) können jederzeit die Herausgabe erwirken
das ist ja wohl bei dem auf der Techno Classica beschlagnahmten Mercedes 500K der Familie Prym auch geschehen
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Re: Diebesgut nach 42Jahren aufgefunden
Hallo, an gestohlenen Sachen kann man höchstens BESITZER, aber niemals EIGENTÜMER werden. Der rechtmäßige Eigentümer kann jederzeit die Herausgabe verlangen. Nach meiner Kenntnis gesteht die Rechtsprechung auch keinen Ersatz für in die Sache investierte Kosten zu. Gruß. Rolf
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Rechtsprechung oberfaul
Die neueste Ausgabe von OM greift das Thema am Beispiel des Prym-Mercedes wieder auf.
Ich frage mich, was ein Auto nach ueber 65 Jahren und etlichen Restaurationen mehrerer Besitzer mit Neuteilen noch mit dem einst gestohlenen Objekt gemein hat.
Ausser der Fahrgestellnummer dürfte nich viel übrig sein.
Es kann nicht rechtens sein, wenn auf diese Weise der einst Bestohlene in den Genuss einer Komplettrestaurierung kommt, die anderer gutgläubige erwerber für ihn gemacht haben.
Alle Neuteile muessten wieder entfernt und dem Bestohlenen die Rohkarosse zurückgegeben werden.
klaus
Ich frage mich, was ein Auto nach ueber 65 Jahren und etlichen Restaurationen mehrerer Besitzer mit Neuteilen noch mit dem einst gestohlenen Objekt gemein hat.
Ausser der Fahrgestellnummer dürfte nich viel übrig sein.
Es kann nicht rechtens sein, wenn auf diese Weise der einst Bestohlene in den Genuss einer Komplettrestaurierung kommt, die anderer gutgläubige erwerber für ihn gemacht haben.
Alle Neuteile muessten wieder entfernt und dem Bestohlenen die Rohkarosse zurückgegeben werden.
klaus
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Re: Rechtsprechung oberfaul
Was für ein bescheuertes Rechtsverständnis hast du eigentlich ?Altopelfreak hat geschrieben: Ich frage mich, was ein Auto nach ueber 65 Jahren und etlichen Restaurationen mehrerer Besitzer mit Neuteilen noch mit dem einst gestohlenen Objekt gemein hat.
Ausser der Fahrgestellnummer dürfte nich viel übrig sein.
Es kann nicht rechtens sein, wenn auf diese Weise der einst Bestohlene in den Genuss einer Komplettrestaurierung kommt, die anderer gutgläubige erwerber für ihn gemacht haben.
Alle Neuteile muessten wieder entfernt und dem Bestohlenen die Rohkarosse zurückgegeben werden.
Ok, also ich klaue dir ein Auto, verschachere es sofort weiter, der neue "Käufer" baut es sofort danach auseinander und zu einem HotRod um - und dann willst du es nicht mehr haben ? Wenn ich Phrasen wie "Es kann nicht rechtens sein, wenn auf diese Weise der einst Bestohlene in den Genuss einer Komplettrestaurierung kommt, die anderer gutgläubige erwerber für ihn gemacht haben."
Hat dein Hirn mal daran gedacht daß der Bestohlene/Enteignete wohl kaum EInfluss darauf nehmen konnte, was nach der Tat mit seinem Eigentum passiert ist ?
Manchmal machen deine Einlassungen einen wirklich sprachlos.
Chris.
Re: Diebesgut nach 42Jahren aufgefunden
oder ich klaue die Mona Lisa und lasse sie von einer portugiesischen Oma "aufhübschen"?
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Re: Diebesgut nach 42Jahren aufgefunden
ja stimmt, ich werde aufgrund VC Einwand jetzt sofort meine Meinung wieder ändern. Vielleicht seid ihr dann ja so lieb, und haltet mich wieder für intelligent, bitte, bitte....
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Re: Diebesgut nach 42Jahren aufgefunden
Hallo, der Anspruch auf Rückgabe mit dem ganzen damit verbundenen Aufwand soll doch hervorragenderweise als Abschreckung dienen! Gruß. Rolf