Oldtimer mit Anhänger
Verfasst: Mi 28. Sep 2011, 19:07
Hallo Oldtimerfreunde,
Ich habe eine Frage zu folgender Problematik:
Ich habe über die 07- er Nummer mehrere PKW angemeldet, dazu einen Wohnwagen Weferlinger LC 9/200.
Jedes Fahrzeug hat seinen eigenen ( roten) " Besonderen Fahrzeugschein".
Nun meine Frage: Kann ich den Wohnwagen an einen meiner PKW hängen und wo sind die Kennzeichen anzubringen?
Ich hörte mal, daß jeweils vorn ( am PKW) und hinten ( am Hänger) ein Kennzeichen angebracht sein sollte, dann zählt
diese Kombination als Einheit:
Gibt es dazu eine Regelung?
Meine Zulassungsstelle (Land Brandenburg) kann mir nicht genau sagen, wie es sein soll, man ist ehe der Meinung,
daß jedes Fahrzeug eigenständig ist und man ja nur ein Fahrzeug mit der 07- er Nummer bewegen darf.
Ich bin gespannt auf Eure Meinungen.
mit frdl. Gruß jo.
Ich habe eine Frage zu folgender Problematik:
Ich habe über die 07- er Nummer mehrere PKW angemeldet, dazu einen Wohnwagen Weferlinger LC 9/200.
Jedes Fahrzeug hat seinen eigenen ( roten) " Besonderen Fahrzeugschein".
Nun meine Frage: Kann ich den Wohnwagen an einen meiner PKW hängen und wo sind die Kennzeichen anzubringen?
Ich hörte mal, daß jeweils vorn ( am PKW) und hinten ( am Hänger) ein Kennzeichen angebracht sein sollte, dann zählt
diese Kombination als Einheit:
Gibt es dazu eine Regelung?
Meine Zulassungsstelle (Land Brandenburg) kann mir nicht genau sagen, wie es sein soll, man ist ehe der Meinung,
daß jedes Fahrzeug eigenständig ist und man ja nur ein Fahrzeug mit der 07- er Nummer bewegen darf.
Ich bin gespannt auf Eure Meinungen.
mit frdl. Gruß jo.