Hallo Oldtimerfreunde,
Ich habe eine Frage zu folgender Problematik:
Ich habe über die 07- er Nummer mehrere PKW angemeldet, dazu einen Wohnwagen Weferlinger LC 9/200.
Jedes Fahrzeug hat seinen eigenen ( roten) " Besonderen Fahrzeugschein".
Nun meine Frage: Kann ich den Wohnwagen an einen meiner PKW hängen und wo sind die Kennzeichen anzubringen?
Ich hörte mal, daß jeweils vorn ( am PKW) und hinten ( am Hänger) ein Kennzeichen angebracht sein sollte, dann zählt
diese Kombination als Einheit:
Gibt es dazu eine Regelung?
Meine Zulassungsstelle (Land Brandenburg) kann mir nicht genau sagen, wie es sein soll, man ist ehe der Meinung,
daß jedes Fahrzeug eigenständig ist und man ja nur ein Fahrzeug mit der 07- er Nummer bewegen darf.
Ich bin gespannt auf Eure Meinungen.
mit frdl. Gruß jo.
Oldtimer mit Anhänger
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- Registriert:Sa 22. Nov 2008, 01:01 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Re: Oldtimer mit Anhänger
Hallo!
Nicht unsere Meinung ist maßgebend sondern die schriftliche Zustimmung deines Straßenverkehrsamtes.
Meiner Meinung nach geht es nicht,da jedes Fahrzeug ein eigenes amtliches Kennzeichen führen muß.(Ausnahmen gibt es nur bei den 25 km/h Anhängern).
Deuvet,der diese Ansicht des möglichen Wiederholungskennzeichens überhaupt erst erfunden hat war bis heute leider nicht in der Lage dies mal rechtssicher zu klären.
Und auf jedem SVA sitzt ein kleiner König.
Grüße
Nicht unsere Meinung ist maßgebend sondern die schriftliche Zustimmung deines Straßenverkehrsamtes.
Meiner Meinung nach geht es nicht,da jedes Fahrzeug ein eigenes amtliches Kennzeichen führen muß.(Ausnahmen gibt es nur bei den 25 km/h Anhängern).
Deuvet,der diese Ansicht des möglichen Wiederholungskennzeichens überhaupt erst erfunden hat war bis heute leider nicht in der Lage dies mal rechtssicher zu klären.
Und auf jedem SVA sitzt ein kleiner König.
Grüße