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Fahrzeugkauf ohne Brief

Verfasst: So 6. Feb 2011, 00:22
von honeybaby
Hallo!
Ich bin drauf und dran einen kleinen Fiat 500 zu erwerben. Das Fahrzeug wird vom Sohn des Eigentümers (wohnhaft im Ausland) angeboten.
Der Vater hat das Schätzchen wohl in seiner Heimat restauriert und will es nun hier hin D verkaufen lassen.

Das TÜV-Gutachten liegt vor. Damit könnte ich einen Fahrzeugbrief erhalten. Mir stellt sich aber nun die Frage, wer mir gegenüber eigentlich als Verkäufer auftritt und wir mir mein Gegenüber das Eigentum nachweist, wenn es doch keinen Fahrzeugbrief gibt?
Genügt die Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Zulassungsbehörde? Die schließt doch nur aus, dass das Auto gestohlen ist, oder?

Aber was gilt als Eigentumsnachweis, wenn es keinen Brief gibt? Was soll ich mir geben lassen, um nicht in absehbarer Zeit eine böse Überraschung zu erleben? Gibt es irgendeine Vorlage, in der der Verkäufer mir seinen Rechte abtritt und mir gegenüber versichert, dass er der rechtliche Eigentümer ist?

Und war darf den Kaufvertrag unterzeichnen? Der Vater, als eigentlicher Eigentümer oder genügt es, wenn der Sohn unterschreibt? Ich gebe zu, eine etwas verzwickte Situation, aber ich würde mir diese Chance auf meinen Jugendtraum nur ungern entgehen lassen ;)

Ich hoffe, hier ggf. Leute zu finden, die Ähnliches erlebt haben! Gerade bei Oldtimern ist der Brief ja oftmals nicht vorhanden...

Re: Fahrzeugkauf ohne Brief

Verfasst: So 6. Feb 2011, 22:23
von schreyhalz
Moin Moin !
Das Fahrzeug wird vom Sohn des Eigentümers (wohnhaft im Ausland) angeboten.
Der Vater hat das Schätzchen wohl in seiner Heimat restauriert und will es nun hier hin D verkaufen lassen.

Das TÜV-Gutachten liegt vor.
????????????????

Wenn ich das richtig verstehe,ist sowohl der Besitzer als auch das Fzg im Ausland.Damit stellt sich mir die Frage,wie das Fzg zu einem TÜV-Gutachten (was immer das auch sein soll ) kommt.
Wenn du auch keine genaueren Angaben machen kannst,würde ich das Ganze schleunigst vergessen.
MfG Volker

Re: Fahrzeugkauf ohne Brief

Verfasst: Di 8. Feb 2011, 21:28
von Th. Dinter
....ich verstehe das so, daß der Vater(Eigentümer, im Ausland) das Auto restauriert hat und nun sein Sohn das hier im Auftrag in D anbietet..........
Müßte doch ein Kaufvertrag mit dem Sohn "das Fahrzeug ist frei von Rechten Dritter" genügen....
gruß
thomas