Protokoll der Sitzung des Beirates f. Hist. KFZ v.2 Juli 03
Verfasst: Fr 24. Nov 2006, 12:39
Hier ist der Link zu dem Protokoll von der Sitzung vom 2. Juli 2003http://www.oeamtc.at/netauto...tokollerlass_20 ... auptpunkte der änderungx) Wer darf alles an Sitzungen des Beirates teilnehmen (Teilnehmeranzahl zu groß)x) Das Umbiegen von Kennzeichen ist NICHT (mehr) erlaubt, bescheide die dies bis dato erlaubten sind von nun an obsolet.Die neuen gewöhnlichen EU kennzeichen wurden geringfügig breiter, die Motorradkennzeichen wurden geringfügig schmälerx) Änderung der Bezeichnung von "Historisches Kraftfahrzeug" in "historisches Fahrzeug" damit auch Anhänger von nun an als historisch gelten können.^x) Lärmnachweis für historische KFZ§34 KFG 1967 als historische Fahrzeuge genehmigt dürfen 89dB(A) nicht übersteigenDer Grenzwert für Originalauspuffanlagen liegt grundsätzlich bei 100dB(A).Fahrzeuge mit Bj. 1955 oder davor kann der Geräuschpegel auch darüber liegen.Bei Neugenemigungen von historischen KFZ ist das Betriebsgeräusch nachzuweisen, kann geschehen durch Messungd, vorlage von früheren Genehmigungsgutachten (Einzelgenehmigung z.b.) auch aus "nur" typengleichen Fahrzeugen.Die Messung hält sich sinngemäß an die Richtlinie 70/157/EWG i.d.g.F., aber es ist KEIN ISO-Beleg erforderlich!x) Führen von fahrtenbuchartigen AufzeichnungenDürfen nur an 120 tagen/Jahr (Auto) bewegt werden und müssen fahrtenbuchartige aufzeichnungen führen. Zum Ausstellen von Fahrtenbüchern sind nur die folgenden Vereine ermächtigt:ÖAMTC, ARBÖ, ÖMVV, ÖMVC, ÖGHK, AMVDIES wurde in der Sitzung von 2006 geändert, es muß KEIN Fahrtenbuch von einem oben genannten Verein verwendet werden ab 2006x) Umbau eines Serienfahrzeuges - VOLVO Amazon Bj. 1960 (Rallyefahrzeug)Eine Genehmigung als historisches KFZ ist möglich solange die verwendeten Teile vor MINDESTENS 25 Jahren verfügbar gewesen sind! Gilt auch für "Replicas"x) Einzelne Fahrzeugtypisierungen, sehr interessant bitte durchlesen!!