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Bestanbdsschutz H-Kennzeichen = ?
Verfasst: Fr 12. Nov 2010, 10:00
von don.qui.shot
Hallo,gibt es einen Bestandsschutz für das H-Kennzeichen, wenn es einmal vergeben ist?Oder kann es (jederzeit?) entzogen werden, wenn z.B. Dinge am Auto entdeckt oder verändert wurden, die nicht den Regeln des H-Kenzeichens entsprechen (z.B. Umbauten, anderer Motor, neue Felgen usw.)?Klaus
Bestanbdsschutz H-Kennzeichen = ?
Verfasst: Fr 12. Nov 2010, 11:33
von Gordini
Hallo Klaus, es kann jederzeit entzogen werden, spätestens aber bei der nächsten HU. Es geht ganz schnell, durch die Umbauten bekommst Du auf dem Prüfbericht "EM" vermerkt und es gibt keine Plakette mehr. Erst wieder nach Beseitigung der Mängel (Umbauten)GrüßeChristoph
Bestanbdsschutz H-Kennzeichen = ?
Verfasst: Fr 12. Nov 2010, 11:40
von Vette58
Warum sollte es da einen "Bestandsschutz" geben?So ein Schutz bezieht sich ja immer nur auf Regeln, die verändert wurden. Hier veränderst du aber das Auto und verlierst damit die Voraussetzungen für das H-Kennzeichen. GrußUli
Bestanbdsschutz H-Kennzeichen = ?
Verfasst: Fr 12. Nov 2010, 16:08
von don.qui.shot
Die Frage gründet sich ganz einfach auf eine EU-Verordnung, die besagt, daß ein Fahrzeug in Deutschland mit H-Kennzeichen zugelassen werden muß, wenn es im EU-Ausland bereits eine Oldtimer-Zulassung hatte (und zwar ohne H-Gutachten!)! Wenn man sich die recht großzügigen englischen Verhälnisse vor Augen hält, kann man sich vorstellen, was ich meine.D.h. das in England zugelassenen Fahrzeug würde als Import hier sofort ohne weitere Prüfung (d.h. auch ohne neuen TÜV, wenn es noch gültige MOT hat) und ohne H-Gutachten mit H-Nr. zugelassen.Was würde das für einen Sinn machen, wenn danach - d.h. bei der nächsten TÜV-Fälligkeit - die H-Zulasung wieder entzogen würde? Dann würde ja die EU-Verordnung ausgehebelt!Diesem Sinn der Verordnung bin ich mit meiner Frage auf der Spur...Klaus
Bestanbdsschutz H-Kennzeichen = ?
Verfasst: Fr 12. Nov 2010, 19:07
von Th. Dinter
....ohne TÜV-Untersuchung??? Das glaube ich erst wenn ich es sehe...Mot hat hier ja wohl keine Aussagekraft.grußthomasedit: und soweit meine rudimentären Kenntnisse das hergeben: doch wohl nur, wenn das Auto als Umzugsgut nach D kommt...thBeitrag geändert:12.11.10 18:04:59Beitrag geändert:12.11.10 18:06:08
Bestanbdsschutz H-Kennzeichen = ?
Verfasst: Fr 12. Nov 2010, 19:58
von torsten130
Zitat:Original erstellt von don.qui.shot am/um 12.11.10 15:08:25Die Frage gründet sich ganz einfach auf eine EU-Verordnung,Wenn ich mich richtig erinnere, gelten EU-Verodnungen doch nicht direkt, sondern müssen erst in geltendes nationales Recht übertragen werden. Da wird sich dann doch wohl noch der eine oder anere Pferdefuß einbauen lassen.Gruß t.
Bestanbdsschutz H-Kennzeichen = ?
Verfasst: Fr 12. Nov 2010, 21:29
von schreyhalz
Moin Moin !Zitat:Die Frage gründet sich ganz einfach auf eine EU-Verordnung, die besagt, daß ein Fahrzeug in Deutschland mit H-Kennzeichen zugelassen werden muß, wenn es im EU-Ausland bereits eine Oldtimer-Zulassung hatte (und zwar ohne H-Gutachten!)!Diese VO existiert mit Sicherheit nur in der Phantasie des Verkäufers.Richtig ist,dass es eine VO gibt,nach der ein Fzg mit EG-Betriebserlaubnis in jedem EG-Land ohne Vollabnahme zuzulassen ist,eine gültige HU ist aber auch hier erforderlich.Da diese aber Ländersache ist,kann diese auch nur hier durchgeführt werden.Ausserdem gibt es (noch) nirgendwo Oldtimer mit EG-Betriebserlaubnis.MfG Volker
Bestanbdsschutz H-Kennzeichen = ?
Verfasst: Di 16. Nov 2010, 22:44
von Altopelfreak
Die Frage wurde hier schon einmal diskutiert, doch ich halte sie für sehr hypothetisch!Mir ist zumindest kein einziger Fall bekannt, wo jemals ein H-Kennzeichen "aberkannt" wurde. Dazu wäre ein HU-Prüfer auch gar nicht berechtigt. Er kann zwar die Plakette verweigern, na und? Dann fährt man eben zur nächsten Prüfstelle!Der Prüfer kann vielleicht auch noch die Zulassungsstelle informieren, doch was würde dann passieren? Eine automatische Rück-Umwandlung zur normalen Zulassung kann es rechtlich schon deshalb nicht geben, weil ja die "besondere Betribeserlaubnis als Oldimer" schon eine Einschränkung darstellt.Somit gäbe es wohl kaum eine geschenkte Aufwertung zur regulären Zulassung. Allenfalls ein komplettes Erlöschen der Betriebserlaubnis mit anschließend notwendiger Vollabnahme.Daß H-Zulassungs-Pendants aus dem Ausland(sofern es das überhaupt gibt) in D anerkannt werden, wäre mir vollkommen neu.Klaus
Bestanbdsschutz H-Kennzeichen = ?
Verfasst: Mi 17. Nov 2010, 20:42
von Phoenix
Zitat:Original erstellt von Altopelfreak am/um 16.11.10 21:44:31Mir ist zumindest kein einziger Fall bekannt, wo jemals ein H-Kennzeichen "aberkannt" wurde. Dazu wäre ein HU-Prüfer auch gar nicht berechtigt. Er kann zwar die Plakette verweigern, na und? Dann fährt man eben zur nächsten Prüfstelle!KlausKlar,so wie mit kaputten Bremsen, durchgefaulten Schwellern und so weiter. Prima Einstellung!Dreckeimer oder Gammelkarren, ebenso Bastelbuden, die eine H-Zulassung nicht mehr erfüllen, gehören in Ordnung gebracht oder umgemeldet.Willy
Bestanbdsschutz H-Kennzeichen = ?
Verfasst: Do 18. Nov 2010, 07:48
von 1300VC
Zitat:Original erstellt von Altopelfreak am/um 16.11.10 21:44:31Mir ist zumindest kein einziger Fall bekannt, wo jemals ein H-Kennzeichen "aberkannt" wurde. Mir schon.Chris.