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zeitgenössische Umbauten
Verfasst: Di 9. Nov 2010, 13:16
von BERGUNG 6072
Guten Tag liebe Oldtimerfreunde. Ich mus aus gegebenem Anlass gleich mit einer frage starten. Bitte um Nachsicht.Ist es statthaft, an einem 32 Jahre altem KFZ Anbauten zu tätigen , die rechtlich und als Gegenstand selber auch vor 20 Jahren bereits möglich waren. Können solche zeitgenössischen Ausrüßtungen auch später , innerhalb der letzten 20 Jahre , angebaut werden. Ich danke schon mal hertlichst.
zeitgenössische Umbauten
Verfasst: Di 9. Nov 2010, 15:34
von 1300VC
Worum geht es ? Anforderungskatalog H-Kennzeichen ?Theoretisch darf man es nicht, da die Regel besagt: EZ plus max. 10 Jahre. Praktisch kommt es aber nur seltenst vor, daß man den Nachweis tatsächlich auch führen muß, WANN umgebaut worden ist.Chris.
zeitgenössische Umbauten
Verfasst: Di 9. Nov 2010, 15:37
von alteschätzchen
Die Theorie ist hier beschrieben: Google Suche, Stichworte: "h-zulassung tüv süd"Der erste Treffer. Die Praxis sieht allerdings meist anders aus - was der TÜV nicht weiss, macht ihn nicht heiss.
zeitgenössische Umbauten
Verfasst: Di 9. Nov 2010, 16:00
von BERGUNG 6072
Wie ist dann der satz zu verstehen : • Eine zeitgenössische Umrüstung ist jederzeit möglich (mit Nachweis).Dieser steht im Kapitel V des Anforderungskataloges.
zeitgenössische Umbauten
Verfasst: Di 9. Nov 2010, 16:13
von BERGUNG 6072
Hier steht das auch anders

as H-Kennzeichenwird nur dann erteilt, wenn sich das Fahrzeug im originalen oderzeitgenössisch umgebauten Zustand befindet. Wenn die Umbauten zeitgenössischsind, ist es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt sie vorgenommen wurden, auch vormalsserienmäßige Fahrzeuge, die nachträglich oder erst im Rahmen einer Restaurierungzeitgenössisch umgerüstet wurden, sind H-Kennzeichen fähig. Quelle : Hier im Forum unter H - Zulassung
zeitgenössische Umbauten
Verfasst: Di 9. Nov 2010, 16:26
von alteschätzchen
Hallo Namenloser, wie wäre es denn, wenn du uns dein konkretes Problem schilderst?Gruss, Joachim
zeitgenössische Umbauten
Verfasst: Di 9. Nov 2010, 18:43
von BERGUNG 6072
Das Problem Lautet : In dem Anforderungskatalog wird klar gesagt, das eine Änderung (im o.g.Sinne) auch gestern gemacht werden kann. Der aaSV sagt , eine Änderung muss innerhalb der 1. 10 Jahre nach erstzulassung erfolgt sein.Warum wird so verfahren ?
zeitgenössische Umbauten
Verfasst: Di 9. Nov 2010, 18:51
von alteschätzchen
Hömma Namenloser,wir wollen kein theroretisches Gefasel.Welche konkrete Änderung ist eigentlich gemeint?Einen Wackeldackel darfst du beispielsweise auch 28 Jahre nach Ez. auf die Heckablage stellen, ohne dass dem fahrzeug das H-Kennzeichen aberkannt wird. Hast du auch einen Namen, oder sollen wir dich vielleicht Johnny nennen?Gruss, JoachimBeitrag geändert:09.11.10 17:52:56
zeitgenössische Umbauten
Verfasst: Di 9. Nov 2010, 18:54
von alteschätzchen
.........Beitrag geändert:09.11.10 17:51:30
zeitgenössische Umbauten
Verfasst: Di 9. Nov 2010, 18:55
von alteschätzchen
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