Seite 1 von 1
Bremsbeläge - wie lange dürfen die als "NEU" verkauft werden?
Verfasst: Di 11. Mai 2010, 08:24
von jawolf30
Hallo zusammen,diese Frage stellte sich: Wie lange dürfen Bremsbeläge (vorn / hinten) vom Händler als "NEU" verkauft werden?(google die hiesige Suche haben jeweils nix hergegeben...)Bitte keine Diskussionen über ob/warum/Kleberalterung ja/nein...Es geht rein um die rechtliche Seite..."Bedankt"GrußJürgen
Bremsbeläge - wie lange dürfen die als "NEU" verkauft werden?
Verfasst: Di 11. Mai 2010, 09:20
von ventilo
In welchen Ländern gilt eigentlich das Asbest Verbot?Nur in der EU oder auch un z.B. der Schweiz und den USA?Meine letzte Ford big-block Kupplungsscheibe mußte ich in Mexiko bestellen ....
Bremsbeläge - wie lange dürfen die als "NEU" verkauft werden?
Verfasst: Di 11. Mai 2010, 12:09
von RA-Wilke
Generell dürfen als "neu" alle Sachen verkauft werden, die ungebraucht sind und auch durch Lagerung ihre neuwertigen Gebrauchseigenschaften nicht verloren haben. Wenn mittlerweile ein gesetzliches Verkaufs- oder Nutzungsverbot besteht, muss der Verkäufer allerdings darauf hinweisen.
Bremsbeläge - wie lange dürfen die als "NEU" verkauft werden?
Verfasst: Di 11. Mai 2010, 12:34
von oldsbastel
Zitat:Original erstellt von ventilo am/um 11.05.10 09:20:26In welchen Ländern gilt eigentlich das Asbest Verbot?Nur in der EU oder auch un z.B. der Schweiz und den USA?Meine letzte Ford big-block Kupplungsscheibe mußte ich in Mexiko bestellen ....EU sowieso, die Schweiz hat über entsprechende Abkommen das europäische Produkt- und Arbeitsschutzrecht übernommen.In USA ist die Verwendung m.W. auch verboten. Eine Ausnahme kann aber Kanada sein. Meines Wissens bauen die zumindest noch Asbest ab. Ob die Verwendung zugelassen ist, kann ich dir aber nicht sagen. Im normalen Bereich vermutlich eher nicht.Da die Amerikaner aber ebenfalls einen gemeinsamen Wirtschaftsraum haben, dürfte die Verwendung von Asbest auch in Mexiko verboten sein.Beitrag geändert:11.05.10 12:34:40