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Wohnmobil: Nachzahlung der Stereuerhöhung auf Käufer übertragbar?

Verfasst: Fr 9. Apr 2010, 17:06
von michael1
Hallo zusammen,im Titel stehts bereits.Habe vor mir dieses Wochenende ein VW T3-Wohnkübel zu kaufen.Gestern habe ich von dieser ominösen Steuererhöhung Steuernachzahlungen erfahren.Kann ich zweifelsfrei ausschließen, dass eine eventuelle Nachzahlung auf mich als Nachnutzer angelastet wird?Danke schonmal für Antworten.Michael

Wohnmobil: Nachzahlung der Stereuerhöhung auf Käufer übertragbar?

Verfasst: Do 15. Apr 2010, 09:04
von oldsbastel
Zitat:Original erstellt von michael1 am/um 09.04.10 17:06:25Kann ich zweifelsfrei ausschließen, dass eine eventuelle Nachzahlung auf mich als Nachnutzer angelastet wird?KFZ-Steuer wird immer anteilig für den jeweiligen Eigentümer berechnet. Das wird auch hier nicht anders sein.Abgesehen davon ist die Frage hier falsch plaziert. Die Ansprechpartner sind die Verbrecher im Finanzamt bzw. Finanzministerium.Immer den Bäcker fragen, nie das Brötchen! Beitrag geändert:15.04.10 09:01:02

Wohnmobil: Nachzahlung der Stereuerhöhung auf Käufer übertragbar?

Verfasst: Do 15. Apr 2010, 17:08
von oldierolli
Hallo, ich sage mal nix, da die Juristen (die es ja wissen-sollten-)wieder "lauern werden", ob ich mich dazu melden werde... Schweigenden Gruß. Rolf

Wohnmobil: Nachzahlung der Stereuerhöhung auf Käufer übertragbar?

Verfasst: Do 15. Apr 2010, 19:23
von michael1
Ok,zumindest gibt's da noch den § 18 (3) KFZStG:"Wird der Steuersatz geändert und ist bei der Steuerfestsetzung noch der vor der Änderung geltende Steuersatz angewendet worden, so kann der geänderte Steuersatz innerhalb eines Jahres durch Neufestsetzung nachträglich berücksichtigt werden."D.h. a) man kann sowieso nur max. für ein Jahr "nachbelangt" werden,oderb) man kann innerhalb eines Jahres seit dem Zeitraum der Steuererfestsetzung nachbelangt werden?... ich hol schomma die Chips...Mit äußerst laienhaften Grüßen,MichaelBeitrag geändert:15.04.10 19:29:56

Wohnmobil: Nachzahlung der Stereuerhöhung auf Käufer übertragbar?

Verfasst: Fr 16. Apr 2010, 06:35
von mkiii
Zitat:Original erstellt von michael1 am/um 15.04.10 19:23:38Ok,zumindest gibt's da noch den § 18 (3) KFZStG:"Wird der Steuersatz geändert und ist bei der Steuerfestsetzung noch der vor der Änderung geltende Steuersatz angewendet worden, so kann der geänderte Steuersatz innerhalb eines Jahres durch Neufestsetzung nachträglich berücksichtigt werden."Warum sollte jemand eine Steuerschuld begleichen für die er keine Gegenleistung erhalten hat. Derjenige Halter der auch den alten Steuersatz beglichen hat bekommt die neue Steuerfestsetzung. Woher soll denn das Finanzamt wissen wer der neue Halter ist wenn der das Fzg noch garnicht zugelassen oder in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen hat? Und wenn sie es wissen, warum sollte dann der neue Halter für die Steuerschuld des Vorbesitzers aufkommen? GrußNorbert

Wohnmobil: Nachzahlung der Stereuerhöhung auf Käufer übertragbar?

Verfasst: Di 20. Apr 2010, 21:42
von Altopelfreak
Da wäre ich nicht so sicher, möglich ist heute alles!Einem Freund von mir passierte folgendes: Er kaufte ein schon lange stehendes, doch noch immer angemeldetes Auto. Monate später meldete sich das Finanzamt des früheren Zulassungsortes bei ihm, mit der Forderung, für die KFZ-Steuerschulden des säumigen Vorbesitzers einzustehen!!!!Die versuchen es erst einmal, die Dreistigkeit von Behörden kennt in Zeiten knapper Kassen keine Grenzen mehr!Klaus

Wohnmobil: Nachzahlung der Stereuerhöhung auf Käufer übertragbar?

Verfasst: Mi 21. Apr 2010, 07:52
von Sierra
Eine Steuer ist immer ohne Gegenleistung. Sonst wäre sie gemäß Definition keine Steuer.GrußMichael

Wohnmobil: Nachzahlung der Stereuerhöhung auf Käufer übertragbar?

Verfasst: Mi 21. Apr 2010, 17:45
von wagalaweia
"doch noch immer angemeldetes Auto."In dem Fall dürfte die Forderung des FA durchaus rechtens sein.Grüße Wala

Wohnmobil: Nachzahlung der Stereuerhöhung auf Käufer übertragbar?

Verfasst: Do 22. Apr 2010, 12:38
von Altopelfreak
Glaube ich kaum, er hatte es ja nach der Heimfahrt abgemeldet.Soweit ich weiss, klärte sich die Sache dann durch den Kaufvertrag.Trotzdem ist das schon sehr merkwürdig.Klaus