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Vollabnahme nicht mehr in Werkstatt

Verfasst: Di 23. Feb 2010, 09:02
von Sierra
Meine Zula erklärte mit letztes Jahr, daß sie ein Kfz auch ohne HU zulassen, diese aber innerhalb einer Woche nachgereicht werden müsse. Ob das auch gilt, wenn das Fahrzeug noch nie in D zugelassen war, also ein Gutachten nach § 21 benötigt wird, entzieht sich meiner Kenntnis. GrußMichael

Vollabnahme nicht mehr in Werkstatt

Verfasst: Di 23. Feb 2010, 11:39
von RA-Wilke
Der alte §23 StVZO entspricht ungefähr dem neuen §10 IV FZV, danach sind Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen zur HU, zur Zulassungsstelle etc. durchaus möglich:http://www.gesetze-im-intern...rnet.de/fzv/__10.html

Vollabnahme nicht mehr in Werkstatt

Verfasst: Di 23. Feb 2010, 14:03
von Renault52
Wenn das Fahrzeug aber in DE noch nicht zugelassen war, dann gibt es weder alte ungestempelte Schilder, noch wird die Zulassungsstelle ohne Abnahme nach §21 welche ausgeben ...

Vollabnahme nicht mehr in Werkstatt

Verfasst: Di 23. Feb 2010, 17:16
von Sierra
Is klar, aaaaaber:Man kann Kennzeichen online bei der Zula reservieren und online fertigen und zuschicken lassen.Damit ist man für dieses Kennzeichen bei der Zula vorgemerkt.Kennzeichen ans Auto, Versicherungsbestätigung und Papiere ins Auto und ab zur HU/§21. Nicht zulässig?GrußMichael

Vollabnahme nicht mehr in Werkstatt

Verfasst: Di 23. Feb 2010, 17:31
von RA-Wilke
Einer muß ja den Spielverderber machen: Auch das ist nicht zulässig, denn §10 FZV spricht klar von Kennzeichen, "die zuvor zugeteilt wurden". Die bloße Reservierung eines Wunschkennzeichens ist rechtlich unverbindlich und stellt noch keine Zuteilung dar, das ist erst der Fall, wenn - zuvor - über das betreffende Kennzeichen eine Zulassungsbescheinigung ausgestellt wurde.