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Bereifung Anhänger

Verfasst: Mi 3. Feb 2010, 20:11
von cafe.in
Hallo,mich würde mal interessieren, ob bei der ggw. Witterung (Schnee und Glatteisbildung) ein ungebremster und leerer Anhänger (ca. 500kg) mit Sommerreifen benutzt werden darf, wenn das Zugfahrzeug der oblig. Winterreifenpflicht entspricht.Wie sähe die versicherungsrechtliche Regelung im Falle eines Unfalls aus, wenn das Gespann bei unterschiedlichen Gesellschaften versichert sind und der Schaden vom Hänger ausginge.mfgcafe

Bereifung Anhänger

Verfasst: Mi 3. Feb 2010, 20:20
von Th. Dinter
...bei meinen bescheidenen Rechtskenntnissen: bei Unfällen bei denen der Anh. hinter dem Pkw hängt, ist die Pkw-Haftpflicht gefordert.Die Anh.-Haftpflicht kommt nur dann zum Zuge, wenn der Anh. separat einen Unfall verursacht.Ich weiß nicht, ob die Bereifung in dem Zusammenhang relevant ist.Derzeit bin auch ich viel mit Anh unterwegs. Sowohl Ein- als auch Doppelachser sind eigentlich recht unbeeindruckt vom Straßenzustand. Sie laufen hinter dem Zugfahrzeug her.Ich könnte mir höchstens vorstellen, daß er bei abruptem Richtungswechsel eines Allrad-Zugfahrzeugs der Anhänger hinten rumkommt....Jedenfalls läuft ein technisch guter Anh beim Bremsen sauber auf und bleibt hinter dem Auto.Das dürfte auch bei Deinem leichten Teil so sein.grußthomasBeitrag geändert:03.02.10 19:19:42

Bereifung Anhänger

Verfasst: Mi 3. Feb 2010, 21:05
von wagalaweia
Winterreifen auf Anhängern?Ich glaubs nicht...„Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.“Gruße Wala

Bereifung Anhänger

Verfasst: Do 4. Feb 2010, 13:30
von oldierolli
Hallo, "ebent": dem Anhänger fehlt die KRAFT! Gruß. Rolf

Bereifung Anhänger

Verfasst: Do 11. Feb 2010, 19:37
von cafe.in
Die letzte Aussage erschließt sich mir zwar nicht, trotzdem allen Danke für Eure Ausführungen.mfg

Bereifung Anhänger

Verfasst: Do 11. Feb 2010, 21:14
von torsten130
wieso nicht? die regelung heißt: bei KRAFTfahrzeugen... da ein anhänger eben gerade kein KRAFTfahrzeug ist, gilt logischerweise die regelung nicht für ihn...