Zulassung Import Fahrzeug

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ventilo
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Beitrag von ventilo » Fr 8. Jan 2010, 20:34

Mal angenommen ich erwerbe ein US Importfahrzeug, daß bereits in einem anderen EU-Land zugelassen war und die neuen EU Fahrzeugpapiere besitzt.Muß ich dann vor der Zulassung eine Vollabnahme machen oder reicht die "normale" Hauptuntersuchung von DEKRA. GTÜ o.ä.?Ist kein Oldie, sondern Bj. 2009 (wg. roten Blinker hinten, AHK usw.).

wagalaweia
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Beitrag von wagalaweia » Fr 8. Jan 2010, 20:52

"Bj. 2009 (wg. roten Blinker hinten, AHK usw.)."Dann kann das Fahrzeug eigentlich keine "EU Zulassung" haben .Gruß Wala

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ventilo
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Beitrag von ventilo » Sa 9. Jan 2010, 14:54

sorry - ich habe mich falsch ausgedrücktes hat keine EU Gesamtbetriebserlaubnis, ist aber per Einzelabnahme in Luxemburg zugelassen (mit roten Blinkern usw.)die neuen EU Papiere (Zul.-Besch. Teil 1&2) sind also schon vorhanden

SEAT
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Beitrag von SEAT » Sa 9. Jan 2010, 16:27

Wir haben im Juni meinen Luxembourger Geschäftswagen (Bj. 2005) aus dem Leasing gekauft und in Deutschland angemeldet. Laut TÜV war nur eine einfache HU erforderlich, da er ein Konformitätszertifikat (CoC) hat. Ohne dieses wäre eine Vollabnahme erforderlich gewesen. Den Deutschen TÜV hat kein Papier der Luxembourger Controle Technique (integriert mit der dortigen Zulassungsbehörde) interessiert; es würde mich daher wundern, wenn eine Einzelabnahme in L ohne CoC relevant wäre. Lasse mich aber gerne eines anderen belehren.

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Beitrag von wagalaweia » Sa 9. Jan 2010, 16:56

Mit EU Zulassung meinte ich auch eine EWG Betriebserlaubnis(so wie früher ABE)Dokumentiert durch die COC Papiere.Gruß Wala

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ventilo
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Beitrag von ventilo » Sa 9. Jan 2010, 18:16

Da der Wagen kein CoC Papier hat gehe ich dann wohl von eine Vollabnahme beim TÜV aus. Brauche ich dann auch ein Datenblatt oder reichen zumindest dafür die in LUX ausgestellten Papiere?

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Beitrag von wagalaweia » Sa 9. Jan 2010, 18:25

Die reichen in keinem Fall.Im Extremfall ist der Wagen in D gar nicht zulassungsfähig.Am besten mit den luxemburgischen Papieren erstmal beim TÜV fragen.Gruß Wala

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Beitrag von mocambique-amazone » So 10. Jan 2010, 11:05

Moin Ventilo,die Luxemburgischen Papiere reichen NICHT. Im Regelfall, es gibt immer Ausnahmen.Du brauchst ein Datenblatt explizit für dieses Fahrzeug, vergleichbare Fahrzeuge zählen nicht.Rote Blinker sind nur mit Ausnahmengenehmigung zulässig, jederzeit widerrufbar und nicht übertragbar, also nicht einmal bei deiner Ummeldung.Die Amianhängerkupplungen sind doch kein Problem, es gibt von den Spezis für kleines Geld Umrüstsätze. Vierkantrohr raus, neues rein (Verschraubt!) und fertig. Doch rote Blinker und AHK müssen nicht die einzigen Hürden sein. Ich habe schon erlebt, dass Fahrzeuge in NL zugelassen waren (rote Blinker, Kugelkopf 50.8mm etc) und die Zulassung in D verweigert wurde weil die falsche Bremsanlage drin war!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Nicht für D geeignet, oder wir warten noch bis Tempo 120km/h kommt Also unbedingt fragen, auch wenn viele Leute es "so" zugelassen bekommen haben sollten. Ausnahmegenehmigungen sind Dreck, einem Kunden ist sie entzogen worden weil er nicht "kooperativ" war. Diese Begründung gab es natürlich nicht.Viel Freude, Kay

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Beitrag von ventilo » So 10. Jan 2010, 11:30

habe ich schon befürchtet, dann schaue ich mich lieber nach einem ähnlichen Fahrzeug mit deutscher Zulassung um

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Th. Dinter
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Beitrag von Th. Dinter » So 10. Jan 2010, 15:07

....kann hier mal jemand in einfachen Worten erklären, warum das trotz EU so ist? Ich bin bisher immer davon ausgegangen, daß die Grundlagen für eine Erst-Zulassung in EU in etwa gleich sind und daher dann auch von EU-Land zu EU-Land übernommen werden.........dann können wir uns den ganzen EU-Scheiß doch langsam schenken....es reicht doch, wenn jedes Land in der Steuerpolitik schon macht, was es will...grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........

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