Zulassung Import Fahrzeug
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Moin Moin !Zitat:es hat keine EU Gesamtbetriebserlaubnis, ist aber per Einzelabnahme in Luxemburg zugelassenDeswegen ! War hoffentlich einfach genug........MfG Volker
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Hallo, ich gehe davon aus, dass die Regelungen so sein werden wie z.B. bei der HU, die zzt. auch nicht von Prüfinstitutionen anderer EU-Länder für D durchgeführt werden kann. Andererseits hat Thomas völlig Recht, dass es innerhalb der EU aber durchaus so sein SOLLTE, denn wenn ich einen Wagen im FREI-Staat Bayern abgenommen bekomme, wird das ja "inzwischen" auch in Preußen anerkannt. Mal sehen, was die EU-Reform da noch bringt. Gruß. Rolf
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Die Zulassungsvorschirften für Kleinserien und Einzelabnahmen werden tatsächlich gerade EU-weit harmonisiert (= erschwert), so daß dieses Problem in Zukunft vermutlich nicht mehr auftritt (dafür aber einige neue...).Bleibt zu hoffen, daß davon die Zulassung von gebrauchten Kfz unbehelligt bleibt.
- Th. Dinter
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....nochmal einfach und hoffentlich für Dich verständlicher, Volker: ich bin davon ausgegangen, daß ein Fahrzeug, wenn es irgendwo in der EU einmal eine Zulassung hat(egal ob Einzelabnahme oder was auch immer...) das dann ausreicht, um auch überall anders in EU zugelassen zu werden.Oder andersrum: wenn ein Fahrzeug nicht die Kriterien erfüllt( die EU-einheitlich sein sollten...., da scheitert es ja wohl?), dann bekommt es nirgends eine Einzelabnahme....grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
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Zitat:Original erstellt von Th. Dinter am/um 11.01.10 14:39:10....nochmal einfach und hoffentlich für Dich verständlicher, Volker: ich bin davon ausgegangen, daß ein Fahrzeug, wenn es irgendwo in der EU einmal eine Zulassung hat(egal ob Einzelabnahme oder was auch immer...) das dann ausreicht, um auch überall anders in EU zugelassen zu werden.Oder andersrum: wenn ein Fahrzeug nicht die Kriterien erfüllt( die EU-einheitlich sein sollten...., da scheitert es ja wohl?), dann bekommt es nirgends eine Einzelabnahme....grußthomasBisher war es nicht unbedingt so. Es gab in UK eine nationale Zulassung (bis Frühjahr 2009), die nicht von D akzeptiert wurde. Ein Bekannter von mir hat seinen Cobra (Hawk) Nachbau in UK zugelassen, da er hier in D keine Zulassung bekam. Er kann diese UK-Zulassung nicht nach D überschreiben. D.h. der Hawk kann in Deutschland wahrscheinlich nie zugelassen werden.Cheers,healdok
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Die gegenseitige Anerkennung funktioniert nur bei Fahrzeugen mit einer EU Gesamtbetriebserlaubnis, die das sog. CoC "Certificate of Conformity" haben. Das sind im Augenblick praktisch nur Großserien PKW der Kategorie M1 bis neun Sitzplätze.Allerdings wird bereits daran gearbeitet auch die anderen Kategorien (LKW, Busse, landwirtschaftliche Fahrzeuge, Anhänger und Zweiräder) mit einzuschließen. Dort sind die nationalen Unterschiede für die Zulassung aber noch größer.Als Zwischenschritt erhalten demnächst Kleinserien und Umbauten eine EU Gesamtbetriebserlaubnis. Einzelabnahmen werden dann wohl auch mit eingeschlossen, wobei m.W. Grossbritannien wohl eine eigene Regelung ähnlich der "Q-Plate" für Eigenbauten behalten möchte.Die Zulassung von US-Importen, Kit-Cars und Umbauten wird also in Zukunft bei uns kaum leichter - wohl eher im Gegenteil....
- Th. Dinter
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....diese story mit der "Cobra" oben erinnert mich daran, daß es m.E. früher mal so einen §§ gab, wo das Auto unter Umzugsgut fallen konnte(natürlich Wohnsitz im Ausland, etc) und dann wohl im neuen Wohn-Land zugelassen werden konnte.Aber wahrscheinlich ist das heute auch weg. Wegen so einer Nachbaucobra aber auch nicht unbedingt schade. Selbst die original bigblock sahen ja schon nicht mehr schön aus.....da lobe ich mit einen Aceca oder maximal den 289er....grußthomas
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Moin Moin !Zitat:....nochmal einfach und hoffentlich für Dich verständlicher, Volker: ich bin davon ausgegangen, daß ein Fahrzeug, wenn es irgendwo in der EU einmal eine Zulassung hat(egal ob Einzelabnahme oder was auch immer...) das dann ausreicht, um auch überall anders in EU zugelassen zu werden.Oder andersrum: wenn ein Fahrzeug nicht die Kriterien erfüllt( die EU-einheitlich sein sollten...., da scheitert es ja wohl?), dann bekommt es nirgends eine Einzelabnahme....grußDie Einzelabnahme kann durchaus nach den jeweiligen Vorschriften des Landes (also bei uns StVZO)durchgeführt werden !Je nach Bj ist das sogar zwingend nötig,um z.B. Vorschriften erfüllen zu können,die zum Zeitpunkt der Erstinbetriebnahme nicht oder in anderer Form gegolten haben.Im übrigen muss ich dir Recht geben,was die angeblich einheitlichen Vorschriften betrifft.Bsp. gibt es ein Modell von Peugeot,dass gegen die Vorschrift der Anbringung des vorderen Kennzeichens verstösst,aber trotzdem eine EG-Betriebserlaubnis in Frankreich bekommen hat (dort haben die Kennzeichen etwa die gleichen Abmessungen wie bei uns),ohne dass eine Ausnahmegen. gefordert wäre.MfG Volker
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solche Fahrzeuge gibt es doch bei uns auch - mit EU Gesamtbetriebserlaubnis ausgestellt vom TÜV
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Ich schweife jetzt etwas ab, aber es gibt z.B. hier in Deutschland zulassungsrelevantes Zubehör was in anderen Ländern der EU nicht zulassungsrelevant ist, z.B. Anhängerkupplung oder Sportlenkrad.Da kann ja eine EU-übergreifende Zulassung nur gelten für Fahrzeuge deren gesamte Ausrüstung eine übergreifende Zulassung, sprich die Zubehörteile eine EU-weite ABE haben.Cheers,healdok