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... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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TRAX
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Beitrag von TRAX » Sa 19. Dez 2009, 18:20

Hallo Rechtskundige,Ich hatte vor Wochen eine Hebebühne bestellt. Diese ist nun geliefert worden.Gut, für 2000 Euro ist das zwar nur Chinaware, macht aber einen guten Eindruck.Was mich stört:Es ist nur eine englische Aufbau- und Bedienanleitung mit schlechten Bildern dabei. Die Sicherheitshinweise auch nur in Englisch.Die CE- Erklärung stammt aus Griechenland.Ist es nicht so, dass in Deutschland von einem deutschen Händler ausgelieferte Ware eine deutschsprachige Montage- Bedienungs- und Sicherheitsanleitung vorgeschrieben ist.Mein Englisch ist zu schlecht als dass ich nach einer englischen Anleitung diese Hebebühne montieren kann.Wisst ihr Näheres?Viele GrüseTom

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Th. Dinter
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Beitrag von Th. Dinter » Sa 19. Dez 2009, 19:58

....ohne das rechtlich würdigen zu wollen: mich würde eher die CE-Urkunde aus GR stören.....Daß man für 2K€ nur Chinaware bekommt, ist mir neu.grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........

uwm121
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Beitrag von uwm121 » Sa 19. Dez 2009, 20:55

Das mit der deutschen Bedienungsanleitung für technische Geräte ist meines Wissens richtig.Nur:Solange sich niemand über das Fehlen beschwert und alle es hinnehmen geschieht natürlich nichts.Wenn die nicht nachgeliefert wird kannst Du die Bühne sogar zurückgeben.Und CE ? CE ist NICHTS wert.Grüße Ulrich

TRAX
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Beitrag von TRAX » So 20. Dez 2009, 08:43

@ Thomas:für 2000 € bekommst Du neu nur ne China-Hebebühne (ggf noch ne Indische).Oder kennst Du nen Händler der für den Betrag ne Non-China-Hebebühne anbietet?@ Ulrich:eben, landessprachliche Betriebsanleitung muß sein. Nur, wo steht es geschrieben (Paragraph, EU- Verordnung oder so????)?GrüsseTom

BUMI45
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Beitrag von BUMI45 » So 20. Dez 2009, 11:28

Moin, das ist in den letzten Jahren kompliziert geworden, vielleicht kommst Du hier http://www.gewerbeaufsicht.b...vlet/is/16489/1_1.pdf weiter (§5), frag mal Oldsbastel..........Gruß, Burgfried

uwm121
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Beitrag von uwm121 » So 20. Dez 2009, 11:39


BUMI45
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Beitrag von BUMI45 » So 20. Dez 2009, 15:52

Ich erinnere mich wieder......... das Lesen von Vorschriften bildet ungemein.Gruß, Burgfried

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Th. Dinter
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Beitrag von Th. Dinter » So 20. Dez 2009, 19:47

@Trax:ich bin bisher bei derartigen technischen Geräten immer davon ausgegangen, daß die von unseren EU-Nachbarn(in Deinem Fall z.B. in GR)im Osten/Südosten hergestellt werden.Ich habe mir z.B. vor 2Jahren für meine Werkstatt einen großen(80l)Warmwasserboiler gekauft. Überall im Internet und Großhandel wurden deutsche Geräte zu m.E. übertriebenen Preisen angeboten. Ich habe dann ein ungarisches Angebot wahrgenommen. Die technischen Daten sind geringfügig schlechter(betrifft die Aufheizzeit), aber hat nur ein Viertel gekostet.Ich denke, daß für solche etwas größeren Geräte einfach die Transportkosten noch zu hoch sind von China. Ebenso die Absatzzahlen zu gering...kann mich natürlich täuschen!grußthomas
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TRAX
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Beitrag von TRAX » So 20. Dez 2009, 21:29

@ ThomasDie Hebebühne ist in China hergestellt.Aber das ist nicht der Punkt, sondern die fehlende deutschsprachige Betriebsanleitung (Montage, Inbetriebnahme, Wartung).Die beiliegende englische BA ist unverständlich, die Bilder schlechteste Qualität.@ Uwehttp://norm.bverwg.de/jur.php?gpsg,4danke, genau da steht es drin. Deutschsprachige BA vorgeschriebenmultilinguale GrüsseTom

RA-Wilke

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Beitrag von RA-Wilke » Mo 21. Dez 2009, 10:47

Kleine Ergänzung bevor du dich an den Verkäufer wendest: §4 IV Nr. 2 GPSG ist ist keine direkte Anspruchsgrundlage. Das Fehlen einer deutschen Betriebsanleitung ist aber ein Sachmangel i.S.d. §434 BGB, der dich nach §§ 437 Nr. 1, 439 BGB zur Nacherfüllung berechtigt.

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