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Betriebsanleitung

Verfasst: Sa 19. Dez 2009, 18:20
von TRAX
Hallo Rechtskundige,Ich hatte vor Wochen eine Hebebühne bestellt. Diese ist nun geliefert worden.Gut, für 2000 Euro ist das zwar nur Chinaware, macht aber einen guten Eindruck.Was mich stört:Es ist nur eine englische Aufbau- und Bedienanleitung mit schlechten Bildern dabei. Die Sicherheitshinweise auch nur in Englisch.Die CE- Erklärung stammt aus Griechenland.Ist es nicht so, dass in Deutschland von einem deutschen Händler ausgelieferte Ware eine deutschsprachige Montage- Bedienungs- und Sicherheitsanleitung vorgeschrieben ist.Mein Englisch ist zu schlecht als dass ich nach einer englischen Anleitung diese Hebebühne montieren kann.Wisst ihr Näheres?Viele GrüseTom

Betriebsanleitung

Verfasst: Sa 19. Dez 2009, 19:58
von Th. Dinter
....ohne das rechtlich würdigen zu wollen: mich würde eher die CE-Urkunde aus GR stören.....Daß man für 2K€ nur Chinaware bekommt, ist mir neu.grußthomas

Betriebsanleitung

Verfasst: Sa 19. Dez 2009, 20:55
von uwm121
Das mit der deutschen Bedienungsanleitung für technische Geräte ist meines Wissens richtig.Nur:Solange sich niemand über das Fehlen beschwert und alle es hinnehmen geschieht natürlich nichts.Wenn die nicht nachgeliefert wird kannst Du die Bühne sogar zurückgeben.Und CE ? CE ist NICHTS wert.Grüße Ulrich

Betriebsanleitung

Verfasst: So 20. Dez 2009, 08:43
von TRAX
@ Thomas:für 2000 € bekommst Du neu nur ne China-Hebebühne (ggf noch ne Indische).Oder kennst Du nen Händler der für den Betrag ne Non-China-Hebebühne anbietet?@ Ulrich:eben, landessprachliche Betriebsanleitung muß sein. Nur, wo steht es geschrieben (Paragraph, EU- Verordnung oder so????)?GrüsseTom

Betriebsanleitung

Verfasst: So 20. Dez 2009, 11:28
von BUMI45
Moin, das ist in den letzten Jahren kompliziert geworden, vielleicht kommst Du hier http://www.gewerbeaufsicht.b...vlet/is/16489/1_1.pdf weiter (§5), frag mal Oldsbastel..........Gruß, Burgfried

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Verfasst: So 20. Dez 2009, 11:39
von uwm121

Betriebsanleitung

Verfasst: So 20. Dez 2009, 15:52
von BUMI45
Ich erinnere mich wieder......... das Lesen von Vorschriften bildet ungemein.Gruß, Burgfried

Betriebsanleitung

Verfasst: So 20. Dez 2009, 19:47
von Th. Dinter
@Trax:ich bin bisher bei derartigen technischen Geräten immer davon ausgegangen, daß die von unseren EU-Nachbarn(in Deinem Fall z.B. in GR)im Osten/Südosten hergestellt werden.Ich habe mir z.B. vor 2Jahren für meine Werkstatt einen großen(80l)Warmwasserboiler gekauft. Überall im Internet und Großhandel wurden deutsche Geräte zu m.E. übertriebenen Preisen angeboten. Ich habe dann ein ungarisches Angebot wahrgenommen. Die technischen Daten sind geringfügig schlechter(betrifft die Aufheizzeit), aber hat nur ein Viertel gekostet.Ich denke, daß für solche etwas größeren Geräte einfach die Transportkosten noch zu hoch sind von China. Ebenso die Absatzzahlen zu gering...kann mich natürlich täuschen!grußthomas

Betriebsanleitung

Verfasst: So 20. Dez 2009, 21:29
von TRAX
@ ThomasDie Hebebühne ist in China hergestellt.Aber das ist nicht der Punkt, sondern die fehlende deutschsprachige Betriebsanleitung (Montage, Inbetriebnahme, Wartung).Die beiliegende englische BA ist unverständlich, die Bilder schlechteste Qualität.@ Uwehttp://norm.bverwg.de/jur.php?gpsg,4danke, genau da steht es drin. Deutschsprachige BA vorgeschriebenmultilinguale GrüsseTom

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Verfasst: Mo 21. Dez 2009, 10:47
von RA-Wilke
Kleine Ergänzung bevor du dich an den Verkäufer wendest: §4 IV Nr. 2 GPSG ist ist keine direkte Anspruchsgrundlage. Das Fehlen einer deutschen Betriebsanleitung ist aber ein Sachmangel i.S.d. §434 BGB, der dich nach §§ 437 Nr. 1, 439 BGB zur Nacherfüllung berechtigt.