Seite 2 von 2

Frage zur Schuldrechtsmodernisierung

Verfasst: Di 24. Nov 2009, 15:58
von Frank the Judge
Im Anfangstext steht, dass die Frist der Verjährung von 30 auf 3 Jahre gefallen ist. Wenn das so ist, muß ich mich sputen, dass meine Titel nicht verfallen.Hat da jemand konkrete Infos bzw. Internetverlinkungen?

Frage zur Schuldrechtsmodernisierung

Verfasst: Di 24. Nov 2009, 16:13
von Old Cadillac
Hallo Frank,der Titel verfällt nicht nach 3 Jahren. Das bleibt bei 30 Jahren. Es handelt sich vielmehr um die Zinsen die seit dem anfallen auf die Forderung. Es sei denn, diese sind auch im Titel vermerkt ( so verstehe ich das zumindest aus dem von mir geschriebenen Link ).Na ja, und natürlich für andere Forderungen. Da gilt so eine 3 Jahres Frist auch. Aber gibt auch zahlreiche Ausnahmen und Extrafälle. GrüßeTom

Frage zur Schuldrechtsmodernisierung

Verfasst: Do 26. Nov 2009, 01:25
von oldierolli
Danke Tripower, solche eine gut gegliederte Darstellung, die ja keine "Rechtsberatung im Einzelfall" ist, wäre auch zu anderen Forumsthemen beispielgebend. Gib doch mal Ulrich/uvm121 Unterstützung. Gruß. Rolf