FZV: interessante Begriffsbestimmungen!

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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oldierolli
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FZV: interessante Begriffsbestimmungen!

Beitrag von oldierolli » Di 20. Okt 2009, 17:42

Hallo, wenn man die FZV mal in RUHE durchliest, wird es richtig interessant. 1. sie gilt NUR für KRAFT-Fahrzeuge ... mit MEHR als 6 km/h.2. ... und IHRE Anhänger. 3. KFZ sind ..., die durch MASCHINEN-kraft BEWEGT werden.4. ANHÄNGER sind Fz. zum ANHÄNGEN an ein KRAFT-Fahrzeug.Soooo: Also wird ein KFZ nicht BETRIEBEN, sondern mit Machinenkraft BEWEGT. Da wollten mir Schlaumeier vor 4 Jahren hier die Hölle heiß machen. Wenn ich also ein KFZ SCHIEBE, betreibe ich es nicht, sondern BEWEGE es (ohne Maschinenkraft).Ein KRAFTfahrzeug, das mit Modellmotor o.ä. max. 6 km/h fährt, darf ich also auf öfftl. Straßen bewegen.Ein TransportWAGEN OHNE Zugvorrichtung für ein KFZ ist kein zulassungspflichtiges Fahrzeug. DARAUF darf ich also als LADUNG einen abgemeldeten PKW stellen.Ein PKW, bei dem der Motor DAUERHAFT ausgebaut wurde (z.B. Motorhaube zugeschweißt), verliert seine Eigenschaft als KRAFT-fahrzeug und dürfte OHNE Zulassung als "Spaßgefährt" bewegt und abgestellt werden.So, viel interessanter Diskussionsstoff insbesondere für die "Das-wäre-doch-noch-schöner-Sesselfurzer". Aufwirbelnden Gruß. Rolf

two-lane
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Beitrag von two-lane » Mi 21. Okt 2009, 10:34

Zitat:Original erstellt von oldierolli am/um 20.10.09 17:42:57So, viel interessanter Diskussionsstoff insbesondere für die "Das-wäre-doch-noch-schöner-Sesselfurzer".@rolli,Nur, aber auch nur,wenn man dieses Thema "mit freundlichem Sarkassmus" UND "gehöriger Selbstironie" betreiben "kann", "sollte" das nicht uninteressant werden.Dann "könnte" ich mich sogar durch deine "Kathegoriesierung" angesprochen fühlen..., obwohl ich im wirklichen Leben gegen ebensolche Windmühlen kämpfe.Das Kernproblem aber mal eingedampft:Dir ist schon klar, daß Deine "Auszüge" in einem "Kontext" nicht nur in der FZV, sondern noch mit ganz anderen "Bestimmungen, Gesetze, Richtlinien..." gelten.Zugegeben, teilweise mit absurden Widersprüchen.Im übrigen (zum Thema "Begriffsbestimmungen" gemäß Threadtitel):Für mein Post gilt für die "modalen Hilfsverben" (z.B. kann, sollte) die DIN 820 Teil 23...two-laneBeitrag geändert:21.10.09 10:39:23Beitrag geändert:21.10.09 10:40:08

TR-Surfer
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Beitrag von TR-Surfer » Mi 21. Okt 2009, 14:39

Zitat:Im übrigen (zum Thema "Begriffsbestimmungen" gemäß Threadtitel):Für mein Post gilt für die "modalen Hilfsverben" (z.B. kann, sollte) die DIN 820 Teil 23...two-laneheyyy!!!da gibts gleich ein passendes Merkblatt dazuhttp://www.kta-gs.de/d/.../versch/merkblatt.pdf mit strahlenden Grüssen aus der HoledauPeter

oldierolli
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Beitrag von oldierolli » Do 22. Okt 2009, 17:45

Hallo, die m.W. HÖHERE Rechtsnorm, das Straßenverkehrs-Gesetz, fordert nach dessen Wortlaut auch nur für KRAFT-Fahrzeuge und DEREN Anhänger eine Zulassung. Dort spricht man noch von "in BETRIEB" setzen, also Bewegen durch MASCHINENkraft. Anhänger, da ja hier nur für KRAFT-Fahrzeuge, werden über das Zugfahrzeug INDIREKT durch dessen Maschinen-Kraft in BETRIEB gesetzt. Das Schieben/sonstige Bewegen anderer hier nicht erfasster Fahrzeuge ist somit kein BETRIEB. Recherchierten Gruß. Rolf

uwm121
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Beitrag von uwm121 » Do 22. Okt 2009, 19:55

Poh eh-das ist ja Wahnsinn was Du so alles weisst und rausgekriegt hast.Mögest Du Dein Wahnfried finden.Grüße

oldierolli
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Beitrag von oldierolli » Fr 23. Okt 2009, 16:29

Hallo, wenn andere das auch gründlich lesen würden oder lesen wollten, hätten sie aber manchen früheren Kommentar sparen können. Beim "Betreiben" hast DU somit damals daneben gelegen, als Du an die Decke gingst, als ich anmerkte, dass ich ein geschobenes Fahrzeug nicht BETREIBE, sondern nur BEWEGE. Erinnernden Gruß. Rolf

uwm121
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Beitrag von uwm121 » Fr 23. Okt 2009, 18:48

Brauch ich mich nicht dran erinnern-war ich nicht.Nebenbei bemerkt dilettierst Du mit einer Mischung aus Altbekanntem,Halbwahrheiten und schlichten Denkfehlern.Laß es doch einfach.Es nützt hier Niemandem.Grüße

oldierolli
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Beitrag von oldierolli » Sa 24. Okt 2009, 03:02

Hallo, ich verweise auf meinen Beitrag unter "..rote 07.." Grinsenden Gruß. Rolf

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