Schwedisches Überführungskennzeichen

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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AlterSchwede66
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Schwedisches Überführungskennzeichen

Beitrag von AlterSchwede66 » Do 3. Sep 2009, 18:50

Hallo,ich wollte nochmal genauer nachfragen ob jemand Erfahrung mit den roten schwedischen Kurzzeitkennzeichen hat. Ich möchte einen Volvo Amazone aus Schweden überführen und dazu gibt es diese Kurzzulassungen. Ich habe auch einen Bekannten in Schweden wohin ich die Schilder schicken lassen kann.Leider habe ich keine deutsche Versicherung gefunden.Kennt jemand eine Versicherung oder hat jemand Erfahrung mit diesem Kennzeichen?Vielen Dank Bernd

Mario
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Beitrag von Mario » Fr 4. Sep 2009, 08:17

Hallo Bernd,bist Du bei Herrn Gerst nicht weitergekommen? Was sagt die Zulassungsstelle Esslingen?Viele GrüßeMario

AlterSchwede66
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Beitrag von AlterSchwede66 » Fr 4. Sep 2009, 10:13

Hallo Mario,die Zulassungsstelle kann mir nur Infos geben zu deutschen Zulassungen.Als Alternative nehme ich das deutsche Kurzzeitkennzeichen, ist aber nur 5 Tage gültig.Besser wäre das schwedische Kennzeichen dass dann 4 Wochen gültig ist.Ich habe auch mit einem vonder ADAC Versicherunge gesprochen der meinte aber auch dass es keine deusche Versicherung gibt für ein in Schweden zugelassenen Fahrzeug.Vielleicht kennt ja doch jemand einen deutschen Versicherer.GrußBernd

Mario
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Beitrag von Mario » Fr 4. Sep 2009, 10:23

Hallo Bernd,na ja, 5 Tage dürften doch reichen, um den Wagen von Schweden nach Esslingen zu bringen, oder? Also ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, daß es möglich ist, ein in Schweden zugelassenes Fahrzeug in Deutschland zu versichern.Mein Vater hat das mit seinem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug in Italien versucht. Also Fahrzeug in Italien anmelden (da er dort zwischenzeitlich seinen Wohnsitz hat) und in Deutschland versichern. Keine Chance!Aber wer weiß, bekanntlich ist ja (fast) nichts unmöglich ...Viele GrüßeMario

oldierolli
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Schwedisches Überführungskennzeichen

Beitrag von oldierolli » Fr 4. Sep 2009, 16:31

Hallo, m.W. ist es gesetzlich (wo??) geregelt, dass für Fahrzeuge, die in D zugelassen werden, deren Versicherung den Sitz in D haben muss; das Gleiche gilt wohl auch andersrum. Kann denn der Verkäufer nicht schwedische Kurzzeitkennzeichen besorgen als HALTER? Wer den Wagen fährt, ist IMMER wurscht. Ich weiß nicht, ob das heutzutage noch den EU-Richtlinien entspricht; früher hatte hallo-stege hierzu gute Antworten. Gruß Rolf

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ventilo
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Beitrag von ventilo » Fr 4. Sep 2009, 20:16

stimmt - mein in Köln zugelassenes Fahrzeug hat eine irische VersicherungDer ADAC hat früher Versicherungen für Zulassungen im Ausland vermittelt, zumindest hatte ich mal so eine "Deckungskarte" für die USA.

AlterSchwede66
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Beitrag von AlterSchwede66 » Mo 7. Sep 2009, 12:58

Hallo vielen Dank für die Antworten. Ich habe selber noch einige Telefonategeführt und weiss jetzt etwas mehr. Das deutsche Versicherungsgesetz verbietet es Fahrzeuge zu versichern die im Ausland zugelassen sind. Schade. Das mit der 4 Wochen Zulassung wäre eine gute Sache gewesen.Jetzt werde ich mit der schwedischen Zulassung auf die Fähre fahren und mir in Kiel dann eine Kurzzulassung holen.Danke für die Tipps mit den Versicherungen. Hier gibt es doch große Unterschiede. Rumtelefonieren lohnt sich also.Ich werde mich wieder melden wenn der Wagen da ist.GrüßeBernd

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ventilo
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Beitrag von ventilo » Mo 7. Sep 2009, 13:06

Das mit dem Verbot von deutschen Versicherungen im Ausland mag stimmen. Ich meine die vom ADAC ausgestellte Bestätigung lief auch über eine ausländische Versicherung des US-Partner-Clubs AAA - hat also das deutsche "Verbot" geschickt umgangen. Ist aber auch schon zwanzig Jahre her und vermutlich nicht mehr aktuell....

EmPee
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Beitrag von EmPee » Mo 14. Sep 2009, 17:03

Hejsanfrag doch den Verkäufer, ob er dir 4 Wochen Frist gibt um das Auto umzumelden.Es ist nämlich zulässig, mit schwed. Kennzeichen von dort oben BIS zum Bestimmungsort in Deutschland zu fahren,weißEm Pee

oldierolli
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Beitrag von oldierolli » Mo 14. Sep 2009, 17:59

Hallo, na klar ermächtigt das Freizügikeitsgebot der EU (zumindest für die Schengen-Staaten), dass jeder Fahrer aus der EU jedes in einem anderen EU-Staat zugelassene Fahrzeug fahren darf. Also, wer einen EU-Freund/Freundin hat, darf jetzt dessen Fahrzeug natürlich fahren. Die 4-Wochen-Begrenzung ergäbe sich lediglich aus der üblichen Ummeldepflicht bei Verlagerung des Wohnsitzes. Aber Besucher müssen sich nicht ummelden, und dass der Verkäufer nicht als Besucher in D war, ist wohl nicht nachzuweisen. Ein Bekannter fährt auch öfters aus Frankreich Fahrzeuge mit dortigen Schildern hierher. Probleme gibt es, wenn NACHGEWIESEN wird, dass man in D ein EU-Fahrzeug ständig benutzt und hier seinen Hauptwohnsitz hat. Das ist aber wie die innerdeutsche Ummelderegelung bei mehreren Wohnsitzen. Europäischen Gruß. Rolf

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