Youngtimer - Hilfe!?

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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impossible07
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Beitrag von impossible07 » Do 2. Jul 2009, 22:47

Guten Abend ihr lieben,bin ganz neu angemeldet, allerdings lese ich des öfteren hierIch möchte erst einmal alle herzlich begrüßen.Bin noch relativ jung (=20 Jahre alt)und komme aus Schwetzingen in Baden Württemberg, liegt zwischen Heidelberg und Mannheim.Habe aber, familienbedingt sehr viel mit dem Thema Auto zu tun*hehe*Auch unsere Familie besitzt ein 07´er Kennzeichen.Heute hatte ich damit ein Problem und dazu würde ich gerne eure Hilfe in Anspruch nehmen. Ich weiß, dass dies hier ein leidig diskutiertes Thema darstellt, aber ich brauche einfach eine schnelle Antwort, konnte ich so genau nicht finden.Situation:Heute wurde ich opfer einer Polizeikontrolle.Ich war mit meinem Plymouth Laser(mit 07´er Kennzeichen) auf den Weg nach Hockenheim um dort Reifen zu holen/montieren und um so nach dem rechten am Auto schauen zu lassen.Muss mich kurz fassen, das ganze (=Polizeikontrolle) dauerte über eine Stunde!Das "rote Fahrtenbuch" wurde zwecks Einsicht von dem Poilizisten eingezogen.Grund: Es sei kein Auto darauf eingetragen bei der Zulassungsstelle!Ich hatte keine Ahnung, was genau man mir vorwarf.Bisher haben wir immer, wenn wir das rote Kennzeichen benutzt haben einen Eintrag in das rote Buch hinzugefügt, dies taten wir in gutem Glauben, dass dies so richtig sei.Laut Polizist dürften wir das aber nicht, sondern nur die Zulassungsstelle dürfe in diese Buch Autos eintragen.Komisch, denn uns hatte man beim Erwerb 2007, vor der Abschaffung dieses Kennzeichens in der bisher gewohnten Form, das ganz anders geschildert!?Auch dürfe ich mit dem Schild mein Auto nicht fahren!Ich müsse erst eine Vollabnahme beim TÜV hinter mich bringen und mit einer Bestätigung von diesem Akt dann zur Zulassungsstelle. Diese wiederrum wäre dann berechtigt das Auto in das rote Buch einzutragen und erst dann dürfe ich mich mich dem Auto fortbewegen!Es ist wirklich haarsträubend für uns alle zuhause gewesen, da man uns das damals auf der Zulassungsstelle alles ganz anders vermittelt hatte!?Bitte helft mir und klärt mich auf, wie das nun genau ist.Ich hoffe nicht, dass das im Falle des Falles große Folgen nachsich ziehen wird?Vielen DankGruß Andreas

uwm121
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Beitrag von uwm121 » Do 2. Jul 2009, 23:28

Ich fürchte daß die Polizei Recht hat.Auch hier ist es so,daß -im Gegensatz zu dem Heftchen eines Händlers- bei 07 das Straßenverkehrsamt die Fahrzeuge eintragen muß.Du darfst nur die Fahrzeuge bewegen,die Du beim Amt gemeldet hast.Andere Möglichkeit ist die Ausstellung eines Kärtchens für jedes Fahrzeug.Auch muß jedes eingetragene Fahrzeug bei der Versicherung gemeldet sein.Könnte ein paar Punkte geben wenn Du keine Falschauskunft beim Amt(schwierig!) nachweisen kannst.Du müsstest eigentlich ein Merkblatt erhalten haben mit Infos oder es steht auf dem Heft irgendwo drauf.Da ich hier mit Kärtchen fahre kann ich das nicht beurteilen.GrüßeBeitrag geändert:02.07.09 23:29:19Beitrag geändert:02.07.09 23:30:25

impossible07
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Beitrag von impossible07 » Do 2. Jul 2009, 23:38

Hallo,danke für die schnelle Antwort.Wir sind hier echt besorgt darüber wie das ganze weitergeht Versicherungstechnisch war das nie ein Problem. Der Sachbearbeiter unsere Versicherung sagte uns, "dass jedes Auto an dem die rote Nummer befestigt wird automatisch versichert sei"Und ja, Infobrochüren haben wir bekommen, nur deswegen haben wir das auch auf diese Art und Weise gehanbdhabt. Aber die sind so schwammig formuliert...man man...Laut unserer Interpretation steht es auf diesen Merkblättern genau so, wie wir das getan haben.Das Buch würde jetzt der zuständige Herr in der Zulassungsstelle zur Einsicht bekommen und dann würde man weiter sehen, hieß es.Gruß Andreas

uwm121
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Beitrag von uwm121 » Fr 3. Jul 2009, 00:01

Versicherungstechnisch war das nie ein Problem. Der Sachbearbeiter unsere Versicherung sagte uns, "dass jedes Auto an dem die rote Nummer befestigt wird automatisch versichert sei"Schön.Meine Versicherung verlangt sogar Bilder der Fahrzeuge;ausserdem orientiert sich die Prämie am leistungsstärksten Fahrzeug.Wer ist denn da so großzügig?Jedenfalls kann man Dir "Fahren ohne Versicherungsschutz " schon mal nicht vorwerfen.Steuer hast Du ja wohl auch gezahlt.Geh einfach mal mit der Auskunft der Versicherung zum Sachbearbeiter und klär die Sache.Inzwischen musst Du bei einigen Ämtern allerdings ein H Gutachten für Deine Fahrzeuge haben.Es wäre klug,wenn Du diese dann vorlegen könntest.GrüßeBeitrag geändert:03.07.09 00:11:10

impossible07
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Beitrag von impossible07 » Fr 3. Jul 2009, 00:10

ja, EIN Bild habe er auch unbedingt haben wollen^^der 6er BMW ist total eingepferscht zwischen anderen Autos und fast unerreichbar*hehe* Da ist der gute Herr sogar persönlich 30km mit meinem Vater zum Standort gefahren, nur wegen einem Foto^^ auf dem man auch noch fast nichts erkennt."Bei sich ergebender Gelegenheit" solle man ihm doch noch alle möglichen Autos mitteilen, = seit 2 Jahren und ja, Bemessungsgrundlage sei das Hubraumstärkste Auto.Jedoch wäre das bei uns ein 5,4l Opel Diplomat, also hat er den 6 er BMW mit Zuspruch unsererseits gestattet Wir sind übrigens bei der LVM

jawolf30
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Beitrag von jawolf30 » Fr 3. Jul 2009, 11:50

Hallo Andreas,bitte WAS willst Du denn hier jetzt hören??Da gibt es doch nichts schönzureden !?Du stellst Dich (scheinbar immer noch) "dumm" und lernresistent.Nicht "Deine Familie" ist im Besitz eines roten Kennzeichens, nein: genau 1 Person. Nämlich diese, die das wohl seinerzeit beantragt und in einer Einzelfallentscheidung nach Einreichung diverser geforderter Unterlagen zugeteilt bekam."Habe ich nicht gewusst"; "machen wir schon immer so" ist m.E. eine (vorgestellte) Schutzbehauptung: nicht der andere (Sachbearbeiter) ist der Dumme sondern Du. Es gibt auch so etwas wie "Holschuld"...Zudem finde ich es - gelinde gesagt - eine Frechheit, was Du/ihr da abzieht!(z.B. Versicherung: "Bei sich ergebender Gelegenheit" solle man ihm doch noch alle möglichen Autos mitteilen, = seit 2 Jahren ;D )Plymouth Laser - aha...Baujahr??siehe wikipedia: Production 1990-1994http://en.wikipedia.org/wiki...g/wiki/Plymouth_Laserdemnach ist die Kiste noch nicht mal 20 - schon garnicht 30 Jahre alt...Würde es begrüßen, wenn in diesem Fall das rote 07-er Kennzeichen eingezogen und eine saftige! Geldstrafe verhängt wird.Sorry ob der harten Worte - aber ich zähle zu denjenigen, die ihr 07-er weiterhin in der vorgegebenen Form nutzen möchten - und da schwillt mir bei solchen Leuten (und dann auch noch deren dummdreisten Verhalten) der Kamm.Habe fertig.GrußJürgenBeitrag geändert:03.07.09 12:17:51

healdok
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Beitrag von healdok » Fr 3. Jul 2009, 12:04

Vielleicht interessant, wenn vielleicht Jurist in Forum hier Zahl von Straftatbestände aufzählt.Cheers,healdok

RA-Wilke

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Beitrag von RA-Wilke » Fr 3. Jul 2009, 12:25

Hallo Andreas,du hattest nach den Folgen gefragt, die diese Aktion für dich haben könnte. Da ist zum einen die nicht nicht korrekte Verwendung des 07er Kennzeichens, zum anderen der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.Bei "Mißbrauch" des 07er Kennzeichens hat die Behörde nach ihrem Ermessen die Möglichkeit dich zu ermahnen oder dir das Kennzeichen sofort zu entziehen. Bei Zuteilung des Kennzeichens hast du ein Merkblatt erhalten, in dem alle "Verhaltensregeln" im Zusammenhang mit der 07er erklärt sind. Wenn du davon etwas nicht verstanden hast, mußtest du bei der Behörde nachfragen. (Klingt jetzt oberlehrerhaft, ist aber so).Unangenehmer ist der Verstoß gegen §6 Plichtversicherungsgesetz, hier der Text:§ 6(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.Als Ersttäter dürftest du maximal mit einer Geldstrafe von 15 bis 30 Tagessätzen rechnen, mit etwas Glück wird das Verfahren auch wegen geringer Schuld eingestellt.Ansonsten ist Schwetzingen ein wunderschönes Städtchen, war selber zweimal zum European Concours dort.

jawolf30
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Beitrag von jawolf30 » Fr 3. Jul 2009, 12:40

@RA-Wilke: Ersttäter !?!?!?für mich liest sich die Story so, daß seit 2007 ein rotes Kennzeichen vorliegt und darauf 1 (ein) 6er BMW geschrieben ist. Danach hat "die Familie" reihum mit dieser 07-er dann irgendwelche Autos bewegt...Zitat: Bisher haben wir immer, wenn wir das rote Kennzeichen benutzt haben einen Eintrag in das rote Buch hinzugefügt, dies taten wir in gutem Glauben, dass dies so richtig sei.Demzufolge hat "die Familie" in aller Seelenruhe (wenn überhaupt!?) nach? erfolgtem "Gebrauch" eine Kiste in dem Heftchen eingetragen...Da stellen sich ganz viele Fragen:- auf WEN ist die rote Nummer zugeteilt?- dürfen ausser dieser Person überhaupt "Familienmitglieder" auch die rote Nummer nutzen; sprich ein Fahrzeug führen, auf dem sie angebracht ist?- kann man bislang eingetragenen Fahrzeuge; sprich die nicht konforme Nutzung des Kennezeichens auch (noch) ahnden?und und und...je öfter ich das o.a. lese umsomehr könnte ich *aaarghl*Beitrag geändert:03.07.09 12:39:55

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Beitrag von rs1600i » Fr 3. Jul 2009, 13:07

Mir scheint Deine Familie hat hier den Unterschied zwischen 06er und 07er Kennzeichen nicht verstanden. Eure Aktionen kann man mit einem 06er machen, aber das 07er ist dafür nicht gedacht. Ich würde hier auch Vorsatz unterstellen... Wer sich ein 07er Kennzeichen geben lässt, der muss sich doch mit dem Thema Oldtimer beschäftigt haben. Und wer dann behauptet, er hätte nicht gewusst, dass es nicht beliebig verwendbar ist, der lügt oder stellt sich absichtlich blöd.

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