Artikel "Grenzfälle" OLDTIMER MARKT 7/2009 - KBA Freigaben Ersatzteile

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Altopelfreak
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Beitrag von Altopelfreak » Di 7. Jul 2009, 12:11

Wenn hier Beiträge kommentarlos gelöscht werden, ist dies ein untrügliches Zeichen, dass es hier um ein heikles Thema geht.Ich fasse mir jetzt mal an die eigene Nase und versuche, wie alle anderen Poster hier, sachlich zu bleiben.Aber dann beantwortet mir doch bitte nur eine einzige Frage: Gelten für im Rahmen von Reparaturen verbaute, sicherheitsrelevante Ersatzteile die Prüfrichtlinien, die zum Zeitpunkt der- Erstzulassung des Fahrzeugsoder- der Reparatur gegolten haben?Ich meine weiterhin, dass solch brisante Themen nicht mit stammtischparolenartig vorgetragenen, unbewiesenen Behauptungen, sondern auf Grundlage fachlich fundierter Kenntnisse diskutiert werden sollten!Das gilt für Forumsteilnehmer ebenso wie, und erst recht, für die Redakteure von Fachzeitschriften.In diesem SinneKlaus

Altopelfreak
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Beitrag von Altopelfreak » Mo 20. Jul 2009, 12:41

Habe mal meinen letzten Beitrag als Leserbrief an die OM geschickt.Glaube aber kaum, daß die das veröffentlichen.Darüberhinaus liegen einige von Euch falsch, was das Erlöschen von Betriebserlaubnissen angeht:Beispiel: Wenn ich meinen Kapitän P 2,6 mit Scheibenbremsen und meinen Commo A mit Servolenkung nachrüste, kann mir niemand nachweisen, wann dieser Umbau stattgefunden hat. Zumal zumindest im letzteren Fall die werksseitige Ausrüstung möglich war und Opel zudem einen Nachrüstsatz bereit hielt.Mir ist nicht bekannt, daß die Opel-Werkstätten in diesem Fall das Auto dem TüV vorführen mussten, denn in den Papieren steht nichts Genaues über die Beschaffenheit von Bremsen und Lenkung.Klaus

norman
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Beitrag von norman » Mo 20. Jul 2009, 15:19

In den Papieren nicht, aber im Fahrzeug-Typblatt vom KBA, welches den TÜV-Stationen vorliegt. Ich weiß allerdings nicht, ob diese Typ-Blätter auch schon 1959 angelegt wurden...

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Beitrag von oldierolli » Mo 20. Jul 2009, 16:45

Hallo, egal was im ersten Typenblatt steht: wenn das Fz. NACH dem Umbau mehrfach unbeanstandet eine HU bestanden hat, kann der der Halter im guten Glauben von der Vorschriftsmäßigkeit ausgehen. Gruß. Rolf

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Beitrag von 1300VC » Mo 20. Jul 2009, 20:31

Rolf, Du verzapfst einen solchen Unsinn....selbst eine TÜV-Eintragung kann widerrufen werden, sofern es sich herausstellt, daß der Prüfer blind und taub war bei der Abnahme ob gewollt oder bezahlt...und erzählst hier was von Treu und Glauben...

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Beitrag von Altopelfreak » Mo 20. Jul 2009, 23:59

Die Frage ist einmal das, und inwieweit diese Typenblätter verbindlich sind.Wer garantiert denn, daß hier alle Nachträge enthalten sind? Abgesehen davon, dürfte kaum eine Prüfstelle ein solch umfangreiches Archiv besitzen, worauf der Prüfer zugreifen könnte.So streiten sich bis heute die Alt-Opel-Gelehrten, ob die letzten Exemplare des Kapitän P 2,6 noch mit Scheibenbremsen ausgeliefert wurden.Wenn schon der kleinere, billigere Rekord A werksseitig auf Wunsch damit geliefert wurde, erscheint es schwer vorstellbar, daß der größere, luxuriösere Kapitän darauf verzichten mußte, zumal für das große, schwere Auto durchaus sinnvoll.Welcher Prüfer wird sich angesichts solcher Spekulationen darauf einlassen, eine Betriebserlaubnis in Frage zu stellen?Klaus

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Beitrag von Altopelfreak » Di 21. Jul 2009, 12:16

Zitat oldierolli:".. kann der der Halter im guten Glauben von der Vorschriftsmäßigkeit ausgehen. Gruß. Rolf"Das scheint auf die Person des Halters anzukommen, dazu folgender Fall:Ein Fahrlehrer, den ich vom Stammtisch kenne, berichtete einmal, er wäre in einer Kontrolle mit unzulässigerweise eingetragenen Felgen erwischt worden. Er hätte das Fahrzeug in diesem Zustand erworben.Das Gericht verurteilte ihn mit der Begründung, er hätte als Fahrlehrer sofort erkennen müssen, dass dieser Eintrag niemals auf legalem Weg zustande gekommen sein könnte. Bei einer 80jährigen Oma, die nichts von Autos versteht, hätte man wohl ein Auge zugedrückt.Offen bleibt weiterhin die Frage, welche Unterlagen für beliebig alte Fahrzeuge bei Reparaturen oder Nachrüstungen als verbindlich anzusehen sind, um über Sein oder Nichtsein der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges urteilen zu können. Bis auf Weiteres muss ich davon ausgehen, dass es auf diese Frage keine Antwort gibt und daß im Ernstfall stets mit einer Einzelfallentscheidung zu rechnen ist.Klaus

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Beitrag von oldierolli » Di 21. Jul 2009, 15:29

Hallo, auf den Bestand eines Verwaltungsaktes habe ich keinen ANSPRUCH, aber ich kann bei Erteilung zunächst auf Korrektheit VERTRAUEN. Insoweit wäre ich niemals rechtlich zu belangen. Im Übrigen können alte, auf 2 Jahre befristete und inzwischen erneuerte Verwaltungsakte, nicht mehr widerrufen werden. Das gilt nur für BESTEHENDE. Ein Steuerbescheid aus 1990 BLEIBT z.B. heute gültig. Also bleiben die alten für den VERGANGENEN Zeitraum gültig und deshalb kann darauf vertraut werden. Gruß. Rolf

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Beitrag von uwm121 » Di 21. Jul 2009, 17:48

Zitat:Original erstellt von oldierolli am/um 21.07.09 15:29:58Hallo, auf den Bestand eines Verwaltungsaktes habe ich keinen ANSPRUCH, aber ich kann bei Erteilung zunächst auf Korrektheit VERTRAUEN. Insoweit wäre ich niemals rechtlich zu belangen. Im Übrigen können alte, auf 2 Jahre befristete und inzwischen erneuerte Verwaltungsakte, nicht mehr widerrufen werden. Das gilt nur für BESTEHENDE. Ein Steuerbescheid aus 1990 BLEIBT z.B. heute gültig. Also bleiben die alten für den VERGANGENEN Zeitraum gültig und deshalb kann darauf vertraut werden. Gruß. RolfWovon redest Du ???"Wer garantiert denn, daß hier alle Nachträge enthalten sind? Abgesehen davon, dürfte kaum eine Prüfstelle ein solch umfangreiches Archiv besitzen, worauf der Prüfer zugreifen könnte."Die Prüfstellen haben über das Weltnetz Zugang zum ABE Archiv des KBA(teilweise bis 1948 zurück).Aber die Diskussion geht in die falsche Richtung.Es geht nicht um nachträgliche Umbauten sondern um die Verwendung von sicherheitsrelevanten Ersatzteilen für die weder eine Homologation durch den Fahrzeughersteller noch durch den Systemhersteller(Beispiel Bremssattel) oder eine ABE,ABG,Teilegutachten vorliegen(Beispiel Lenkrad).Grüße

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Beitrag von Altopelfreak » Di 21. Jul 2009, 23:27

Gib mir doch bitte mal den Link zum ABE-Archiv des KBA. Will einfach mal nachschauen, was ich da zum P1 finde.Zitat:"sicherheitsrelevanten Ersatzteilen für die weder eine Homologation durch den Fahrzeughersteller noch durch den Systemhersteller(Beispiel Bremssattel) oder eine ABE,ABG,Teilegutachten vorliegen(Beispiel Lenkrad)"Das ist ja gerade der strittige Punkt.Ich möchte einfach nur wissen, bis zu welchem Baujahr zurück diese Voraussetzungen mit gesundem Menschenverstand verlangt werden können.Will ich nun eine Nachfertigung mit RBZs für die Borgward Isabella starten, soll ich dann vielleicht Onkel Carl erstmal per E-Mail in den Himmel um eine Homologation bitten?Was hätten denn die Experten dazu für eine Antwort?Klaus

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