EG-FGV und Neufassung § 21 StVZO
Verfasst: Mi 17. Jun 2009, 21:50
Hej hej,hat jemand in letzter Zeit einen aus Schweden geholten Volvo in Hessen zugelassen ?Ich habs probiert und bin nahe daran, zu scheitern:a) Vorbereitung:Herr Biemer vom TÜH Darmstadt sagte mir, dieKollegen vom TÜH seien über die neue EU Vorschriftausreichend informiert.An der Prozedur Vollabnahme ändert sich nichts ausser demPreis, da erhöhter Schreibaufwand für den Prüfer ( alsoetwa 100.- Euro Aufschlag)So, nun ist das Fahrzeug geprüft, kann aber in Hessennicht gleich bei der Zulassungsstelle zugelassen werden.ERST müssen alle Papiere einerBündelungsbehörde - wir MKK'ler schicken das nach Fulda-vorgelegt werden, die prüfen, ob das auch alles seineRichtigkeit hat (also dem TÜV wird nicht so richtig geglaubt....)Nach Zahlung von Euro 40.- bekommt man dann die Papierebinnen einer Woche zurück und kann dann das Automobilzulassen.(oder auch nicht)Diese Prozedur ist übrigens nur in Hessen so.Ich dachte, der Stoiber baut die Bürokratie ab.Naja, ist ja wohl ein Bayer, und kein Hesse.b) Es wird alles noch schlimmer.....Montag beim TÜH Offenbach gewesen und mit geprüften Fahrzeug herausgekommen.( Hauptuntersuchung, § 23 H-Kennzeichen und Bestätigung der technischen Daten)Dienstag morgen - Zulassungsstelle Gelnhausen:Nach gut 2 Stunden Wartezeit wurden die Gutachten abgelehnt.( schon mal aufgefallen, dass die Bearbeitung um so schneller geht wie der Zeiger der Uhr Richtung Mittagspause wandert?)Vom schwed. kfZ-Brief (registreringsbeviset ) würde Teil 2 fehlen.§ 23 und technische Datenfeststellung vom TÜH ginge so nicht.Alle Papiere müssten zunächst zur Bündelungsbehörde Fulda.Dort werde entschieden, ob das Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden dürfe.Wo sind wir denn eigentlich gelandet? Hat sich heimlich wieder die DDR wieder und keiner hats gemerkt ?Kopfschüttelnd über diese Republik verbleibtEm Pee