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Kann ich meine Card Grise behalten ???
Verfasst: Do 4. Jun 2009, 09:06
von Renault52
Hallo zusammen,ich habe folgendes Problem:Mein Auto wurde 1984 von einem Deutschen in Frankreich gekauft. Auf der französischen Card Grise wurde als Ungültigkeitsvermerk gross 'Vendu' mit Datum geschrieben. Der Käufer hat das Fahrzeug in Deutschland verzollt und anschliessend versucht, es zuzulassen. Von der Zulassungsstelle wurde ein Blankobrief ausgegeben, dies wurde mit einem Stempel ebenfalls auf der französischen Card Grise vermerkt. Da das Fahrzeug aber damals die TÜV-Hürde nicht genommen hat, wurde es umgehend wieder abgemeldet und der ausgegebene Blanko-Brief wieder eingezogen. Das alles war 1984.Nun ist das Fahrzeug restauriert und soll zugelassen werden. Um keine Überraschungen zu erleben, habe ich nun bei meiner Zulassungsstelle vorab einmal angefragt, welche Unterlagen ich in diesem Fall beibringen muss. Dabei wurde mir u.A. mitgeteilt, daß nach der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung die ausländischen Papiere (also in meinem Fall die Card Grise) eingezogen werden müssen. Das will ich aber auf gar keinen Fall, denn dieses Dokument gehört nun einmal unwiederbringlich zur Historie des Autos, nur darin sind die bisherigen originalen Zulassungsnummern, sowie das Erstzulassungsdatum vermerkt. Die Behörde beruft sich auf §7 Absatz 2 der FZV. Darin heisst es:"Die Zulassungsbehörde hat die ausländische Zulassungsbescheinigung einzuziehen und mindestens sechs Monate aufzubewahren. Sie hat das Kraftfahrt-Bundesamt über die Einziehung umgehend, mindestens jedoch innerhalb eines Monats, elektronisch zu unterrichten. Ausführungsregelungen zur Datenübermittlung gibt das Kraftfahrt-Bundesamt in entsprechenden Standards im Verkehrsblatt bekannt. Auf Verlangen der zuständigen ausländischen Behörde ist die eingezogene Zulassungsbescheinigung über das Kraftfahrt-Bundesamt zurückzusenden. Sofern die ausländische Zulassungsbescheinigung aus zwei Teilen besteht, kann bei Fehlen des Teils II das Fahrzeug nur zugelassen werden, wenn über das Kraftfahrt-Bundesamt die Bestätigung der zuständigen ausländischen Behörde über die frühere Zulassung eingeholt wurde."Hat jemand eine Idee, wie ich trotzdem das Originaldokument behalten kann ? Mit einer Kopie will ich mich nicht begnügen. Schöne GrüsseDietrich
Kann ich meine Card Grise behalten ???
Verfasst: Do 4. Jun 2009, 14:30
von Fiesta83
Hallo Dietrich,ich würde Dir gerne eine Erfolgsgeschichte bzw. die Anleitung dazu berichten, aber leider lief es bei mir genau so, wie von Dir befürchtet. Das Landratsamt hat meine alte Carte Grise eingezogen und das war's. Auf jedwelche Diskussionen hat man sich leider nicht eingelassen.Viel Erfolg dennoch!Viele Grüße,Micha
Kann ich meine Card Grise behalten ???
Verfasst: Do 4. Jun 2009, 14:47
von Startpilot
Moin,wie läuft das denn wenn keine Papiere für ein importiertes Fahrzeug vorhanden sind?Bei einem deutschen Fahrzeug gibt es dann doch eine KBA-Anfrage und man reicht ein Datenblatt mitsamt Kaufvertrag ein, indem steht, daß das Fahrzeug ohne Papiere verkauft wurde.So war das bei meinem 2. Volvo Amazon, von dem es keine Papiere mehr gab...Geht das mit importierten auch?Es grüßt Florian der StartpilotBeitrag geändert:04.06.09 14:48:28Beitrag geändert:04.06.09 14:49:01
Kann ich meine Card Grise behalten ???
Verfasst: Do 4. Jun 2009, 15:49
von RA-Wilke
Schlechte Karten, Dietrich, §7 II FZV läßt der Behörde keinen Ermessensspielraum, wenn eine ausländische Zulassung existiert, MUSS sie eingezogen werden. Du kannst ja mal unverbindlich anfragen wie die Sachlage ist, wenn du den Ordner mit der Carte Grise versehentlich in den Müll geworfen hast aber (welch ein Zufall) noch eine Kopie existiert.
Kann ich meine Card Grise behalten ???
Verfasst: Do 4. Jun 2009, 17:29
von SaroM
Hi, grade heute habe ich das selbe Problem gehabt. Belgische Fahrzeugpapiere sollten eingezogen werden und ich hatte nicht vorher gefragt. Nach meinem Protest und dem Hinweiß auf die Oldyhistory bod man mir an die Papiere nach einem halben wieder abholen zu können und nach zähneknirschender Akzeptanz meinerseits, begnügte der Sachbearbeiter sich mit einer Kopy die er dann einzog. Ob`s hilft weiß ich nicht! Ich würde heute auch eher dem Rat von RA-W... folgen . Wenn ich das richtig sehe sind die orginal Papiere nicht mehr wichtig wenn du ein neues Gutachten ( § 21 ) hast. Und die Papiere auf dem Weg vom TÜV zur Zulassungsstelle zu "Verlieren" ist ja auch noch eine Möglichkeit! Gruß SaroM
Kann ich meine Card Grise behalten ???
Verfasst: Fr 5. Jun 2009, 03:17
von oldierolli
Hallo, die FZV besagt aber nix darüber, ob es sich um eine GULTIGE oder UNGÜLTIGE Zulassungsbescheinigung handeln muss. Ich bin mir nicht sicher, ob in anderen Ländern die ZB UNBEGRENZT bei stillgelegten FZ gültig bleibt. Der alte deutsche FZ-Brief war ja auch nach 1(1,5)Jahren UNGÜLTIG!!! und wurde für den Eigentumsnachweis ungerechtfertigterweise überbwertet, denn hierzu sind stets GÜLTIGE Dokumente notwendig. Ich lese den §7 der FZV so, als dass hier ZUGELASSENE Fahrzeuge gemeint sind. Gruß. Rolf
Kann ich meine Card Grise behalten ???
Verfasst: Fr 5. Jun 2009, 10:36
von FREDDY
Carte grise!!! Wir sind doch nicht bei den anglophonen....
Kann ich meine Card Grise behalten ???
Verfasst: Di 9. Jun 2009, 17:33
von C203
hallo,bei meinen Franzosen habe ich das Orginal der CG bei der Zulassung erst gar nicht mitgenommen, sondern gleich gesagt, daß ich leider nur Kopien von den Franzosen bekommen hätte. Damit war der Fall erledigt, die Kopien haben auch gereicht.Gruß MichaelBeitrag geändert:09.06.09 17:32:03