Oltimer zu laut ? Ab wann gibt es Grenzwerte für die Geräuschentwiklung ?

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SaroM
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Oltimer zu laut ? Ab wann gibt es Grenzwerte für die Geräuschentwiklung ?

Beitrag von SaroM » Mi 20. Mai 2009, 23:27

Hallo erst ein mal !ich bin seit einem Monat mit der Zulassung meines Oltimers beschäftigt. Derzeitiges Problem: Standgeräusch / Fahrgeräusch zu laut.Nach einigem hin und her reduziert sich das Problem auf die folgende Frage: Welcher Grenzwert galt am Tag der Erstzulassung (xx.xx.1952). Beim Tüv-Nord ist man der Meinung das 90 DÍN Phon bis 1953 (vom anbeginn der Zeit !?) gelten. Bei Wikipedia und an anderen Fundstellen ist man der Meinung das es vor 1954 keine Grenzwerte gab. Was ist richtig? Wo bekomme ich eine rechtssichere Information?Auf alle Fälle schon mal Dank an die jenigen die sich um eine Antwort bemühen! SaroMPS. vergleiche: Wikipedia-- Fahrgeräusch-- ...Fahrzeuge vor 1954 unterliegen keiner Lautstärkegrenze.

uwm121
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Oltimer zu laut ? Ab wann gibt es Grenzwerte für die Geräuschentwiklung ?

Beitrag von uwm121 » Do 21. Mai 2009, 09:53

Kannste nachlesen in der Richtlinie zu § 49 vom 14.9.1953 Verkehrsblatt S.132.Auch in den 30er Jahren hat man für rumfahren ohne Schalldämpfer schon ein Knöllchen riskiert.Siehe auch § 1 StVO.Grüße

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Beitrag von SaroM » Do 21. Mai 2009, 11:53

Hallo uwm121,und erst einmal vielen Dank für die erste Antwort. Damit bin ich schon ein Stück weiter, auch wenn diese für mich weitere Fragen aufwirft.1. Wo kann ich das Ding auf die Schnelle finden?2. Was wird es mir helfen? Ich brauche eine Information darüber, welcher Wert 1952 galt, und der NICHT nachträglich festgelegt wurde oder ob es überhaupt einen Grenzwert gab.Herzlichst SaroM

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Beitrag von uwm121 » Do 21. Mai 2009, 12:43

." Was wird es mir helfen? Ich brauche eine Information darüber, welcher Wert 1952 galt, und der NICHT nachträglich festgelegt wurde oder ob es überhaupt einen Grenzwert gab."Wo siehst Du da fur "jetzt" einen Unterschied?Grüße

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Phoenix
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Beitrag von Phoenix » Do 21. Mai 2009, 13:20

Ist zwar nicht zu Sache, gestatte aber die Frage, warum du es nicht so laut/leise machst, das du da ohne Ohrenkongeln mit fahren kannst und deinen Mitmenschen nicht auf die Nerven gehst.Das erspart dir Ärger und Verdruss.....auch Diskussionen mit dem TÜV und der verkehrsüberwachenden Obrigkeit. In der Regel ist das mit der Optik gut vereinbar.GrußWilly

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Beitrag von SaroM » Do 21. Mai 2009, 14:18

Hi uwm121,der Unterschied wird deutlich, wenn du das Blatt des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr mit dem Titel: Geräuschentwicklung; Ausnahmen vom Geräuschverhalten für Importfahrzeuge (neu und gebraucht) StVZO § 49 Nds. MW, Az.: 402.2-30021/49.2 Arbeitsanweisung zur StVZO VORIS-Nr.: 93140 00 00 00 039 Blatt 1/1 vom 01.06.1996 zur Hand nimmst und dort den Punkt b) "Frühere nationale Geräuschvorschriften werden erfüllt" liest.In diesem Blatt geht es um die Nötigkeit oder Unnötigkeit einer Ausnahmegenehmigung. Um dieses feststellen zu können ist es relevant, welche Vorschriften zum Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme galten.Hallo Willy,auch deine Frage ist gestattet, geht aber weit an der Sache vorbei. Ich bemühe mich, mein Fahrzeug so leise wie möglich zu machen. Und gerade weil ich dieses machen möchte, ist die rechtlich korrekte Grundlage wichtig.Herzlichst Ihr Beiden SaroM

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Beitrag von uwm121 » Do 21. Mai 2009, 16:01

Ist das Gerät denn lauter als 90 Phon?Das ist eigentlich kaum möglich wenn auch nur irgendein Dämpfer montiert ist.Es ist mir auch noch nicht so ganz klar welche Probleme Du eigentlich hast.GrüßeBeitrag geändert:21.05.09 16:00:53

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Beitrag von SaroM » Do 21. Mai 2009, 17:22

Hi uwm121,ich vermute "ja", gemessen ist das noch nicht, nur das Standgeräusch. Das Krad ist zu "99% orginal" nur der Benzinhahn wurde erneuert, die Abgasanlage ist eine orginale Anlage des Herstellers, möglicherweise mit einem Baujahrsunterschied von einem oder zwei Jahren, aber vom gleichen Motorradtyp. Wir haben beim TÜV schon einiges versucht, man ist dort u.a. sehr kooperativ. Leider führte das alles in die Irre und wir haben es zurückgestellt. Auch dort sucht man derzeit nach dieser Info. Es ist relativ einfach zu beweisen, dass es eine Vorschrift zu einem bestimmten Termin gibt, aber sehr schwer zu beweisen, dass es keine zu diesem Termin gegeben hat ...... beweise den anfangs zitierten Satz der bei Wikipedia steht "...Fahrzeuge vor 1954 unterliegen keiner Lautstärkegrenze" und du hast mein derzeitiges Problem gelöst. Gruß SaroM

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Beitrag von uwm121 » Do 21. Mai 2009, 18:05

Der Satz in Wiki ist falsch.Es muß heißen : Bis zum 14.9.53 gab es keine festgelegten Geräuschwerte.Die Rili gilt aber ausdrücklich auch für ältere Fahrzeuge.Und tut mir Leid : Dein Problem verstehe ich immer noch nicht-abgesehen davon,daß Wiki für Dich anscheinend ein Gesetzbuch ist.Grüße

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Beitrag von SaroM » Do 21. Mai 2009, 18:28

Umfff.Toll dass Du den Satz präziser fassen kannst! Aber weder du noch das Wiki sind für mich ein Gesetzbuch. Gib mir den Beweis für die Richtigkeit deines Satzes oder dem bei Wikipedia in die Hand, damit ich damit zum TÜV gehen kann. Gruß SaroM

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