Anmeldung meines Oldies, obwohl in Holland nicht abgemeldet

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bernd121
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Anmeldung meines Oldies, obwohl in Holland nicht abgemeldet

Beitrag von bernd121 » Fr 8. Mai 2009, 19:24

Hallo zusammen,habe mich gerade hier bei Euch angemeldet, weil ich ein Problem habe, bei dem ich mal Eure Hilfe bräuchte: Letztes Jahr habe ich in Holland einen Porsche 914 gekauft (Kaufvertrag habe ich) und bin davon ausgegangen, dass ich den nun nach der Restaurierung auch problemlos zulassen kann. Leider hat der Vorbesitzer ihn in Holland nicht ab gemeldet! Da ich den nicht erreichen kann, suche ich nach einer Möglichkeit, den Wagen trotzdem zuzulassen und in Holland quasi "zwangsabzumelden". Hat jemand eine Idee, die mir dabei weiterhilft? Danke und GrußBernd

uwm121
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Anmeldung meines Oldies, obwohl in Holland nicht abgemeldet

Beitrag von uwm121 » Fr 8. Mai 2009, 21:00

wenn der nicht abgemeldet ist:Wo ist die niederländische Zulassung? Wenn Du die hast kannst Du in D zulassen.Wenn nicht:Keine Ahnung.Könnte mir vorstellen,daß Du dann offiziell gar nicht Besitzer des Fahrzeugs bist.Für sowas ist in NL der "Reichsdienst" zuständig(RDW).Grüße

GP700
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Anmeldung meines Oldies, obwohl in Holland nicht abgemeldet

Beitrag von GP700 » Fr 8. Mai 2009, 21:16

mal eine (wahrscheinlich) dumme Frage: Können deutsche Straßenverkehrsämter feststellen, ob ein importierter Wagen in einem anderen EU-Land zugelassen ist? Meines Wissens wird doch bei Fahrzeugen OHNE Papiere nur eine Anfrage beim KBA in Flensburg gemacht, ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist.So war es jedenfalls, als wir vor 3 Jahren unsere Alltagskiste bei einem belgischen Händler gekauft hatten.

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ventilo
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Anmeldung meines Oldies, obwohl in Holland nicht abgemeldet

Beitrag von ventilo » Fr 8. Mai 2009, 21:18

Wenn Du bei der Zulassung in D keine Papiere aus dem Ausland vorweisen kannst musst Du vor Ort eine eidesstattliche Erklärung über den Verbleib der original Papiere ablegen.Dann ist auch eine Zulassung nur mit dem Kaufvertrag möglich (zumindest in unserem Landkreis).

bernd121
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Beitrag von bernd121 » Sa 9. Mai 2009, 09:54

Vielen Dank für die Antworten. Anscheinend kann die zulassungstelle feststellen, ob ein Auto in einem anderen Land noch zugelassen ist. Jedenfalls bin ich bis zum Zulassungsversuch davon ausgegangen, das alles in Ordnung ist, schließlich habe ich einen Kaufvertrag und einen sog. Kentekenbewijs Dell 2. Die Zualssungsstelle hat die nicht erfolgte Abmeldung durch eine Anfrage beim KBA festgestellt.GrußBernd

oldierolli
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Anmeldung meines Oldies, obwohl in Holland nicht abgemeldet

Beitrag von oldierolli » Sa 9. Mai 2009, 16:15

Hallo, Du bist zwar auf jeden Fall BESITZER, aber nicht unbedingt EIGENTÜMER. Das KBA hatte mir mitgeteilt, dass es die "Unbedenklichkeitsbescheinigung" nicht mehr gibt und dass das jetzt erst bei der Neuzulassung online geklärt wird. Inwieweit anderweitige verbindliche Auskünfte erteilt werden, müsstest Du per Anruf vorab klären. Gruß. Rolf

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