Buggy als Oldtimer

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

Moderatoren: oldsbastel, Tripower

healdok
Beiträge: 441
Registriert: Mi 9. Jan 2008, 13:11

Buggy als Oldtimer

Beitrag von healdok » Fr 15. Mai 2009, 19:57

Warum ist dann ein Rolls Royce mit Park Ward oder Mulliner Body immer noch ein Rolls Royce und nicht ein Park Ward oder Mulliner?Cheers,healdok

Nachtschwärmer

Buggy als Oldtimer

Beitrag von Nachtschwärmer » Fr 15. Mai 2009, 20:08

Zitat:Original erstellt von Wasoso am/um 15.05.09 13:11:27->NachtschwärmerDie KFZ Steuer von 200 Euro im Jahr zu sparen (Oldtimer ca.190,- VW-Käfer 405,-) ist verlockend wohl war, jedoch ist dies nicht der Grund für das H. Die 200 Euro hätte ich leichter sparen können. 98 Euro für das Oldtimergutachten wären schonmal ein guter Anfang gewesen.GrußWalterHallo Walter, das ist schon klar und so war es auch nicht gegen Dich gemeint, sondern als generelle und prinzipielle Aussage zu dem ganzen Kfz.-Steuer- und Gesetzesunfug, der so auch nur in Deutschland, dank "unserer" Politiker denkbar ist. Die sind nämlich die Übeltäter und nicht die armen Teufel in den Zulassungsstellen, welche den ganzen Unfug umsetzen müssen. Wo in Europa gibt es noch ein H-Kennzeichen oder etwas vergleichbares? Und wo gibt es noch vergleichbare Kfz.Steuern, welche hier trotz "H" höher als in den meisten Staaten sind? Und wo gibt es noch Feinstaubzonen? Noch dazu für Fahrzeuge, die gar keinen Feinstaub produzieren? Ich wüßte es gerne!Gruß Joachim

oldierolli
Beiträge: 3096
Registriert: Fr 19. Jul 2002, 00:00

Buggy als Oldtimer

Beitrag von oldierolli » Fr 15. Mai 2009, 22:42

@ Wasoso/healdok, es gibt Leute, die WOLLEN es beim besten Willen nicht kapieren. Und davon gibt es in deutschen Verwaltungen jede Menge. Ihr habt schon vieles richtig dargestellt, ich wiederhole das nochmal ganz systematisch:vor jeder RechtsANWENDUNG kommt erstmal die ANAYLYSE von Begriffen/Sachverhalten. Spitze sind da stets der BGH und das BVerfG, leider erst am Ende der Fahnenstange. SELBST TRAGEND ist KEIN separates Chassis. Es kann mit einem Antrieb und Achsen auf (privatem) Gelände aufgrund seiner von fachkundigen Konstrukteuren berechneten Statik auch ohne Karosse fahren. Sollten Verstärkungen benutzt werden, dienen sie nicht der Statik des Chassis, sondern der Festigkeit des Aufbaus. Eine KAROSSE ist dann selbst tragend, wenn ein FESTER VERBUND zwischen BODENGRUPPE (nicht CHASSIS!!) und AUFBAU vorhanden ist und alles gemeinsam zur Statik beiträgt. Das Trennen/Verändern einer solchen Konstruktion machen spezielle FACHbetriebe, die dann für eine EINZELabnahme gemäß den Vorschriften beim TÜV vorstellig werden müssen. DANN wird m.W. dieser Betrieb als Hersteller eingetragen. Eine BODENGRUPPE kann niemals allein mit Achsen/Antrieb fahren. Soweit die TECHNISCHE Seite. Ich gehe davon aus, dass die Leute vom TÜV/DEKRA nicht BLÖD sind (Zitat Media-Markt), denn auch mein UNVERÄNDERTER Cadillac von 1957 hat eine neue FIN erhalten und es BLEIBT eben Cadillac als Hersteller. @ Joachim: auf der Grundlage Deines LETZTEN Beitrages nähern wir uns dann schon mal an. Gruß. Rolf

uwm121
Beiträge: 1078
Registriert: So 30. Jan 2005, 01:00

Buggy als Oldtimer

Beitrag von uwm121 » Sa 16. Mai 2009, 12:08

" denn auch mein UNVERÄNDERTER Cadillac von 1957 hat eine neue FIN erhalten und es BLEIBT eben Cadillac als Hersteller."Ja.Stimmt.Ist aber eine ganz andere Sachlage.Oder ist da etwa auch die originale durchkreuzt worden?GrüßeBeitrag geändert:16.05.09 12:09:09

uwm121
Beiträge: 1078
Registriert: So 30. Jan 2005, 01:00

Buggy als Oldtimer

Beitrag von uwm121 » So 17. Mai 2009, 19:03

Ich habe mal ein paar Unterlagen vom TÜV bekommen.Soll doch bitte jeder selbst lesen.

ELO
Beiträge: 652
Registriert: So 27. Apr 2003, 00:00

Buggy als Oldtimer

Beitrag von ELO » So 17. Mai 2009, 20:07

Hallo uwm,warum die handschriftliche Änderung auf dem letzten Bild?"In den ersten 10 Jahren" gilt doch nur für ein Fahrzeug welches genau 30 Jahre alt ist und somit vor 20 Jahren umgebaut wurde.Bei meinem W123 Baujahr 1980, also rein theoretisch nächstes Jahr H-kennzeichenfähig wurde mir bisher am TÜV gesagt das ich 2015 ein Oldtimergutachten machen könne da das Fahrzeug erst 1995 umgebaut (enthauptet ) habe und es erst dann 20 Jahre her ist. Es wurde nie gesagt das ein H nicht möglich wäre da der Umbau nicht in den ersten 10 Jahren stattfand.Gruß Michael

Benutzeravatar
Th. Dinter
Beiträge: 4737
Registriert: Fr 4. Aug 2000, 00:00
Wohnort: Raum Bremen

Buggy als Oldtimer

Beitrag von Th. Dinter » So 17. Mai 2009, 20:34

...die handschriftliche Änderung ist in einem alten Text so vorgenommen worden, daß er jetzt auf dem neuesten Stand ist.Die Auskunft beim TÜV?? Kommt drauf an, wer als Hersteller im Brief eingetragen ist: ist es DB, kann das Auto nie ein Hakenzeichen bekommen(nach jetziger Rechtslage, ohne handschriftliche Änderung...); ist 1995 nach dem Umbau ein anderer Hersteller einetragen worden, dann kann das Fahrzeug eigentlich nach 30 Jahren ein Hakenzeichen bekommen, also 2025, nach jetziger Rechtslage....
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........

uwm121
Beiträge: 1078
Registriert: So 30. Jan 2005, 01:00

Buggy als Oldtimer

Beitrag von uwm121 » So 17. Mai 2009, 20:36

Ich hatte noch ein Blatt vergessen:Man beachte 3 und 9Beitrag geändert:17.05.09 20:36:00Beitrag geändert:17.05.09 20:36:28

oldierolli
Beiträge: 3096
Registriert: Fr 19. Jul 2002, 00:00

Buggy als Oldtimer

Beitrag von oldierolli » So 17. Mai 2009, 21:11

Hallo, nur mal zur Anmerkung: die Blätter stellen keine VORSCHRIFT dar, sondern nur eine Arbeitsgrundlage/Richtschnur auf der Basis der alten StVZO. Einzelentscheidungen sind immer noch möglich. Die neue FZV kann auch noch anders gedeutet werden. Gruß. Rolf

uwm121
Beiträge: 1078
Registriert: So 30. Jan 2005, 01:00

Buggy als Oldtimer

Beitrag von uwm121 » So 17. Mai 2009, 21:22

Zitat:Original erstellt von oldierolli am/um 17.05.09 21:11:52Hallo, nur mal zur Anmerkung: die Blätter stellen keine VORSCHRIFT dar, sondern nur eine Arbeitsgrundlage/Richtschnur auf der Basis der alten StVZO. Einzelentscheidungen sind immer noch möglich. Die neue FZV kann auch noch anders gedeutet werden. Gruß. RolfWo bitte?Wenn Du den Passus mit der "technischen Einheit " meinst bist Du wie fast immer auf dem berühmten Holzweg.Und" Einzelentscheidungen"waren früher wohl möglich-inzwischen sind ALLE Überwachungsorganisationen auf einem knallharten QS- Trip.Internet machts möglich.GrüßeGrüßeBeitrag geändert:17.05.09 21:24:00

Antworten