Verordnung 2007/46/EG

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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EmPee
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Beitrag von EmPee » Fr 5. Jun 2009, 09:12

Na Donnerwetter - gerade vom TÜH in Gedern/Vogelsberg zurückgekommen.Der dortige Prüfingenieur sagte mir, die ganze Angelegenheit sei so verworren, dass er sich nicht traut, eine § 21 bzw. § 23 Abnahme zu machen. Eigentlich ginge das gar nicht mehr, da für jedes Bauteile des Fahrzeugs eine EU-Gutachten bzw. -ABE notwendig wäre.Tollhaus Hessen ?Nehme mit jetzt das Recht auf zivilen Ungehorsam und fahre mit skandinavischen Kennzeichen und - Versicherung weiter !schwer sauer,Michael Peterka ( Em Pee)

CHP-Cobra
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Beitrag von CHP-Cobra » Fr 5. Jun 2009, 09:23

Das Ganze ist schon irgendwie seltsam.Ich hab am 14.04.2009 meinen aus der Schweiz importiertenund stark modifizierten IHC Scout II/EZ 1980, daher auch nichtmit H-Kennzeichen, problemlos durch die Vollabnahme gebracht.(In der Werkstatt meines Vertrauens).Der Wagen wurde dann ohne irgendwelche Diskussionen beim SVA zugelassen.Anscheinend ist hier in BaWü mal wieder Alles anders.Eddi

EmPee
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Beitrag von EmPee » Fr 5. Jun 2009, 09:46

Ja- im April 09 war alles noch ganz anders....GrussEm Pee

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oldsbastel
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Beitrag von oldsbastel » Fr 5. Jun 2009, 14:59

Zitat:Original erstellt von CHP-Cobra am/um 05.06.09 09:23:07Anscheinend ist hier in BaWü mal wieder Alles anders.Nee, mit der Schweiz ist alles anders. Die Schweiz ist das einzige EU-Mitglied, dass keine Beiträge bezahlt.Im Ernst: zwischen der Schweiz und der EU gibt es Drittstaatenabkommen zur Binnenmarktharmonisierung. Ebenso für die EFTA-Staaten. Die Schweiz hat viele EG-Richtlinien in schweizer Recht umgesetzt. Deshalb sollte es mit Blick auf die Schweiz auch nicht so problematisch sein.Beitrag geändert:05.06.09 15:00:45

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Beitrag von uwm121 » Fr 5. Jun 2009, 15:47

Info des Tüv Nord aus 3/09:(Der Satz mit dem halben Jahr ist in 5/09 gestrichen worden)Beitrag geändert:05.06.09 15:47:19

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Beitrag von oldsbastel » Fr 5. Jun 2009, 16:14

Damit gilt das ganze nur f ür Neufahrzeuge, wie es auch in der Richtlinie geschrieben steht. Wo also bitte ist für die Prüfer nun das Problem?

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Beitrag von uwm121 » Fr 5. Jun 2009, 17:04

Keine Ahnug was da im Süden teilweise abgeht.Grüße

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Beitrag von Th. Dinter » Fr 5. Jun 2009, 21:28

na Uli, getreu dem Motto "wir können alles außer Hochdeutsch..."grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........

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Beitrag von EmPee » Di 16. Jun 2009, 19:58

Ist schon richtig.Habe heute den Wagen mit TÜV - also HU, § 23 und Bestätigung der technischen Daten - bei der Zulassungsstelle Gelnhausen vorgefahren.Man ließ mir den Wagen nicht zu.Teil 2 des schwedischen Registreringsbeviset fehle.Ist so unnötig wie ein Kropf, da dieses Blatt die Kopie von Teil 1 ist.Zudem müssten die Papiere gemäß EU-Fahrzeuggenehmigungsverordung zur Bündelungsbehörde nach Fulda geschickt werden, wo geprüft werde, ob denn das Auto auch in Deutschland zugelassen werde......Kostet Euro 40.- zusätzlich.Und dann seien Mängel am technischen Gutachten des TÜH erkennbar.Ja sind wir denn versehentlich wieder in die DDR gerutscht, und keiner hats bemerkt ?Mit völligem Unverständnis,Michael Peterka (Em Pee)

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Beitrag von 2000mk2 » Mi 17. Jun 2009, 00:37

Hi,die Forderung nach Vollständigkeit der Papiere hat aber nichts mit der thread-taufenden EU-Richtlinie zu tun. Genau zum Registreringsbeviset Teil 2 existiert hier (mindestens) ein weiterer Thread. Das Papier kann man besorgen (vom schwedischen Verkäufer oder sogar von direkt der schwedischen Behörde*) und gut ist.Die Fulda-Aktion ist für mich neu.*=persönliche Erfahrung bei Schweden-Import 2007.VGThorsten

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