Homologation aber keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ?

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

Moderatoren: oldsbastel, Tripower

Antworten
Volvoniac
Beiträge: 1
Registriert: Mi 8. Apr 2009, 18:24

Homologation aber keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ?

Beitrag von Volvoniac » Mi 8. Apr 2009, 18:31

Hallo,ich habe im Oktober 2008 einen Buckelvolvo aus Stockholm geholt. Um parallel zur Restaurierung nicht in Stress zu geraten, habe ich bereits frühzeitig beim Kraftfahrtbundesamt nach einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gefragt - die wäre nicht mehr nötig - also alles gut.....dachte ich, jetzt Buckel restauruiert und für die Osterfahrt schön gemacht...da war nur noch der TüV Nord: ohne Datenblatt (der schwedische Brief reicht nicht aus) keine Vollabnahme... IST DAS RICHTIG ????? Also bei Volvo angerufen und .... ich warte und warte und Ostern ist irgendwie übermorgen

uwm121
Beiträge: 1078
Registriert: So 30. Jan 2005, 01:00

Homologation aber keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ?

Beitrag von uwm121 » Mi 8. Apr 2009, 22:27

Es wäre hilfreich Typ und Baujahr zu nennen.Tatsächlich ist die älteste ABE für D von 1959.Wenn das Fahrzeug älter ist oder abweicht brauchst Du ein Datenblatt von Volvo.Hilfreich wäre auch eine Datenbestätigung über TÜV Süd-kostet allerdings so um die 130 Euronen.Die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA hat mit den technischen Daten nichts zu tun-da geht es nur darum ob mit der Fahrgestellnummer in D schon mal was war.Grüße

Antworten