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... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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TR-Surfer
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Beitrag von TR-Surfer » Mi 1. Apr 2009, 11:06

Zitat: Es mag mit meinem Beruf zusammenhängen, aber ich schenkeder Aussage eines Landgerichts immer noch mehr Glauben, alseinem Fotoforum ...GrußTripower Grundsätzlich kann ich dem zustimmen. Relevant wäre allerdings nur ein OLG-Urteil.Du weist ja:3 Landgerichte - mindestens 4 verschiedene Urteile -grinsmit triumphalen GrüssenPeter

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Beitrag von Tripower » Mi 1. Apr 2009, 12:48

Zitat:Original erstellt von TR-Surfer am/um 01.04.09 11:06:50Relevant wäre allerdings nur ein OLG-Urteil.Wie kommst Du denn auf dieses dünne Brett? Auch ein OLG-Urteil hat keine Bindungswirkung für andere Gerichte. Trotzdem ist jedes Urteil auf seine Weise richtungsweisend. Zum Thema "Persönlichkeitsschutz und Kfz-Kennzeichen" gibt es meines Wissens keine grundsätzlich abweichende Meinung eines anderen Gerichts, so daß man schon von "aktueller Rechtsprechung" reden kann.GrußTripower
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Beitrag von Automobil2067 » Mi 8. Apr 2009, 19:45

@all Herzlichen Dank, das nenne ich mal ein spannendes und konstruktiv diskutiertes Thema! Schon merkwürdig das Besitzer von "normalen" Serienfahrzeugen auf die Idee mit Lizenzgebühren kommen... Besonders interessant der Ansatz mit dem Kunstwerk... Nochmal Danke!

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Beitrag von Gordini » Mi 8. Apr 2009, 22:56

Leute die Frage ist ganz einfach und logisch zu beantworten.1)Ein Fahrzeug mit sichtbaren Kennzeichen unter einer Kirchuhr mit Datum drauf um 14 Uhr 25 am Ortseingangsschild von Berlin zu fotografieren gibt garantiert ne Lampe drauf!Begründung:Der Besitzer des Fahrzeugs könnte sich vielleicht gerade mal wieder mit seiner Geliebten im Hotel am Rande der Stadt vergnügen, obwohl er eigentlich im seinem Bett liegen müsste weil er einen Krankenschein hat. Nachvollziehbar oder?2)Ein Fahrzeug unter vielen an einem Parkplatz beim Oldtimer-Grand-Prix zu knipsen gibt nix! Darf man!Begründung:Was soll denn hier passieren? Der Besitzer des Fahrzeugs pilgert zum Oldtimer Grand-Prix und er müsste eigentlich damit rechnen, dass sein 300 SL nebst andern Oldtimer am Parkplatz stehend auch mal fotografiert werden könnte. Diese Situation nimmt er in Kauf.Oder?GrüßeChristoph

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Beitrag von Tripower » Do 9. Apr 2009, 08:36

Zitat:Original erstellt von Gordini am/um 08.04.09 22:56:57Leute die Frage ist ganz einfach und logisch zu beantworten.1)Ein Fahrzeug mit sichtbaren Kennzeichen unter einer Kirchuhr mit Datum drauf um 14 Uhr 25 am Ortseingangsschild von Berlin zu fotografieren gibt garantiert ne Lampe drauf!Falsch!(siehe oben)Tripower
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Beitrag von Gordini » Do 9. Apr 2009, 10:21

Sehe ich anders aber egal

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Beitrag von Tripower » Do 9. Apr 2009, 10:27

Zitat:Original erstellt von Gordini am/um 09.04.09 10:21:10Sehe ich anders Du kannst Dich der vereinigten Jurisprudenz ja mal als Berater anbieten - sozusagen als "Stimme des Volkes" Tripower
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Beitrag von Gordini » Do 9. Apr 2009, 11:30

machst Du mit?

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Beitrag von Altopelfreak » Do 9. Apr 2009, 13:02

So weit muss man gar nicht ausholen, es gibt auch viel praxisnähere Fälle:Ich erinnere mich da an den Fall, wo ein Oldie mit Roter 06er-Nummer auf einer Veteranenveranstaltung fotografiert und grossformatig veröffentlicht wurde, worauf er seine Rote Nummer abgeben durfte!Steht ihm auch hier Schadenersatz vom Fotografen zu?Oder an den Münchner Kadett A-Fahrer, der für eine Zeitung eine Aufnahme für einen Artikel über rücksichtsloses Verhalten gegenüber Fussgängern beim Durchfahren von Wasserpfützen machte. Prompt erhielt er daraufhin eine anonyme Anzeige, weil er vergessen hatte, das Kennzeichen seines Autos unkenntlich zu machen. Der Anzeiger wusste natürlich nicht, dass die Aufnahme gestellt und die angespritzte Dame die Tochter des Kadett-Fahrers war. Auch die pflichtbewusste Behörde fiel zunächst darauf herein.Klaus

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Beitrag von TR-Surfer » Do 9. Apr 2009, 14:53

Was ich mit meinen Beiträgen sagen wollte, und das hat Gordini auch treffend dargestellt, ist , dass sicher keine eindeutige allgemein gültige Aussage geben wird. Bislang sind nur einzelne Fälle vor Gerichten und eben nur Landgerichten gelandet.Ich kann mir durchaus Konstellationen vorstellen bei denen Persönlichkeitsrechte verletzt würden wenn das Kennzeichen erkennbar ist.Ich möchte da nur auf die Rechtsprechung zu Caroline von Monaco und anderen Prominenten verweisen.Es schadet bestimmt nicht wenn man hier vorsichtig ist. Man muss es auch nicht übertreiben.So einfach grossbuchstabig schwarz oder weiss ist das sicher nicht abzugrenzen.PeterPS: wer schreit hat meistens unrecht....

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