Kein Kennzeichenwechsel mehr bei Umzug innerhalb desselben Bundeslandes

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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mkiii
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Kein Kennzeichenwechsel mehr bei Umzug innerhalb desselben Bundeslandes

Beitrag von mkiii » Di 20. Okt 2009, 06:54

http://www.wirtschaft.hessen...4444-100000005004.htm
unnötiges Wissen: Trüffelschweine fressen wärend ihrer Ausbildung Trüffel im Wert von 15000€

Altopelfreak
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Kein Kennzeichenwechsel mehr bei Umzug innerhalb desselben Bundeslandes

Beitrag von Altopelfreak » Di 20. Okt 2009, 12:08

Na also, dann hatte ich von Anfang an nicht ganz Unrecht!Aber immer erstmal meckern und einen als verwaltungsrechtlichen Ignoranten hinstellen!Klaus

EmPee
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Kein Kennzeichenwechsel mehr bei Umzug innerhalb desselben Bundeslandes

Beitrag von EmPee » Di 20. Okt 2009, 12:45

Hejstimmt - standsogar in der elitären Frankfurter Allgemeinen vom letzten Samstag.....Also - lieber OF statt MKK,meintEm Pee

Altopelfreak
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Kein Kennzeichenwechsel mehr bei Umzug innerhalb desselben Bundeslandes

Beitrag von Altopelfreak » Di 20. Okt 2009, 16:09

Wirklich?OF heisst immerhin "Ohne Führerschein"! Dann doch lieber das elitäre HG.Aber jetzt kommt die nächste Frage: Was passiert, wenn der umgezogene Besitzer sein Auto angemeldet verkauft und der neue Besitzer im selben Ort wohnt?Kann das auswärtige Kennzeichen dann dranbleiben?Klaus

oldierolli
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Kein Kennzeichenwechsel mehr bei Umzug innerhalb desselben Bundeslandes

Beitrag von oldierolli » Di 20. Okt 2009, 17:20

Hallo, eine UMMELDUNG des Wohnsitzes ist ein anderer Verwaltungsakt als ein HALTER-WECHSEL. Es steht nur was vom "umziehenden Fahrzeughalter". Nach dem Wortlaut also wohl nicht möglich. Gruß. Rolf

Moparcrazy
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Beitrag von Moparcrazy » Fr 23. Okt 2009, 01:30

Hallo,fragt sich ob dies zB auch für ein rotes oldtimerdauerkennzeichen (07) gilt?GrußCarsten

StevieP2
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Beitrag von StevieP2 » Fr 23. Okt 2009, 11:54

Zitat:Original erstellt von Altopelfreak am/um 20.10.09 16:09:50Dann doch lieber das elitäre HG.

oldierolli
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Kein Kennzeichenwechsel mehr bei Umzug innerhalb desselben Bundeslandes

Beitrag von oldierolli » Fr 23. Okt 2009, 16:42

Hallo, es handelt sich bei 07 nach hiesigen Erkenntnissen nicht um eine Zulassung, aber die Verordnung benennt ja in erster Linie "Beibehaltung des Kennzeichens" ohne Differenzierung nach dem Erteilungsgrund. Ich sehe das mit erfasst, da Du ja der "Halter" (im FZ-Schein steht "Inhaber des Kennzeichens") bleibst. Gruß. Rolf

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