Kein Kennzeichenwechsel mehr bei Umzug innerhalb desselben Bundeslandes
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http://www.wirtschaft.hessen...4444-100000005004.htm
unnötiges Wissen: Trüffelschweine fressen wärend ihrer Ausbildung Trüffel im Wert von 15000€
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Na also, dann hatte ich von Anfang an nicht ganz Unrecht!Aber immer erstmal meckern und einen als verwaltungsrechtlichen Ignoranten hinstellen!Klaus
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Hejstimmt - standsogar in der elitären Frankfurter Allgemeinen vom letzten Samstag.....Also - lieber OF statt MKK,meintEm Pee
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Wirklich?OF heisst immerhin "Ohne Führerschein"! Dann doch lieber das elitäre HG.Aber jetzt kommt die nächste Frage: Was passiert, wenn der umgezogene Besitzer sein Auto angemeldet verkauft und der neue Besitzer im selben Ort wohnt?Kann das auswärtige Kennzeichen dann dranbleiben?Klaus
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Hallo, eine UMMELDUNG des Wohnsitzes ist ein anderer Verwaltungsakt als ein HALTER-WECHSEL. Es steht nur was vom "umziehenden Fahrzeughalter". Nach dem Wortlaut also wohl nicht möglich. Gruß. Rolf
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Hallo,fragt sich ob dies zB auch für ein rotes oldtimerdauerkennzeichen (07) gilt?GrußCarsten
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Zitat:Original erstellt von Altopelfreak am/um 20.10.09 16:09:50Dann doch lieber das elitäre HG.
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Hallo, es handelt sich bei 07 nach hiesigen Erkenntnissen nicht um eine Zulassung, aber die Verordnung benennt ja in erster Linie "Beibehaltung des Kennzeichens" ohne Differenzierung nach dem Erteilungsgrund. Ich sehe das mit erfasst, da Du ja der "Halter" (im FZ-Schein steht "Inhaber des Kennzeichens") bleibst. Gruß. Rolf