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Oldtimerverkauf ins EU-Ausland einkommenssteuerpflichtig?

Verfasst: Fr 6. Feb 2009, 19:38
von MisterDS
Hi @ all!ich habe im vergangenen Jahr leider meine "Göttin"(Citroen DS ID19) aus beruflichen Gründen verkaufen müssen.Habe eine gute Seele in Österreich gefunden und diese für 7000€ an einen Hobbybastler verkauft.Muss ich diesen Verkauf in der Einkommenssteuererklärung angeben?Danke für eure Antworten

Oldtimerverkauf ins EU-Ausland einkommenssteuerpflichtig?

Verfasst: So 8. Feb 2009, 20:39
von alteschätzchen
Hallo Mister,wenn du nicht "regelmäßig" Autos verkaufst, musst du den Verkauf keinesfalls den Finanzgeiern melden. Erst wenn es nach gewerbsmäßigen Handel aussieht, bist du Steuerpflichtig.Beitrag geändert:08.02.09 19:42:44

Oldtimerverkauf ins EU-Ausland einkommenssteuerpflichtig?

Verfasst: So 8. Feb 2009, 21:27
von oldierolli
Hallo, wenn man SACH-Kapital in FLÜSSIGES Kapital umwandelt, ist es nur eine Änderung der FORM des VORHANDENEN Kapitals. Gemäß BundesverfG müssen m.W. alle Kapitalformen gleich behandelt werden. Wenn NEUES Kapital "von draußen" kommt, sind es EINKÜNFTE. So erst mal grob dargestellt. Gruß. Rolf

Oldtimerverkauf ins EU-Ausland einkommenssteuerpflichtig?

Verfasst: Mo 9. Feb 2009, 10:24
von alteschätzchen
Zitat:Original erstellt von oldierolli am/um 08.02.09 20:27:11Hallo, wenn man SACH-Kapital in FLÜSSIGES Kapital umwandelt, ist es nur eine Änderung der FORM des VORHANDENEN Kapitals. Gemäß BundesverfG müssen m.W. alle Kapitalformen gleich behandelt werden. Wenn NEUES Kapital "von draußen" kommt, sind es EINKÜNFTE. So erst mal grob dargestellt. Gruß. RolfJa, so grob gesehen ist es falsch, was du schreibst. Ein gelegentlicher Verkauf eines Autos ist nicht EKST-Pflichtig.

Oldtimerverkauf ins EU-Ausland einkommenssteuerpflichtig?

Verfasst: Mo 9. Feb 2009, 11:56
von 1300VC
Zitat:Original erstellt von alteschätzchen am/um 09.02.09 09:24:54Zitat:Original erstellt von oldierolli am/um 08.02.09 20:27:11Hallo, wenn man SACH-Kapital in FLÜSSIGES Kapital umwandelt, ist es nur eine Änderung der FORM des VORHANDENEN Kapitals. Gemäß BundesverfG müssen m.W. alle Kapitalformen gleich behandelt werden. Wenn NEUES Kapital "von draußen" kommt, sind es EINKÜNFTE. So erst mal grob dargestellt. Gruß. RolfJa, so grob gesehen ist es falsch, was du schreibst.Ein gelegentlicher Verkauf eines Autos ist nicht EKST-Pflichtig.Hat Rolf doch so überhaupt nicht geschrieben!Gelegentlich hat nur dann eine Relevanz, wenn bereits der Ankauf eines Fahrzeuges mit der Absicht geschieht, dieses wieder gewinnbringend zu veräußern. Ich kann pro Jahr 6 Autos kaufen (nacheinander) und verkaufen; wenn ich diese jeweils 2 Monate auf mich zulasse und nachweislich nutze und DANN wieder verkaufe, so ist auch dies nicht steuerrelevant.Und wenn man sich über Jahre eine Autosammlung von 10 Autos angeschafft hat und verkauft plötzlich diese Fahrzeuge innerhalb eines Jahres, wird man auch dann nicht steuerpflichtig werden. Es geht immer um die Relevanz der Häufigkeit von Einkauf und Verkauf; evtl. noch ohne Nutzung.Chris.Beitrag geändert:09.02.09 10:56:20

Oldtimerverkauf ins EU-Ausland einkommenssteuerpflichtig?

Verfasst: So 22. Feb 2009, 17:57
von MisterDS
Hi Jungens,danke für eure Hilfe. Ihr habt mir damit sehr geholfen, mich in meiner Meinung zu bestätigen.SersMisterDS