Oldtimer im Betriebsvermögen

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Froschauge 1960
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Oldtimer im Betriebsvermögen

Beitrag von Froschauge 1960 » Do 22. Jan 2009, 12:28

Guten Tag verehrte Oldtimergemeinde, hat jemand Erfahrung mit dem Thema aus dem Betreff? Wie werden denn erfahrungsgemäß die Anschaffungskosten und die Restaurierungskosten bei einem Oldtimer behandelt? Hat jemand Erfahrung, wann da ein neues Wirtschaftsgut entstanden ist? Hat jemand Erfahrung zur 1% Regel bei einem Oldtimer? Wie verhält sich die Finanzverwaltung zu diesem Thema? Hat jemand schon eine Betriebsprüfung darüber gehabt?Auf eine Antwort freue ich mich.Viele Grüße von Klaus

Altopelfreak
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Oldtimer im Betriebsvermögen

Beitrag von Altopelfreak » Do 22. Jan 2009, 13:04

Hier würde ich erst einmal feststellen, was denn die Finazverwaltungen unter einem "Oldtimer" verstehen.Das einzig bislang anerkannte Kriterium ist das am Auto befindliche Euro-Nummernschild mit dem "H" dahinter.Doch dies ist eine reine Zulassungsangelegenheit, die z.B. für ein in Restauration befindliches Objekt, das noch gar nicht fahrbereit ist, völlig ausscheidet.Wie also willst Du Deinem Finanzamt gegenüber klarstellen, was historisch wertvoll und was Schrott ist?Ohne unbezahlbar teure Gutachten liegt das doch zu sehr im Auge des jeweiligen Betrachters.Klaus

Bergmann
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Oldtimer im Betriebsvermögen

Beitrag von Bergmann » Fr 23. Jan 2009, 00:06

HAllo ich meine mich zu erinnern, daß in der Markt mal ein Artikel war über Oldie als Betriebsfahrzeuge, da wurde auch die 1 % Regelung behandelt, Aber über das Inhaltsverzeichnis von denen im www wirst du vielleicht fündig Gruß Jürgen.

threelitre
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Oldtimer im Betriebsvermögen

Beitrag von threelitre » Fr 23. Jan 2009, 11:07

Als mein Vater noch sein Büro betrieben hatte, hatte er letztendlich das älteste Auto als Firmenwagen im Einsatz. Der übergang von 'normal' auf 'Oldtimer' war auch während der Zeit. Über die Abschreibung der Anschaffung kann ich nicht viel sagen, da die 1973 war. Aber die 1% Regel wurde angewandt und alle Betriebskosten (Reparaturen, aber keine Restaurierung) wurden ganz normal mit den übrigen Betriebsausgaben zum Ansatz gebracht. Finanziell war das sehr attraktiv: geringer zu versteuernder Privatanteil (bei einem Neupreis von ca 10000DM), aber deutlich höhere laufende Kosten als bei dem modernsten Auto in der Familie (z.B. die hohe Steuer).Gruss,Alexander

wagalaweia
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Oldtimer im Betriebsvermögen

Beitrag von wagalaweia » Fr 23. Jan 2009, 18:20

Der Vorteil liegt wohl darin,daß das FA den damaligen Neupreis zugrunde legt?Gruß

Froschauge 1960
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Beitrag von Froschauge 1960 » Di 27. Jan 2009, 22:07

Hallo Freunde,danke für Eure Beiträge, aber offensichtlich ist noch niemand von Euch mit diesem Thema ernsthaft mit der Finanzverwaltung kollidiert. Ich werde also weiter recherchieren und werde Euch berichten, wenn es bei euch von Interesse ist.Viele Grüße von Klaus

threelitre
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Oldtimer im Betriebsvermögen

Beitrag von threelitre » Mi 28. Jan 2009, 11:25

Ich weiss nur, dass es im Büro während dieser Zeit eine Betriebsprüfung gab. Die ging aber so was von glatt...Aber die Anschaffung des Autos lag letztendlich in den frühen 70er Jahren, so dass es keine mögliche Diskussion wegen eines Ansatzes für die Anschaffungskosten gab. Betriebskosten enthielten dann halt gegebenenfalls auch eine Lackierung...Wegen der frühen Anschaffung ist das sicher ein ungewöhnlihcer Fall, und so kann ich auch nur etwas zur Behandlung der laufenden Kosten sagen.Gruss,Alexander

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oldsbastel
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Oldtimer im Betriebsvermögen

Beitrag von oldsbastel » Mi 28. Jan 2009, 11:55

Zitat:Original erstellt von Froschauge 1960 am/um 27.01.09 21:07:54Hallo Freunde,danke für Eure Beiträge, aber offensichtlich ist noch niemand von Euch mit diesem Thema ernsthaft mit der Finanzverwaltung kollidiert. Ich werde also weiter recherchieren und werde Euch berichten, wenn es bei euch von Interesse ist.Viele Grüße von KlausHallo, ich habe eine Zeit eines meiner 30 Jahre alten Motorräder in den Büchern gehabt. Auch hier wurde die 1%-Regel angewendet - ohne Probleme. Auch bei älteren Gebrauchtwagen wurde immer die 1%-Regel verwendet. Die Kosten für die Restaurierung müssten eigentlich wie Reparatur- oder Instandhaltongskosten zu bewerten sein. Es könnte aber sein, dass die Summe über mehrere Jahre abgeschrieben werden muss.Du solltest aber genau rechnen! Gerade bei älteren Fahrzeugen ist der Einzelfahrtennachweis häufig finanziell die elegantere Lösung. Bei mehr als ca. 40000 km/Jahr fängt das Finanzamt allerdings häufig an zu böckeln, weil es für sie zu teuer wird. In dem Fall muss das Fahrzeug dann in das Betriebsvermögen überführt werden.Mir ist das zwar noch nicht passiert, aber grundsätzlich kann das Finanzamt sicher auch mürrisch werden, weil u.U. die Notwendigkeit für einen betrieblichen Oldtimer nicht erkennbar ist. Und einen Zweitwagen für den Geschäftsführer erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an. Das ist auch der Grund, warum das Motorrad bei mir wieder aus den Büchern verschwunden ist.Mit einem Oldtimer stellt sich noch ein weiteres Problem, über das es sich zumindest nachzudenken lohnt: Wenn der Oldie über längere Zeit gehalten wird und dabei im Wert steigt, dann erzeugst du einen steuerpflichtigen Gewinn. Du kannst das Fahrzeug nur zu marktüblichen Preisen aus dem Betriebsvermögen herausnehmen. Betriebsvermögen, das im Wert steigt, kann unangenehme steuerliche Konsequenzen haben. Frag mal deinen Steuerberater.Beitrag geändert:28.01.09 10:58:05Beitrag geändert:28.01.09 11:00:48

threelitre
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Oldtimer im Betriebsvermögen

Beitrag von threelitre » Mi 28. Jan 2009, 12:00

Da hat so ein alter Austin 1800 doch seine Vorteile: Als einziges Firmenauto vertretbar und nie wirklich wertvoll. Aber vermutlich lässt sich das auf viele 60er oder 70er Jahre Limousinen ausdehnen.Gruss,Alexander

afterburner
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Oldtimer im Betriebsvermögen

Beitrag von afterburner » Sa 31. Jan 2009, 18:30

hallo froschauge 1960, aus nunmehr über 22jähriger erfahrung mit bisher 6 fahrzeugen und mittlerweile 3 umfassenden betriebsprüfungen kann ich folgende hinweise liefern: 1) anschaffungskosten wie auch anschaffungsnahe kosten (anfahrt und abholung, auch flugkosten beim kauf weiter vom betriebssitz entfernter fahrzeuge etc.) werden zum durch beleg nachgewiesenem betrag 1:1 in die buchführung übernommen und akzeptiert. 2) restaurierungskosten werden wie die instandhaltungs-/wartungskosten von neufahrzeugen oder gebrauchtwagen ebenfalls voll akzeptiert. 3) zum thema neues wirtschaftsgut > hier hat sich bei zwei der drei prüfungen herausgestellt (auslegungsfähigkeit der staatsdiener), daß instandsetzungs- oder zusätzliche anschaffungskosten (teile, material, werklohn) über der grenze von ehemals 800,- deutschmark, jetzt wohl etwas mehr als 400,- euronen, dem wirtschaftsgut fahrzeug "aufgerechnet" werden und den abzuschreibenden betrag erhöhen; alles darunter fällt in die kategorie "sofort absetzbar", insofern ist kein neues wirtschaftsgut entstanden, sondern bereits vorhandenes wird aufgewertet, aber achtung, im regelfall (ausnahmen sind möglich) verlängern diese investitionen den abschreibungszeitraum 4) ausnahme: die kosten eines entstandenen unfallschadens wurden als sofort abzugsfähig eingestuft 5) wie bei jedem anderen fahrzeug auch wird der private anteil auf basis des vom steuerpflichtigen beizubringenden neupreises zum zeitpunkt des kaufes, ersatzweise auch jener der erstzulassung, berechnet. 6) nach ablauf des abschreibungszeitraumes wird das fahrzeug mit 0,50 euronen in den büchern geführt; aber achtung: die mitarbeiter der finanzämter im prüfungsbereich sind sehr wohl informiert, daß ein oldtimer mit anschaffungs-/instandsetzungskosten von zig 10.000 euronen nach ablauf der veranlagung nicht diesen buchtechnischen wert hat, also bei veräußerung mit maß herangehen, sonst kann und wird nachträglich liebhaberei unterstellt und rigoros nachversteuert! 7) von seiten des finanzamtes gibt es keine auslegungsvariante > oldtimer ja oder nein; es fragt ja auch keiner (wenn du bezahlen kannst) warum du eventuell ein grundstück in dein betriebsvermögen aufnimmst oder anderweitige dinge; insofern kannst du auch "schrott" (oder fairerweise zustand 4-5 fahrzeuge) erwerben und mit dem notwendigen restaurierungsaufwand in einen oldtimer verwandeln, vom buchhaltungsaufwand problematisch sind dann nur jene fälle, in denen eine solche aktion abgebrochen wird, kein benutzbarer wert in form eines fahrbaren untersatzes vorliegt und bereits in den bücher über jahre eingebrachte beträge "rückgerechnet" werden müssen; also wie im richtigen leben: prüfet wer sich bindet!gruß an alle echten oldtimer und jene die es noch werden wollen

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