Vollabnahme, Frage zu Typenschild und Fahrzeugnummer

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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healdok
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Vollabnahme, Frage zu Typenschild und Fahrzeugnummer

Beitrag von healdok » Mi 21. Jan 2009, 14:18

uvm121 sagt:Alle seit 1.1.52 zugelassenen Fahrzeuge müssen vorne rechts ein Typschild haben mit Hersteller,Typ,Fin,zul Gesamtgewicht und Achslasten.Bei älteren Fahrzeugen darf die Angabe des Typs fehlen und es braucht nicht vorne rechts angebracht sein.GrüßeTut mir Leid, aber das stimmt so nicht. Sonst hätte ich 2 illegale Autos auf die Straße.Ich habe 3 in Deutschland zugelassene Autos von englische Hersteller, Bj 1950, Bj 1965 (wurde als neue Auto in Deutschland zugelassen) und Bj 1954 und keine brauchte bei Vollabnahme deutsches Typenschild, bzw. 1965er hatte es nie und hat es immer noch nicht. Angeschraubte (keine Nieten) englische Original-VIN war nur gefragt. Kann gerne nachlesen, ab wann (ich glaube ab Bj1969)deutsche Typenschild notwendig ist.Cheers,healdokBeitrag geändert:21.01.09 13:18:47Beitrag geändert:21.01.09 13:26:18

schreyhalz
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Vollabnahme, Frage zu Typenschild und Fahrzeugnummer

Beitrag von schreyhalz » Mi 21. Jan 2009, 15:16

Moin Moin !Zitat:§ 59 Abs. 1 (Fabrikschilder)An Fahrzeugen, die vor dem 1. April 1952 erstmals in den Verkehr gekommen sind, genügen Fabrikschilder, die in folgenden Punkten von § 59 abweichen:1. Die Angabe des Fahrzeugtyps kann fehlen.2. Bei Anhängern braucht das zulässige Gesamtgewicht nicht angegeben zu sein.3. Bei Kraftfahrzeugen kann das Fabrikschild an jeder Stelle des Fahrgestells angebracht sein, sofern es leicht zugänglich und gut lesbar ist.16An Fahrzeugen, die im Saarland in der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 1. Januar 1961 erstmals in den Verkehr gekommen sind, genügen Fabrikschilder, die den Hersteller des Fahrzeugs angeben. 17§ 59 gilt nicht für die vor dem 1. Januar 1957 (im Saarland: vor dem 1. Januar 1961) erstmals in den Verkehr gekommenen Fahrräder mit Hilfsmotor.18An den vor dem 1. Juli 1961 erstmals in den Verkehr gekommenen zulassungsfreien Anhängern in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sind Angaben auf dem Fabrikschild über das zulässige Gesamtgewicht und die zulässigen Achslasten nicht erforderlichZitat:§ 59 Abs. 2 (Fahrzeug-Identifizierungsnummer)Satz 1 tritt in Kraft am 1. Oktober 1969, jedoch nur für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeuge. 23An Fahrzeugen, die vor dem 1. Oktober 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind, darf die Fahrzeug-Identifizierungsnummer an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite des Fahrzeugs auch auf einem angenieteten Schild oder in anderer Weise dauerhaft angebracht sein.MfG Volker

uwm121
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Vollabnahme, Frage zu Typenschild und Fahrzeugnummer

Beitrag von uwm121 » Mi 21. Jan 2009, 16:02

Danke für die Korrektur (1.4.)Ansonsten:http://www.gesetze-im-intern...et.de/stvzo/__72.htmlGrüße

Old Cadillac
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Vollabnahme, Frage zu Typenschild und Fahrzeugnummer

Beitrag von Old Cadillac » Fr 23. Jan 2009, 11:48

Hallo,ich habe mal eine erste Anfrage per Mail an den TÜV Nord ( Hannover ) gestellt wo man mir folgendes mitteilte : Zitat:Wir können nur hoffen, dass aus dem vehicle-title das Datum der Erstzulassung hervorgeht.Für die Zulassung muss die FIN auf der rechten Fahrzeugseite in den Rahmen eingeschlagen werden.Das Fabrikschild muss folgende Angaben beeinhalten:Fahrzeughersteller, -typ, zulässiges Gesamtgewicht, zulässige Achslast vorn, zulässige Achslast hinten.Für das Erstellen des § 21-Gutachtens werden folgende Angaben benötigt:Motorleistung und Nenndrehzahl, Hubraum,zulässiges Gesamtgewicht, zulässige Achslasten vorn und hinten, zulässige Anhängelast für Anhänger mit und ohne Bremse,serienmäßige Rad- und Reifengrößen. Ideal wäre es, wenn Sie diese Daten [möglichst bezogen auf die FIN oder die Ausführung Ihres Fahrzeugs] vom Fahrzeughersteller bestätigt bekommen.Bitte wenden Sie sich mit Ihren weiteren Fragen rund um das Fahrzeug an unsere Sachverständigen an der TÜV-STATION Oldenburg. Aus dem Title geht natürlich nur das Modelljahr hervor, EZ habe ich in den Titles noch nie gesehen. Muß ja aber nichts heißen... Womöglich kann man sonst auch sagen : Der Wagen war ja noch gar nicht zugelassen, also keine H-Zulassung.Werde ich mich also mit OL in Verbindeung setzen und den mal genau auf den Zahn fühlen. Bisher klappte die Zusammenarbeit eigentlich recht gut seitdem der ehem. Leite in Rente gegangen ist. Da weht ein frishcer Wind und wie gesagt : Mit einem Buckel, Opel Kapitän PLV und 190 SL als Vollabnahme habe ich nie ein Datenblatt beibringen müssen.GrüßeTom

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Vollabnahme, Frage zu Typenschild und Fahrzeugnummer

Beitrag von wagalaweia » Fr 23. Jan 2009, 17:02

Also ich habe schon "Titles" gesehen in denen etwas von "First Date of issue(d)? " (oder so) stand.Grüße

schreyhalz
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Beitrag von schreyhalz » Fr 23. Jan 2009, 21:54

Moin Moin !Zitat:Mit einem Buckel, Opel Kapitän PLV und 190 SL als Vollabnahme habe ich nie ein Datenblatt beibringen müssen.Da diese Fzge über eine ABE verfügen,ist die Datenermittlung einfach und eindeutig.Zitat: Aus dem Title geht natürlich nur das Modelljahr hervor, EZ habe ich in den Titles noch nie gesehenWenn nur das Bj,nicht aber der Tag der EZ bekannt ist,muss die Zulstelle den 1.7.BJ als EZ eintragen.MfG Volker

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ventilo
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Beitrag von ventilo » Fr 23. Jan 2009, 22:46

auf meinem Arizona Title steht "MO/YR FIRST REGISTERED"das sollte doch wohl reichen, oder?

schreyhalz
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Beitrag von schreyhalz » Sa 24. Jan 2009, 00:49

Ja

uwm121
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Beitrag von uwm121 » Sa 24. Jan 2009, 14:17

Es sei denn ...aber dann wärs ja ein "Alabama Title "Grüße

Old Cadillac
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Vollabnahme, Frage zu Typenschild und Fahrzeugnummer

Beitrag von Old Cadillac » Di 27. Jan 2009, 17:41

Hallo,ich habe mal mit dem Onkel vom TÜV telefoniert. Typenschild muß sein, Nummer im Rahmen eingeschlagen oder graviert ( Dremel ?? ) und ein Datenblatt oder irgendwas wo man die Daten sehen kann. Da habe ich in einem anderen Forum die Daten schon finden können. Einzig die relativ schmalen Reifen, habe ich noch nirgendwo finden können ( nein, bitte nicht... ).Der Gutachter machte mir auch gleich klar, ich solle nicht mit einem nicht originalen Fahrzeug kommen von wegen breiten Reifen, Chromfelgen und in gutem Zustand muß der Wagen auch sein, sonst ist nichts mit H-Kennzeichen. Ja, ja... is ja gut..Daten aus seinem Bestand könnte er auch nehmen sofern so ein Fahrzeug bei seiner TÜV Stelle schon mal abgenommen wurde, sonst nicht.GrüßeTom

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