Vollabnahme, Frage zu Typenschild und Fahrzeugnummer

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Old Cadillac
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Vollabnahme, Frage zu Typenschild und Fahrzeugnummer

Beitrag von Old Cadillac » Di 20. Jan 2009, 11:49

Hi Leute,meine letzte Vollabnahme ist schon einige Jahre her, nun ist es bald wieder soweit. Das Fahrzeug hat seine FIN lediglich auf einem Blechschild eingestanzt, sie ist nicht im Rahmen eingeschlagen. Das war ab Werk damals so. Sie entspricht auch nicht der Motornummer. Muß die Nummer in den Rahmen eingeschlagen werden ?Braucht das Fahrzeug ein Typenschild deutscher Art und was muß da alles drauf vermerkt sein ?Der Wagen ist Baujahr 1952.Danke schon mal vorab für Eure Tips.GrüßeTom

healdok
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Vollabnahme, Frage zu Typenschild und Fahrzeugnummer

Beitrag von healdok » Di 20. Jan 2009, 12:31

Hello Tom,Dein Wagen Bj 52 braucht nur FIN auf Blechschild und auch keine deutsche Typenschild. Auch Lampen müssen nicht Prüfzeichen haben. Es sollen aber Daten von Fahrzeug Länge, Breite, Achslast etc. auf irgendeine Dokument am besten von Hersteller vorliegen. Prüfer kann aber auch selbst ausmessen, wenn möglich.Cheers,healdokBeitrag geändert:20.01.09 11:32:17

Old Cadillac
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Vollabnahme, Frage zu Typenschild und Fahrzeugnummer

Beitrag von Old Cadillac » Di 20. Jan 2009, 13:09

Hallo Healdok,danke für die Antwort, das hört sich gut an. Als ich das letzte Mal eine Vollabnahme habe machen lassen, hat sich der Prüfer die erforderlichen Daten für den Brief aus seiner Datenbank geholt. Ich meinte mal, wenn in Deutschland schon ein Fahrzeug diesen Typs zugelassen ist ( und das ist es mit Sicherheit ) dann können die die Daten übernehmen und man braucht kein extra Datenblatt.GrüßeTom

healdok
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Beitrag von healdok » Di 20. Jan 2009, 13:19

Hello Tom,ich würde mit Prüfer (Ingenieur) vorher Termin ausmachen und mit ihm besprechen. Wenn er Daten hat ist natürlich sehr gut. Sicher ist sicher.In ADAC Oldtimerratgeber kannst du auch nachlesen was mit welche Baujahr gefordert wird.Cheers,healdok

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Beitrag von schreyhalz » Di 20. Jan 2009, 13:29

Moin Moin !Zitat:Ich meinte mal, wenn in Deutschland schon ein Fahrzeug diesen Typs zugelassen ist ( und das ist es mit Sicherheit ) dann können die die Daten übernehmen und man braucht kein extra Datenblatt.Wenn dieses Fzg keine ABE hat,sondern immer mit Einzelgen.zugelassen wurde,wird der Prüfer die daten nicht finden können,da der Typschlüssel genullt ist.Sollte wider Erwarten dieses doch möglich sein,darf er sie rechtlich nicht verwenden,da diese Daten auf Rechnung des Fahrzeugbesitzers erstellt wurden und du von diesem die Erlaubnis vorweisen müsstest,sie zu verwenden.Mfg Volker

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Th. Dinter
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Vollabnahme, Frage zu Typenschild und Fahrzeugnummer

Beitrag von Th. Dinter » Di 20. Jan 2009, 16:49

Hallo Tom,Du brauchst Dir eigentlich nur den anderen fred, jetzt unter diesem, durchzulesen, dann weißt Du was in D los ist..grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........

Old Cadillac
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Beitrag von Old Cadillac » Di 20. Jan 2009, 17:23

@ Healdok,ja, ich werde eh vorher anrufen und ihn noch ausquetschen aber etwas Infos vorher sind immer gut.@ Volker : Oh, mann...@ Thomas : Dito...Es ist wirklich zum Wimmern, daß hier die Dekra die Vollabnahme nicht machen kann. Ich habe einen guten Freund der Prüfer bei der Dekra ist, auch H-Abnahmen machen darf nur eben keine Vollabnahmen. Da wäre das sicher alles etwas unproblematischer. Wobei ich an den bürokratischer Teil denke. Na ja, wird sicher wieder interessant werden.GrüßeTom

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Beitrag von uwm121 » Di 20. Jan 2009, 18:19

Alle seit 1.1.52 zugelassenen Fahrzeuge müssen vorne rechts ein Typschild haben mit Hersteller,Typ,Fin,zul Gesamtgewicht und Achslasten.Bei älteren Fahrzeugen darf die Angabe des Typs fehlen und es braucht nicht vorne rechts angebracht sein.Grüße

kat
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Beitrag von kat » Di 20. Jan 2009, 20:33

Zumindest die (Heckmotor-)Skoda 1000 MB (Bj. bis 69) und S100 (Bj. bis 77) hatten das Typenschild hinten links über dem Kühler.Eine Ausnahme?Beitrag geändert:20.01.09 19:33:09

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Beitrag von uwm121 » Di 20. Jan 2009, 21:30

Natürlich ist das möglich. Dann müßte im Fahrzeugbrief eine Ausnahme formuliert sein.Eine westdeutsche ABE gibt es erst ab 1969 für den Skoda 100.Dort steht in der ABE 7135"Typschild vorne rechts"Könnte es ein Fahrzeug mit KTA Betriebserlaubnis sein?GrüßeBeitrag geändert:20.01.09 20:51:32

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