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Begriffsbestimmung "Rechtssicher"

Verfasst: Sa 13. Dez 2008, 18:18
von BUMI45
Moin, in einer Meinungsverschiedenheit mit einer Verwaltung über die Bearbeitung eines Vorganges verwendet diese den Begriff "rechtssicher". Beschreibt dieser Begriff einen besonderen juristischen Sachverhalt? Gruß, Burgfried

Begriffsbestimmung "Rechtssicher"

Verfasst: Sa 13. Dez 2008, 20:32
von Th. Dinter
.....eigentlich nicht. Es geht m.E. nur darum, daß Sachverhalte/Verfahrensweisen so geregelt sind, daß sie eindeutig und nicht auslegbar sind.Ein Top-Gegenbeispiel sind die 07er-Kennzeichen, wo jede Zulassungsstelle macht was sie will....grußthomas

Begriffsbestimmung "Rechtssicher"

Verfasst: Sa 13. Dez 2008, 23:23
von uwm121
Ein sehr schönes Beispiel um das sich Deuvet leider nicht gekümmert hat.Grüße

Begriffsbestimmung "Rechtssicher"

Verfasst: Mo 15. Dez 2008, 18:11
von RA-Wilke
Hallo Burgfried, der Begriff rechtssicher ist kein juristischer Fachbegriff. In der Regel wird er einfach von Personen verwendet, die sich ziemlich sicher sind im Recht zu sein und/oder auf ihr Gegenüber besonders selbstsicher wirken wollen.

Begriffsbestimmung "Rechtssicher"

Verfasst: Mo 15. Dez 2008, 19:15
von uwm121
Und deshalb ist die auch im Artikel 20 des GG verankert?Grüße

Begriffsbestimmung "Rechtssicher"

Verfasst: Mo 15. Dez 2008, 20:11
von Th. Dinter
....aber uwm, was ist schon das GG??? Wo unsere Politiker in den letzten Jahren dauernd dran rumschrauben, glaube ich, kommt das heute im Jura-Studium überhaupt noch vor??grußthomas

Begriffsbestimmung "Rechtssicher"

Verfasst: Mo 15. Dez 2008, 21:57
von oldierolli
Hallo, hat RA-Wilke völlig korrekt dargestellt. Der WORTLAUT "rechtssicher" taucht NICHT im Artikel 20 auf. Die von RA-Wilke genannten Personen sitzen nicht selten in Amtsstuben und haben max. Besoldungsgruppe A12. Gruß. Rolf

Begriffsbestimmung "Rechtssicher"

Verfasst: Mo 15. Dez 2008, 22:47
von uwm121
Dann spalte mit "RA" Wilke weiterhin Haare.Viel Spaß!Grüße

Begriffsbestimmung "Rechtssicher"

Verfasst: Mi 17. Dez 2008, 11:30
von BUMI45
Moin, es handelte sich um einen "Schreibfehler". Es sollte "rechtsfehlerfrei" heißen. Gruß, Burgfried

Begriffsbestimmung "Rechtssicher"

Verfasst: Mi 17. Dez 2008, 13:26
von RA-Wilke
Dafür gilt das gleiche, die Behörde meint halt bei ihrer Entscheidungsfindung, speziell bei der Anwendung von Rechtsvorschriften, keine Fehler gemacht zu haben. Ob das stimmt, sagt dir im Zweifel aber erst das Verwaltungsgericht.