Begriffsbestimmung "Rechtssicher"

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Altopelfreak
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Begriffsbestimmung "Rechtssicher"

Beitrag von Altopelfreak » Mi 17. Dez 2008, 15:32

Ist denn wenigstens die gewerbliche Nutzung von H-Oldtimern "rechtssicher"?Nach Angaben der neuesten Ausgabe von Auto-Classic offenbar nicht, denn angeblich sei dem Gesetzgeber da ein Fehler unterlaufen!Klaus

BUMI45
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Begriffsbestimmung "Rechtssicher"

Beitrag von BUMI45 » Do 18. Dez 2008, 11:49

Moin, sind Verfahren vor dem Verwaltungsgericht kostenpflichtig? Gruß, Burgfried

RA-Wilke

Begriffsbestimmung "Rechtssicher"

Beitrag von RA-Wilke » Do 18. Dez 2008, 16:04

Na klar, sonst würd's ja jeder machen. Die unterliegende Partei hat nach §154I VwGO die Kosten des Verfahrens zu tragen, wie hoch diese Kosten sind richtet sich vor allem nach dem Streitwert, das wäre zum Beispiel die Höhe der Geldsumme, die du an eine Behörde zahlen sollst. Läßt sich auf Anhieb kein Streitwert ermitteln, gilt der Auffangstreitwert von EUR 5.000. Vor Klageerhebung solltest du also nochmal in dich gehen oder einen Anwalt zwecks Erstberatung aufsuchen. Verwaltungsrechtliche Streitigkeiten, die irgendwie mit einem Auto zu tun haben, übernimmt übrigens die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung - das wissen viele nicht.Hier nochmal das verwaltungsgerichtliche Verfahren zum nachlesen:http://www.justiz.nrw.de/BS/...t/Kosten_vg/index.php

bigblock
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Begriffsbestimmung "Rechtssicher"

Beitrag von bigblock » Do 26. Feb 2009, 10:34

Hallo,am sichersten ist es, sich von einem Rechtsanwalt des Vertrauens beraten zu lassen. Und eine RSV hilft auch.Aber Achtung: Z.B. die RSV des ADAC tritt nur bei zugelassenen Fahrzeugen ein. Aber das ist wohl hier der Fall?!Gruß, Michael

TR-Surfer
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Begriffsbestimmung "Rechtssicher"

Beitrag von TR-Surfer » Do 26. Feb 2009, 10:52

Aber Vorsicht bei den Rechtschutzversicherungen. Die meisten gelten nur für den privaten Bereich. Meistens ist der gewerbliche Bereich explizit ausgeschlossen.mit triumphalen GrüssenPeter

Mossi
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Begriffsbestimmung "Rechtssicher"

Beitrag von Mossi » Do 26. Feb 2009, 23:44

OT an:seit einiger Zeit übernehmen einige Rechtschutzversicherer auch den Verwaltungsrechtschutz im gesamten privaten Breich, bis dato war es meist auf Verwaltungsrechtschutz in Verkehrsangelegenheiten begrenzt.OT aus

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