Begriffsbestimmung "Rechtssicher"

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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BUMI45
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Begriffsbestimmung "Rechtssicher"

Beitrag von BUMI45 » Sa 13. Dez 2008, 18:18

Moin, in einer Meinungsverschiedenheit mit einer Verwaltung über die Bearbeitung eines Vorganges verwendet diese den Begriff "rechtssicher". Beschreibt dieser Begriff einen besonderen juristischen Sachverhalt? Gruß, Burgfried

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Th. Dinter
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Begriffsbestimmung "Rechtssicher"

Beitrag von Th. Dinter » Sa 13. Dez 2008, 20:32

.....eigentlich nicht. Es geht m.E. nur darum, daß Sachverhalte/Verfahrensweisen so geregelt sind, daß sie eindeutig und nicht auslegbar sind.Ein Top-Gegenbeispiel sind die 07er-Kennzeichen, wo jede Zulassungsstelle macht was sie will....grußthomas
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uwm121
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Begriffsbestimmung "Rechtssicher"

Beitrag von uwm121 » Sa 13. Dez 2008, 23:23

Ein sehr schönes Beispiel um das sich Deuvet leider nicht gekümmert hat.Grüße

RA-Wilke

Begriffsbestimmung "Rechtssicher"

Beitrag von RA-Wilke » Mo 15. Dez 2008, 18:11

Hallo Burgfried, der Begriff rechtssicher ist kein juristischer Fachbegriff. In der Regel wird er einfach von Personen verwendet, die sich ziemlich sicher sind im Recht zu sein und/oder auf ihr Gegenüber besonders selbstsicher wirken wollen.

uwm121
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Begriffsbestimmung "Rechtssicher"

Beitrag von uwm121 » Mo 15. Dez 2008, 19:15

Und deshalb ist die auch im Artikel 20 des GG verankert?Grüße

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Th. Dinter
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Begriffsbestimmung "Rechtssicher"

Beitrag von Th. Dinter » Mo 15. Dez 2008, 20:11

....aber uwm, was ist schon das GG??? Wo unsere Politiker in den letzten Jahren dauernd dran rumschrauben, glaube ich, kommt das heute im Jura-Studium überhaupt noch vor??grußthomas
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Begriffsbestimmung "Rechtssicher"

Beitrag von oldierolli » Mo 15. Dez 2008, 21:57

Hallo, hat RA-Wilke völlig korrekt dargestellt. Der WORTLAUT "rechtssicher" taucht NICHT im Artikel 20 auf. Die von RA-Wilke genannten Personen sitzen nicht selten in Amtsstuben und haben max. Besoldungsgruppe A12. Gruß. Rolf

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Begriffsbestimmung "Rechtssicher"

Beitrag von uwm121 » Mo 15. Dez 2008, 22:47

Dann spalte mit "RA" Wilke weiterhin Haare.Viel Spaß!Grüße

BUMI45
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Begriffsbestimmung "Rechtssicher"

Beitrag von BUMI45 » Mi 17. Dez 2008, 11:30

Moin, es handelte sich um einen "Schreibfehler". Es sollte "rechtsfehlerfrei" heißen. Gruß, Burgfried

RA-Wilke

Begriffsbestimmung "Rechtssicher"

Beitrag von RA-Wilke » Mi 17. Dez 2008, 13:26

Dafür gilt das gleiche, die Behörde meint halt bei ihrer Entscheidungsfindung, speziell bei der Anwendung von Rechtsvorschriften, keine Fehler gemacht zu haben. Ob das stimmt, sagt dir im Zweifel aber erst das Verwaltungsgericht.

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