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Versicherungsschutz bei Fahrerflucht

Verfasst: Fr 5. Dez 2008, 16:52
von TRAX
Hallo Wissende,folgendes Zenario,eine Freundin von mir parkte ihr Auto auf einem Supermarktparkplatz. Als sie vom Einkauf zurück kommt war die rechte hintere Tür eingedellt. Eingeknickt, der Lack stellenweise bis auf's Blech ab. Der Verursacher über alle Berge. Die Polizei war recht lustlos. Lt Polizei gibt es keine Chance, den Verursacher zu nermitteln.Erste Werkstattschätzung: 1000 E Kosten. (real ist eher 2000)Dazu habe ich zwei Fragen:1. Es gibt die, glaube ich, eine Verkehrsopferhilfe. Ist diese für die Schadensregulierung zuständig?2. Fahrerflucht ist meines Wissens eine Straftat. Ist die Polizei nicht verpflichtet, bei Straftaten den Täter zu ermitteln?GrüsseTom

Versicherungsschutz bei Fahrerflucht

Verfasst: Sa 6. Dez 2008, 12:00
von alteschätzchen
Zitat:Dazu habe ich zwei Fragen:1. Es gibt die, glaube ich, eine Verkehrsopferhilfe. Ist diese für die Schadensregulierung zuständig?Probiere es doch mal hier: http://www.verkehrsopferhilfe.de/Allerdings halte ich persönlich eine Inanspruchsnahme der V.opferhilfe bei einem Bagatellschaden für unangebracht. Ich denke, die Gelder sollten "wirklich ernsthaft" Geschädigten zugesprochen werden. - meine persönliche Meinung - Wenn du den Eindruck hast, die Polizeibehörde würde sich dem überaus schweren Schaden an dem Fahrzeug keine genügende Beachtung schenken, kannst du ja eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.

Versicherungsschutz bei Fahrerflucht

Verfasst: Sa 6. Dez 2008, 19:42
von BUMI45
Moin, die 3f-Regel der DAB: formlos, fristlos, folgenlos. gruß, Burgfried

Versicherungsschutz bei Fahrerflucht

Verfasst: Di 9. Dez 2008, 17:56
von oldsbastel
Was ist die DAB?

Versicherungsschutz bei Fahrerflucht

Verfasst: Di 9. Dez 2008, 19:47
von Vette58
Zitat:Original erstellt von TRAX am/um 05.12.08 15:52:222. Fahrerflucht ist meines Wissens eine Straftat. Ist die Polizei nicht verpflichtet, bei Straftaten den Täter zu ermitteln?Sie ist verpflichtet zu ermitteln. Gelegentlich wird dabei auch ein Täter gefunden. Im Klartext heißt das: wenn sich nicht zufällig ein Zeuge meldet und den entscheidenen Tipp gibt, führt die Ermittlung zu keinem Ergebnis.DAB = DienstaufsichtsbeschwerdeGrußUliPS: Auch wenn es im konkreten Fall nichts helfen wird. Auch für solche Fälle schließt man die Vollkasko ab.

Versicherungsschutz bei Fahrerflucht

Verfasst: Mi 10. Dez 2008, 11:29
von BUMI45
Moin, Oldsbastel DAB ist Dienst Aufsichts Beschwerde. Sie wirkt umgekehrt wie das flüssige Produkt von DAB. Es macht fröhlich, wenn man sie abgibt oder es zu sich genommen hat.Gleich ist die nachfolgende ErnüchterungGruß, Burgfried