Falsche Angaben lassen Versicherungsschutz für Oldtimer entfallen
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- Registriert:Mo 14. Jul 2003, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Folgendes steht im heuten ADAC Oldtimer Newsletter.Kann mir jemand sagen was das bedeuten soll? Meinen die damit dass die Versicherung in Zukunft nur noch den "Kaufpreis" zurückerstattet oder gehts hier nur um einen "Formfehler" des Versicherungsnehmers??? Macht ein Versicherungsnehmer bei der Abwicklung eines Versicherungsfalles falsche Angaben zum gezahlten Kaufpreis für einen Oldtimer, verliert er seinen Versicherungsschutz. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil entschieden. Ein Mann aus dem nördlichen Ruhrgebiet erwarb 1990 in den USA für 9.000 US $ einen Oldtimer (Porsche 356 B Cabriolet). Er ließ das Fahrzeug aufwändig restaurieren. Das Fahrzeug wurde im September 1998 zugelassen. Bei Abschluss der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung wurde das Cabriolet von einem Gutachter auf einen Wert von rund 60.000 € geschätzt. Zwei Jahre nach der Zulassung meldete der Versicherungsnehmer das Auto als gestohlen. Gegenüber seiner Versicherung gab der Versicherte schriftlich und mündlich an, das Fahrzeug für 40.000 US $ gekauft zu haben. Die Versicherung versagte ihm daraufhin wegen falscher Angaben zum gezahlten Kaufpreis den Versicherungsschutz. Der Prozess um die Zahlung der Versicherungssumme von rund 60.000 € wurde jetzt in zweiter Instanz durch das Oberlandesgericht Hamm zugunsten der Versicherung entschieden. Die Versicherung sei wegen Verletzung der dem Versicherungsnehmer obliegenden Aufklärungspflicht von ihrer Zahlungsverpflichtung frei geworden. Bei Eintritt des Versicherungsfalles sei der Kläger verpflichtet gewesen, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes dienlich sein konnte. Er habe die Frage nach dem von ihm für das Fahrzeug gezahlten Kaufpreis objektiv falsch beantwortet, da er das Fahrzeug für 9.000 US $ und nicht für 40.000 US $ erworben habe. Die Frage nach dem gezahlten Kaufpreis sei auch in der Oldtimerversicherung relevant. Zwar bestehe bei der Oldtimerversicherung die Besonderheit, dass die Vorlage eines Wertgutachtens verlangt werde, auf dessen Grundlage die Prämie berechnet werde. Das bedeute jedoch nicht, dass der von einem Kfz-Sachverständigen ermittelte Wert im Sinne einer Taxe als Entschädigung fest vereinbart sei. Entschädigt werde nach der Bedingung im Versicherungsvertrag der Marktwert am Schadenstag, der von einem Sachverständigen neu festgesetzt werde. Bei der Schätzung des Marktwertes eines Oldtimers spiele der für das gebrauchte Fahrzeug gezahlte Preis auch dann eine Rolle, wenn das Fahrzeug nach dem Kauf aufwändig und mit erheblichen Kosten restauriert worden sei. Denn der entrichtete Kaufpreis lasse Rückschlüsse darauf zu, in welchem Zustand das Fahrzeug sich vor der Restaurierung befunden habe. Der Anteil noch brauchbarer und erhaltener Originalteile sei von nicht unerheblicher Bedeutung für den Marktwert eines Oldtimers. Der gezahlte Kaufpreis könne dafür ein Hinweis sein. OLG Hamm vom 25.10.2002 AZ 20 U 38/02
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... ich wollt´doch sagen, das ist ein alter Hut, dieses Urteil !Ist egal, ob Du den KM-Stand falsch benennst oder wie hier den ehemaligen Kaufpreis: Wissentlich falsche Angaben führen zumeist zum Verlust des Anspruches.....nicht wirklich neu.Chris.
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Zitat:Original erstellt von 1300VC am/um 27.11.08 14:13:08... ich wollt´doch sagen, das ist ein alter Hut, dieses Urteil !Ist egal, ob Du den KM-Stand falsch benennst oder wie hier den ehemaligen Kaufpreis: Wissentlich falsche Angaben führen zumeist zum Verlust des Anspruches.....nicht wirklich neu.Chris.Ja schon, aber was passiert wie in dem genannten Fall ich kauf mir ein Restaurierungsobjekt um 9000,- US$ und restauriere es für knapp 40.000 Euro, dann sag ich der Versicherung der Kaufpreis war 9000,- US$ und die reiben sich die Hände im Schadensfall indem sie dir nur die 9000,- US$ ersetzen? Oder wie ist das zu verstehen?Das es ein alter Hut ist habe ich selbst leider auch erst jetzt gesehen, sorry dafür.
- Th. Dinter
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....so würde ich das nicht sehen....Wenn ein 356 für 9K nach Europa verkauft wurde, dann war es Edelschrott.Und daran kann man in etwa auch ablesen, daß selbst nach einer 50K-Restaurierung(für einen 356 sicher nicht ungewöhnlich) eben von der Originalsubstanz nicht viel übrig geblieben ist. Eine Versicherung kann dann natürlich behaupten, daß der Wert auch durch die noch vorhandene Originalsubstanz maßgeblich mitbestimmt wird.....sie kann das jedenfalls erstmal behaupten.....Dazu kommt noch, daß man als Versicherung auch noch hergehen kann und sagen: "wenn der da schon lügt, vielleicht hat er ja auch das Auto klauen lassen....."Vertrauensbasis ist das jedenfalls keine!grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
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Hallo, mach ein Gutachten über den Ist-Zustand und Du hast gewonnen. Schöne GrüßeChristoph
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Hallo, ääääääääääh, was macht die Versicherung denn, wenn ich den Wagen von meiner "Tante in USA" GESCHENKT bekommen habe? Die DUMMEN Verfasser der Vers.Bedingungen haben DAS natürlich wieder übersehen. Kriege ich dann wohl nix??? Ha Ha Ha! Gruß. Rolf
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Eben. Formell gesehen ist das Urteil zwar richtig, inhaltlich aber völliger Humbug, denn sobald ein Wertgutachten vorliegt (was mittlerweile alle Oldtimerversicherungen verlangen) ist es für die Schadensregulierung völlig unerheblich, welcher Kaufpreis irgendwann mal vom Versicherungsnehmer angegeben wurde.Irgendwann wird bestimmt mal die Schadensregulierung verweigert, weil man als Farbe nur "grün" und nicht "dunkelgrün" angegeben hat!
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Hallo, ich kenne zwar den Fall nicht, sehe es aber genauso. Sobald ein Gutachten vorhanden ist, ist der Wert bei einer Oldtimerversicherung klar definiert.Hier hat der Kunde aber bewußt geschwindelt und falsche Werte im Schadenfall genannt.GrußMarkus
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Zitat:Original erstellt von Markus Neser am/um 28.11.2008 10:01:53Hier hat der Kunde aber bewußt geschwindelt und falsche Werte im Schadenfall genannt.Das sehe ich anders, denn hätte er geschwindelt hätte er ja auch die 60.000 Euro die im Gutachten stehen als "Kaufpreis" angeben können, hat er aber nicht, er hat gesagt "40.000" Euro als "Kaufpreis".Das ist schwierig, denn gerade bei einem Oldtimer muß man davon ausgehen das da viel Geld reingeflossen ist.Doch in der Schlußfolgerung bedeutet das dass man für jeden Scheiß eine Rechnung haben muß und so z.B. eine Lackierung "zum Freundschaftspreis vom Lackierer" nicht existent ist und somit von der Versicherung auch nicht bezahlt wird?!?!?!? Und wie berechne ich meine eigene Arbeitszeit? Ich kann mir ja wohl schwer selbst eine Rechnung stellen für arbeiten die ich selbst durchgeführt habe, okay bei einem Porsche oder ähnlichen ist DAS sicher der kleinste posten weil das "lässt man machen" aber für Selberschrauber sehe ich da schon ein sehr großes Risiko.Für MICH versteht sich der Kaufpreis eines Oldtimers als 1. Kaufpreis und 2. der laufenden Restaurierungskosten gestützt durch ein Wertgutachten.DENN ich bekäme um 40.000 Euro vielleicht kein solches Auto wieder, denn DAS ist ja "nur" der Eigenkostenanteil, NICHT aber der Wert des Fahrzeuges!ICH hätte genauso gehandelt und die Eigenkosten der Versicherung als Kaufpreis angegeben...Sehe ich jetzt schon Gespenster?????Beitrag geändert:28.11.08 10:56:58
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Gerade aus diesem Grund ist der Kaufpreis bei einer Oldtimerversicherung ja auch völlig unbedeutend, denn versichert wird nur der Marktwert (den Unterschied zwischen Marktwert und Wiederherstellungswert hatte ich dir ja bei der Diskussion um deinen Daihatsu schonmal ausführlicher erklärt).Beim Kaufpreis dürftest du also nur den reinen Kaufpreis - ohne Reparatur- oder Restaurierungskosten - angeben.